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Der Israelit · 1902-04-17 · Heft 31 (17.4.1902) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 31 (17.4.1902)
Date
1902-04-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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J «88 von 7L Proz. aller Juden nnd 8.6iProz. aller Christen, das Ä). Lehensjahr von 18.8 Proz aller Juden und 12.9 Proz. alle: Christen erreicht. Die soziale Lage der Juden dürfte hierfür ebenso in's Gewicht fallen, wie für die geringere Säuglingssterblichkeit bei den Juden im Vergleich mit der bei den Christen. Selbstmorde sind unter den Juden häufiger, als unter den Christen. Es kommen im Durchschnitt der Jahre 1893/97 auf 100,000 Christen 31.17 Selbstmörder,. auf 160,000 Juden 36.60. Ruppin erklärt diese Erscheinung für die männlichen. Juden aus der erheblichen Beschäftigung mit dem an Wechselfällen reichen und mit Spekulationen eng verknüpften Handel. Was den Ueberschuß der Geburten über die Todesfälle anbelangt, so zeigt sich hier die Folge der Verringerung der Geburtenhäufigkeit bei den Juden besonders augenfällig.. Im Jahrfünft 1878 bis 1882 vermehrten sich die Juden jährlich um 12.8 pro Mille, 1893 bis 1897 um 7.8. Bei den Christen stieg die Vermehrung von 14.29 auf 16.31 pro Mille. Auch in der Anzahl der jüdischen Eheschließungen ist seit einem Menschenalter - ein bemerkbarer Rückgang eingetreten. Die Anzahl der jüdischen Eheschließungen des Jahres 1873 ist bis zum Jahre 1899 nicht wieder erreicht worden.' Die Folge davon ist, daß auf 1000 christliche Eheschließungen 1898 bis 1899 nur noch 9.49 jüdische Eheschließungen entfallen, gegen 11.2 im Jahrfünft 1878 bis 1879. Die Zahl der Ehescheidungen hat in der Zeit 1890 bis 1896 auch bei den Juden stark zugenommen. Nach einer Berliner Zählung wurden 1898 und 1896 durchschnittlich 3.26 von 1000 jüdischen Ehepaaren geschieden, während von 1000 katholischen 3.38-und von 1000 evangelischen Ehepaaren 4.73 geschieden worden sind. Im Vorstehenden sind die wichtigsten Angaben der statistischen Untersuchung Ruppins. soweit sie bisher vorliegt, enthalten. Der Fortsetzung dieser Arbeit darf man mit Interesse entgegensehen. Berlin, 14. April. Am 3. d. Mts. gelängte eine der beiden Beleidigungsklagen, welche Dr. Hirsch Hildesheimer gegen den ehemaligen verantwortlichen Redakteur der „Staatsbürgerzeitüng," Dr. Böckler, und gegen deren Verleger Wilhelm Bruhn angestrengt hat. - Nach der Verurtheilung des Privatdetektivs Schiller erschien in dem genannten Blatte an leitender Stelle ein Artikel, in welchem u. A. folgende Verdächtigung geleistet wurde: : „Neben Bambus taucht aber noch die Persönlichkeit des Hirsch Hildesheimer aus, der nach unserer Wahrnehmung sich mit Herrn Bambus in die Arbeit getheilt hat.' Bambus war in Könitz dasselbe, was Hirsch.Hildesheimer' in Xanten und Kleve war. Was Bambus in Könitz mit Hülfe des Schiller gethan, hat Hirsch Hildesheimer in Xanten und Kleve mit Hülfe des berüchtigten Normann-Schumänn äusgeführt. Vielleicht wäre ' statt des. Bambus auch in Könitz Hirsch Hildesheimer erschienen zur Leitung des Verdunkelungsdienstes, wenn feint Thätigkeit in dem Prozeß in Kleve nicht aus den späteren Veröffentlichungen Oberwinder's und anderer Herren bekannt geworden wäre. Hirsch Hildesheimer hielt es darum wohl für besser, im Hintergründe zu bleiben und seinen Mitarbeiter Bambus vorzuschicken. Wir glauben, daß diese Andeutungen genügen werden zur Begründung unserer Ansicht, daß die Akten über den jüdischen Verwirrungs- und Verdunkelungsausschuß in Könitz mit der Verurtheilung des Schiller nicht geschlossen werden dürfen. Die Behörden werden nicht umhin können, nunmehr auch die Anstifter des von Schiller verübten Verbrechens zur Rechenschaft zu ziehen. Erst dann wird die Behörde auch die Fäden in die Hände bekommen, die zur Entlarvung der Mörder und zur Sühne jener That führen, die, weil bisher ungesühnt. nach Rache zum Himmel schreit und fort-, während Böses erzeugt." Dr. Böckler hat sich bekanntlich der Verantwortung für diese, wie für eine Reihe anderer gleichfalls aus Anlaß der Konitzer Affaire gegen ihn schwebenden Klagen durch die Flucht entzogen. Deßhalb wurde nur gegen Herrn Bruhn verhandelt. Dieser bestritt, der Verfasser, des Artikels zu sein oder vor der Drucklegung von demselben Kenntniß gehabt zu haben. Dr. Hildesheimer betonte, daß die inkriminirten Ausführungen sich fast wörtlich mit den Bezichtigungen decken-' welche Bruhn wenige Wochen zuvor in einer antisemitischen Versammlung ausgesprochen habe; er müsse also in der Lage sein, ihre Wahrheit zu erweisen und es sei deßhalb unerfindlich, weßhalb er der Klarstellung ausweiche. Auch der Rechtsbeistand des Klägers, Herr Justizrath Dr. Strantz, Lezeichnete es als die Pflicht eines Ehrenmannes. so schwere Anschuldigungen zu vertreten. Trotzdem beharrte der Angeklagte bei seinem Widerspruche und wälzte die ganze Verantwortung auf Dr. Böckler. , Nach kurzer Verathung beschloß der Gerichtshof, die Verhandlung zu vertagen und den in Wien sich aufhaltenden Dr. Böckler (gegen welchen deßhalb von Dr. Hildesheimer die Klage fallen gelassen wurde) komissarisch vernehmen zu lassen, ob der Artikel mit Wissen und unter Billigung Vruhn's veröffentlicht worden iss.. Leipzig, 15. April. Am letzten Samstag Abend fand in unserer jüdisch-orthodoxen Vereinigung „Ädaß Jeschurun," die Ersatzwahl für unseren von uns scheidenden Vereinsrabbiner, Herrn Dr. Js. Auer bach, welcher bekanntlich nach Halberstadt berufen, wurde» statt. Die Wahl fiel einstimmig auf Herrn Rabbiner Dr. Anton Nobel, welcher sein Amt bereits zu den bevorstehenden Feiertagen antreten wird. Der Ruf, welcher dem Gewählten voräusgeht, bürgt uns dafür, daß derselbe das schöne Werk, welches in unserer Stadt mit seinem Vorgänger begründet und errichtet wurde, erhalten und weiter ausbauen wird.

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