Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 24 (24.3.1902)
- Date
- 1902-03-24
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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*nx eine Schöpfung Dr. Platos, die Pflichten einer «pnp xicn in mustergiltiger Weise ausübt, sowohl was -np'2 s als was fn«, 12p mw> ,ca.f rrbn betrifft. Möge ycn' cm weitere Trauerfälle fernhalten! 7>tf tb9 ximrn c’JD bs brc MSI '1 .-INC, r&*£ cm ybz .pxn bsbytä . Planen I. V., 18. März. Die hiesigen Kaufleute Philipp Herrmann und Julius Mainzer waren zu den israelitischen Kultussteuern herangezogen worden. Der israelitischen Gemeinde in Plauen, welche bis 1899 nur als juristische Person im Genoffenschaftsregister eingetragen war, sind durch Genehmigung ihrer Statuten seitens des Kultusministeriums die Rechte einer, öffentlichen juristischen Person eingeräümt worden. Dadurch ist. der israelitischen Gemeinde das Recht erwachsen, die Beiträge bei Nichtzahlung im Wege des Zwangsvollstreckungsverfahrens einzuziehen. Die Zugehörigkeit zur Gemeinde erlischt nur durch den Tod, Wohnsitzwechsel, Aufgabe des Grundbesitzes und Religionswechsel. Nachdem das Statut der israelitischen Gemeinde durch das Ministerium genehmigt worden war, erklärten Herrmann und Mainzer ihren Austritt, wodurch sie glaubten, von weiterer Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit zu sein. Mit dieser Austrittserklärung gab sich jedoch der Vorstand der Gemeinde nicht zufrieden, sondern stellte Antrag aus Zwangsvollstreckung behufs Eintreibung der rückständigen Steuen. Da auch die Kreishauptmannschaft Zwickau die Rechtsgiltigkeit dieses Borgehens bestätigte, mußten Herrmann und Mainzer zahlen; sie erhoben aber die Anfechtungsklage beim Oberverwaltungsgericht, indem sie geltend machten, die Handlungsweise des Stadtrathes zu Plauen i. V. sei ein Verstoß gegen das Verfassungsrecht und das Gesetz von 1837. Nach längerer Beweisaufnahme beantragte der Vertreter der Staatsregierung, die Anfechtungsklage abzuweisen, da ein solcher Verstoß nicht vorliege. Die Entscheidung wird später bekannt gemacht. Strehlen, 18. März. Der angeblicke „Ritualmordversüch" Hierselbst hat seinen definitiven und harmlosen Abschluß durch folgende „Abbitte" in der hier erscheinenden Zeitung gefunden: „Hierdurch erkläre ich, daß ich die Anschuldigung, Herr Kantor Simson habe den fünfjährigen Sohn meines Bruders mit Zuckerzeug beschenkt und in das Synagogengrundstück gelockt, wissentlichfalsch g e t h a n habe; ich bedauere dies und leiste hierdurch Herrn Kantor Simson öffentlich Abbitte. Als Sühne habe ich zwanzig Mark in die Armenkaffe zu Strehlen gezahlt." Die Abbitte trägt die volle Namensunterschrift des antisemitischen Anschuldigers. Sie ist ein lehrreicher Beitrag zu der Frage, wie Ritualmordmärchen entstehen. . Stratzbrrrg i. C., 19. Marz. In einigen Wochen, etwa Mitte Apnl — der Tag ist noch nicht festgesetzt — soll behufs Gründung eines Rabbinerverbandes für Elsaß-Lothringen in Straßburg, in dem Sitzungssaal des israelitischen Konsistoriums, eine reichsländische Rabbinerversammlung stattfinden. Der reichsländische Rabbinerverband soll bezwecken: 1) Die Wahrung der Würde und das Ansehen des reichsländischen Rabbinerstandes; 2) die Förderung seiner Mitglieder in wissenschaftlicher und amtlicher Thätigkeit.. Erreicht soll dieser Zweck werden: durch Hebung des Religions- . Unterrichts und Pflege jüdischen Wissens und jüdischer Litteratur; durch Förderung aller Bestrebungen, welche . die Unabhängigkeit der Rabbiner, sowie die Sickerung ihrer und ihrer Familie Zukunft bezwecken; durch Austausch von Erfahrungen in der Amtsverwaltung, sowie durch Besprechung religiöser Zeitftagen.; Nach stattgehabter Versammlung wird das Resultat derselben den Lesern des „Israelit" mitgetheilt. — Anfangs dieses Monats hielt, auf Einladung des hiesigen töoi cfp Vereins, Herr Rabbiner Dr. Vamberger aus Hanau im kleinen Qubettesaale vor einer zahlreichen Zuhörerschaft einen Vortrag über das Thema: „die Notabelnversammlung und das Sanhedrin in Paris," dessen Inhalt sich folgendermaßen kurz zusammenfassen läßt: Kurze Zeit nach Ausbruch der französischen Revolution hatte die Nationalversammlung zu Paris, in der Mirabeau für die Juden sprack (1791), die Gleichberechtigung der letzteren mit den übrigen Staatsbürgern proklamirt. Damit war der Grund gelegt zu der Emanzipation der Juden in Europa, denn mit der Zeit folgten fast alle euroväischen Staaten dem Beispiele Frankreichs. Durch die Einberufung einer Notabelnversammlung, unter der Leitung Furtados (3700) und die Bildung eines Synhe- .drions sollten die Verhältnisse der Juden geregelt werden. Den Vorsitz in dieser Behörde führte der zum Nassi erhobene David Sinzheim. Die Sitzungen währten bis zum 2. März 1807, die Theilnehmer wurden nicht müde, ihren Herrschern wieder und wieder ihre treue Ergebenheit und ihre Anhänglichkeit an das theure Vaterland auszüdrücken. Ihre Thätigkeit aber äußerte sich, wenn man von diesen patriotischen Kundgebungen absieht, in — nichts, denn die von einer Kommission vorbereiteten Vorschläge wurden debattelos angenommen. Trotzdem machte die Versammlung allenthalben viel von sich reden. Man findet darüber Näheres in dem „Rheinischen Hausfreund" von Johann Peter Hebel. Im Großen und Ganzen hat das Sanhedrin nur historische Bedeutung gewonnen; , der einzige vraktische Erfolg für die Juden des Elsaß war die seit jener Zeit eingeführte Konsistorialverfaffung, über die sich freilich noch streiten läßt, ob sie den elsäffischen Juden zum Segen gereicht. Wie jede menschliche Einrichtung, so hat auch sie Vortheile und Nachtheile ge- > habt; damit die Vortheile zur Erscheinung kommen, ist,