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Der Israelit · 1902-03-27 · Heft 25-26 (27.3.1902) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 25-26 (27.3.1902)
Date
1902-03-27
Page
– (sequence 2)
Language
German
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SSL diesen Israeliten ist es natürlich gar nicht möglich, den geforderten Nachweis der Gegenseitigkeit zu liefern, da. sie eben keinem anderen Staate angehören, sondern in Wirklichkeit Rumänen sind, als welche sie nicht nur Steuern zahlen, sondern auch, tdie alle anderen Rumänen, Militärdienst leisten. Daß das neue Gesetz im höchsten Grade ungerecht gegen Tausende rumänischer Staatsbürger ist, liegt auf der Hand, allein man darf wohl die Frage aüfwerfen, ob es nicht auch als eine Verletzung der Handelsverträge anzusehen ist, da in denselben bestimmt wird, daß bei der Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen seitens des Staates, der Distrikte und Gemeinden die Vollrumänen bevorzugt werden muffen, indem bei solchen Vergebungen bis zum Werthe von 30,000 Lei die Offerte des bürgerberechtigten Unternehmers derjenigen des fremden Konkurrenten auch dann vorgezogen werden mutz, wenn die Offerte des elfteren um fünf Prozent hoher ist. ’ Der Landpolizei-Gesetzentwurf, eine andere Regierungsvorlage, welche ebenfalls die Tendenz verfolgt, .7 auf- Umwegen die rumänischen Staatsbürger israelitischen Glaubens selbstverständlicher Rechte zu berauben, ist bis jetzt noch nicht Gesetz geworden und unser Buka- . rester Korrespondent hat gemeldet, daß die in dem ursprünglichen ministeriellen Projekte vorgesehene Ausschließung der Fremden vom Betriebe eines jeden offenen Verkaufsgeschäftes in den Dorfgemeinden von den Sektionen der Kammer mit der Zustimmung der Re- .. gierung gestrichen worden ist. Durch die Annahme der ursprünglich von der Regierung beantragten Bestimmung würden Tausende rumänischer Israeliten, die als Fremde angesehen werden, brodlos werden. Man hat berechnet, daß in den kleinen Städten, die unter das Landgemeindegesetz fallen, etwa 70,000 Juden wohnen, von denen die meisten Handel treiben. Diese sollten nun zlvar in ihren bisherigen Wohnstätten bleiben dürfen, aber man wollte ihnen verbieten, irgend etwas in einem offenen Geschäfte zu verkaufen! Solche Gesetze sind selbst in Rußland zu Zeiten, in denen man gegen die Juden schroff vorging, nicht erlassen worden. Da der betreffende rumänische Gesetzentwurf den Kammern wieder vorgelegt werden durfte, so ist die den rumänischen Juden drohende Gefahr noch nicht vollständig abgewendet und weitere Wachsamkeit gegenüber den dunk- . len Machenschaften erscheint daher sehr nothwendig.; Wirft nun diese ganze gesetzgeberische Thätigkeit ein sehr ungünstiges Licht auf die Politik der maßgebenden Kreise in Rumänien, so tritt die Ungerechtigkeit derselben gegen einen großen Theil der Bevölkerung des ' Landes noch viel deutlicher hervor in der Art und Weise, wie " einzelne Regierungsrefforts die Bevölkerung gegen die Juden aufreizend Wir haben dafür erst jüngst schlagende Beispiele - in den auf Kosten der Schulkaffe hergestellten Bildertafeln und in den abscheulichen Aussprüchen eines in den Sekundärschulen eingeführten Lehrbuches gegeben. . Daß die jetzige liberale Regierung die Vertheilung der Bildertafeln an die Schulen untersagt und die Tafeln zurückgezogen hat, ist gewiß sehr zu loben, allein die Wirkung dieser guten That wird zum Theil wieder aufgehoben, wenn Herr Dr. Sturdza und seine Kollegen noch ferner gestatten, daß den rumänischen Kindern solche aufreizende Verleumdungen eingeprägt werden, wie sie in dem erwähnten Schulbuch enthalten sind. Wie sehr im Uebrigen auch die jetzige Regierung bei ihren eigenen Thaten von dem Wege der Gerechtigkeit abgewichen ist, hat man aus den beiden obenerwähnten Gesetzes-Vorlagen ersehen. Was in der rumänischen Regirrungspolitik am meisten verletzt, ist der Umstand, daß seit dem Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878, der den rumänischen Israeliten volle Gleichberechtigung mit den übrigen Rumänen bringen sollte, fast alle Regierung«! in Bukarest bestrebt gewesen sind, die damals Rumänien auferlegten Verpflichtungen zu umgehen oder unausgeführt zu lassen. Die Zustände, unter denen die Juden in Rumänien leben, sind seit jenem Vertrage nicht besser, sondern immer schlimmer geworden und . die Beschränkungen, denen sie unterworfen sind, gehen sogar soweit, daß Juden zu ärztlichen Stellen in den Kliniken und Hospitälern nicht zugelaffen werden und selbst die Aufnahme kranker Juden verweigert wird, wie sich dies z. B. aus einem Reglement des Pflegeamtes des Hospitals St. Spiridon in Jassy ergibt, in dem es heißt, daß in die Klinik Juden nur dann zugelassen werden können, „wenn ihre Krankheit ein besonderes Interesse zur Belehrung der Studirenden bietet,^ aber nur bis höchstens zu ein Drittel der gesammten Bettenzahl." Von den Ungerechtigkeiten ganz zu schweigen, die bei der Behandlung der Juden mit Bezug auf die öffentlichen Schulen verübt werden. Alle diese Zweideutigkeiten und Beunruhigungen der rumänischen Politik sind dadurch hervorgernfen worden, daß Rumänien die Bedingung des Berliner Vertrages, unter welcher. seine Unabhängigkeit anerkannt wurde, nicht erfüllt hat. Nach dem Art. 44 dieses Vertrages darf in Rumänien „der Unterschied des religiösen Glaubens und der Bekenntnisse Niemandem gegenüber geltend gemacht werden als ein Grund der Ausschließung oder der Unfähigkeit bezüglich des Genusses der bürgerlichen und politischen Rechte, der Zulassung zu öffentlichen Diensten, Aemtern und Ehren oder der Ausübung der verschiedenen Berufs- und Gewerbszweige, an welchem Orte es auch sei." Später begnügten sich die Mächte leider mit der feierlichen Versicherung der rumänischen Regierung, daß sie nach und nach im Sinne der Vertragsbestimmungen handeln werde. Wie sie dieses Versprechen ausgeführt hat, erhellt am besten daraus, daß außer den etwa 300 sofort vollzogenen Naturalisationen feit 23 Jahren M > -1! ' i i 1 s

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