Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 55 (10.7.1902)
- Date
- 1902-07-10
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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Nichtsdestotveniger steht die Thora nicht an. diese so echt menschlichen Erwägungen als eine Eingebung wahrer Niedertracht hinzustellen. Aus dem Dargelegten erklärt sich auch der auffällige Schlußsatz: xen -p 'im n b» •ybf xipi. «daß er nicht zu Gott über dich rufe und eine Sünde an dir hafte? Eine solche muß doch unserer Auffassung nach stets an einem bestimmt gegebenen Tatbestände haften, während sie in unserem Falle von dem zufälligen Umstande, daß der Gekränkte Gott anruft, abhängig erscheint. Allein da hier eine sachliche Benachtheiligung nicht vorliegt, die Uebertretung des religiösen Gebotes vielmehr in dem ganz persönlichen Momente der Empfindung gelegen ist. deßhalb wird auch die Sünde hiervon und von dem Maße der empfundenen Kränkung abhängig gemacht. Noch mehr jedoch zeigt sich die Unzulänglichkeit des Grundsatzes von der Nächstenliebe, wenn wir auf das Problem des Ben Peturi, welches in Baba mezia 62 a erörtert wird, eingehen. Es heißt dort: B'B bv pirp wo mx "pna pafc® ''NL» dw jrca ono inx .mv om ov» dw ono 'x nxi' bw m onw |rwnrr TBJ? I'NX vn ToVl X2pv "i X2BT- TJ? 1">'2N b& VMD2 "nb pvnp „Gesetzt, es wunderten zwei in der Wüste, der eine von ihnen besitzt zwar noch einen gewissen Vorrath an Wasser, der jedoch so gering ist, daß, wenn sie beide davon trinken, beide hinterher verdursten müßten, würde jedoch dessen Inhaber allein nur davon Gebrauch machen, so könnte er sein Leben so lange fristen, als erforderlich ist, um in bewohntes Gebiet zu gelangen. Ben Peturi lehrt in diesem Falle: beide müßten gemeinschaftlich von dem Wasser so lange Gebrauch machen, als es vorhält, und auch gemeinsam in den Tod gehen. Rb. Akiba dagegen lehrt: derjenige, der das Wasser besitzt, darf es auch ausschließlich für sich allein verwenden und braucht unter solchen Bewandnissen auf seinen Begleiter keine Rücksicht zu nehmen? Meines Erachtens ist dieses Problem von Anbeginn an zu dem Zwecke aufgestellt worden, um die gerade damals im Judenthum auftretende religiöse Richtung des Jrrthums zu überführen, welche vermeinte, mit dem Grundsätze der Nächstenlibe ließen alle moralischen Angelegenheiten des menschlichen Lebens auf eine höchst verblüffend einfache Art sich schlichten. Man hat mir von einer Seite, auf die ich noch später zurückkommen werde, entgegen gehalten, daß im menschlichen Leben derartige Verwickelungen peinlichster.Art gar nicht vorkämen. Nur der haarspaltende Scharfsinn des Talmuds habe hier eine Verkettung menschlicher Geschicke ersonnen, wie sie selbst das an grausamsten Zwischenfällen so reiche Leben gar nicht einmal kennt. Es braucht nicht erst besonders gesagt zu werden, daß nur die baare Naivität so etwas behaupten kann. In Wirklichkeit liegt die Sache genau umgekehrt. Fast jedes Ereigniß, welches den Menschen vor die freie Wahl einer moralischen Handlungsweise stellt, begreift eine derartige Verwickelung in sich. Sie besteht fast ausnahmslos aus dem Zusammenstoß mehrerer Momente moralischer Natur, die das menschliche Handeln in die entgegengesetztesten Richtungen verweisen. An sich mögen die in Betracht kommenden Bestrebungen allesammt ihre moralische Berechtigung haben, allein gerade aus deren zeitlichem Zusammentreffen und der Unmöglichkeit, ihnen nacheinander gerecht zu werden, entstehen selbst für einen gewissenhaften. Menschen Verlegenheiten, in denen er sich nicht zu rathen, und aus welchen er daher keinen Ausweg zu finden vermag. Abgesehen davon, sind auch die Fälle, in welchen sich die Verlegenheit bis zu der Peinlichkeit des von Ben Peturi ausgestellten Beispieles selbst in unserem modernen Leben gar nicht so selten. Es sei hier nur an Zufällen, wie sie sich bei Wasser- und Feuergefahr, bei Unfällen auf Eisenbahn- und Seefahrten, bei Ueberfällen durch Räuber, oder im Kriege hingewiesen. Als vor einigen Jahren gelegentlich eines Wohltbätigkeitsbazars in Paris, bei welchem fast ausschließlich Mitglieder der tonangebenden besseren Gesellschaft vertreten waren, ein Brandunglück entstand, aus welch' entsetzliche Weise zeigte sich da die Unzulänglichkeit unserer moralischen Begriffe. Eine Untersuchung der verkohlten Ueberreste der Umgekommenen ergab nämlich, daß es meistentheils Frauen waren, die, bevor sie die haarsträubenden Qualen des Feuertodes erlitten, noch die schrecklichsten Verstümmelungen an den Gliedmaßen — an den Fingern, der Hände und Füße — von den wild über sie daherrasenden Männern erfahren mußten. Wäre bei jenen Menschen das Gewissem in der Weise geweckt und geschärft worden, wie das Judenthum es gebietet, das Bild hätte sich ganz anders dargestellt. Bei solchen Gelegenheiten sollte sich doch eigentlich . menschlicher Edelmuth am glänzendsten bewähren. Allein mit dem Verstände geht da zugleich auch das Gewissen durch. Derartige Gewissenskonflikte sind eben nach der auf dem Grundsätze der Nächstenliebe anfgebauten Moral nicht bloß nicht zu schlichten, was noch verfänglicher, ist, daß sie von hier aus zumeist gar nicht zum Bewußtsein kommen. Das moderne Judenthum hat an Stelle der zahlreichen Gebote der Thora das eine von der Nächstenliebe gesetzt. Man sollte annehmen, daß, wenn es solchermaßen die ganze moralische Kraft in dem einzigen Punkte sammelt, es hierin wenigstens das alte, welches dieselbe auf so weiten Gebieten zersplitterte, bei weitem übertreffen werde. Hand auf's Herz, können wir dies behaupten? Maimonides, der auf echt jüdische Weise sich mit den Vorschriften der Thora nicht dadurch abfand, daß er sie als glänzende Firma eines höchst moralischen Gewissens benutzte, sondern nicht eher Beruhigung fand, bis er sie in die