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Der Israelit · 1902-05-12 · Heft 38 (12.5.1902) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 38 (12.5.1902)
Date
1902-05-12
Page
– (sequence 3)
Language
German
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über die nach jüdischem Ritus vorzunehmenden Schächtungen enthalten sind. Durch neuere Bestimmungen war später das Schächten überhaupt nicht mehr zugelassen, sondern die Tödtung durch Schußapparat und Schlagbolzen angeordnet worden. Am 3. Juni 1901 sollten in dem Schlachthaus zwei Kälber geschächtet werden. Dies untersagte der Schlachthausinspektor. Es wurde darauf bei der Schlachthausdeputation Beschwerde erhoben; sie wurde indessen durch den Bescheid des Magistrats abgewiesen. Die Beschwerdeführer beschritten darauf den Klageweg gegen den Magistrat beim Bezirksausschuß; doch wurde die Klage für unzulässig erklärt. Der Magistrat hatte ausgeführt, der Schlachthausinspektor habe sich in Ausführung seiner Dienstvorschriften einer Uebertretung oder eines Vergehens im Amtö nicht schuldig gemacht. Dieser Bescheid deute, so führte jetzt der Bezirksausschuß aus, nach seiner Fassung darauf hin, daß die Beschwerde der Kläger als eine im Aufsichtswege erhobene angesehen worden sei. Hiergegen gebe es keine Klage. Andernfalls wäre aber die Klage auch sachlich unbegründet, denn in Folge der den Gemeinden gesetzlich zustehenden kommunalen Autonomie seien diese befugt, die in ihren Schlachthäusern anzuwendenden Schlachtmethoden zu bestimmen und die Anwendung des Schächtschnitts zu verbieten. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Bezirksausschusses und erachtete die fragliche Klage für unzulässig. (Anmerkung der Redaktion. Wenn die städtischen Schlachthäuser gewisse Schlachtmethoden ausschließen, so werden sie es auch nicht verhindern können, wenn Staatsbürger, die nur nach einer und zwar einer ausgeschlossenen Schlachtmethode geschlachtetes Fleisch genießen, sich zu diesem Zwecke ein eigenes Schlachthaus errichten. Das Monopol ist den städtischen Kommunen doch nur solange gewahrt, als durch ihre Schlachthäuser für den Fleischbedarf der g e s a m m t e n Bevölkerung gesorgt ist.) Aus Süddeutschland, im Mai. Auf meiner jüngsten Geschäftsreise durch die böhmischen Curstädte wurde mir die Mittheilung, daß in Franzensbad die Installation eines neuen Rabbiners dieser Tage stattgefunden. Die dortige Cultusgemeinde hat auch einen neuen Schachet bestellt, der von gesetzestreuen Rabbinen autorisirt ist. Das offizielle Cultusleben in den meisten größeren Curstädten bewegt sich bekanntlich — mit ganz geringen Ausnahmen — im Strom der religiösen Reform. Es ist daher nur selbstverständlich, daß religiöse Curgäste zu den Kaschrus-Jnstituten dieser Cultusgemeinden keinerlei Vertrauen haben. So hatte auch Franzensbad bisher einen Schachet und Rabbiner in einer Person, der während der Sommermonate von seiner eigenen Schechita nicht zu essen brauchte, weil. kein Restaurateur — schon geschäftshalber — feine dies-. bezüglichen Dienste in Anspruch nehmen, wollte. Der, renommirte Gastgeber Spiegl bildete in diesem vielbesuchten Curorte von jeher eine lobenswerthe Ausnahme. Während in allen übrigen Restaurationen auf verläßliche Schechita und nravn keinerlei Werth gelegt wurde,. .. hatte Spiegl seine Restauration stets einem von hervorragenden Gedolim autorisirten orthodoxen Schachet unterstellt. Es wußte auch jeder religiöse Curgast, daß rq Bezug auf Kaschrus diesem Restaurant der Vorrang gebühre. Seit einigen Jahren befleißigten sich auch andere Gastwirthe, separate Schächter zu. verwenden, . sonst blieb aber in diesen Wirtschaften alles beim alten. Mit dem Amtsantritt des neuen Rabbiners wird selbstredend auch die lokale Schechitah seiner rituellen - Leitung anvertraut werden. Weil es aber zweifelhaft ist, ob die gesetzestreuen Curgäste in die relig; Qualitäten des neuenRabbiners Vertrauen setzen — ich konnte auch nicht in Erfahrung bringen, ob er der konservativen Richtung angehört — wird der erwähnte Restaurateur wie bisher für sein Geschäft einen separaten, streng verläßlichen orthodoxen Schochet halten. / Als vor einigen Jahren Dr. Goitein aus Marienbad nach Vurgkunstadt berufen wurde, haben die gesetzestreuen Juden seinen Rücktritt tief bedauert. Schon nach kurzer Zeit zeigte es sich, daß die Befürchtungen der Conservativen nur zu begründet waren. Unter der Wirksamkeit des neuen Rabbiners wurde die Orgel eingeführt und den sog. Reformen Thür und Thor geöffnet. Hoffentlich wird der neue Franzensbader Rabbiner die paar konservativen Curgäste, die noch den kleinen hübschen Tempel besuchen, nicht hinausorgeln wollen, sondern sich vielmehr bestreben, durch gesetzestreue Pflege des jüdischen Geistes, auch den religiösen Gefühlen der orthodoxen Curgäsie gerecht zu werden. , Immerhin harrt seiner eine schöne, lohnenswerthe, jü-, dische Arbeit. Vielleicht gelingt es ihm. die Franzensbader Cultusgemeinde als echtjüdische Kehilah zu gestalten. - - . . (Nachbemerkung der Redaktion: Rabbiner und Cultusvorstände in Curgemeinden sollten es als besondere Pflicht erachten, in der Leitung religiöser Anstalten den Anforderungen des gesetzestreuen Judenthums gerecht zu werden. Es ist dies auch ein Akt glaubensbrüderlicher Loyalität und Toleranz, den vielen tausenden konservativen Curgästen religiöse Gastlichkeit ange-. deihen zu lassen. In diesen Cultusgemeinden sollte, gerade in der Cursaison ein reges, jüdisches Leben herrschen. Dies wäre"aber nur denkbar, wenn die konservativen Curgäste Synagoge und sonstige Anstalten der Cultusgemeinde auch benützen können.' Die Curgäste neologer Richtung wollen ja so wie so von Cultusanstalten keinen Gebrauch machen. ’ In mehreren..Cürstädten Deutschlands sind auch schon die CultusZemeinr

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