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Der Israelit · 1902-03-17 · Heft 22 (17.3.1902) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 22 (17.3.1902)
Date
1902-03-17
Page
– (sequence 2)
Language
German
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MittelaltnAndurch. bis m4 16. Jahrhundert bestand in Köln.eine.bedeutende, blühende, jüdische Gemeinde, dxxen...Spitze berühmte' Talmudgelehrte . standen, .Habbinen., ab.ihrer Frömmigkeit und Gelehrsamkeit Mit berühmt, in der ganzen Judenheit. Die Erzbischöfe .^hattendiesen 'Rabbinen die Gerichtsbarkeit beim Aus- .tir,oK von Rechtsfragen innerhalb der jüdischen Ge- ^meinde.^ übertragen. Sie führten den offiziellen Titel: s. Judenbischosi .Nach einer rund .400jährigen Ver- ^hannung durften die Juden' im -Jahre. 1800 ■ unter der Herrschaft Napoleons in Köln sich wieder ansiedeln und rine-prue Gemeinde bilden, die in hundert Jahren zu .der jetzigen Großgemeinde anwuchs. Und alle diese .Jahrhunderte hindurch hat. die Kölner Gemeinde ihren . Ruhm bewahrt, ein Emporium des orthodox-konservaiiben Jüdenthums zu sein, deren, größter und berech- .,Ligter. Stolz, d a r i n bestand, als Fels im Meere der /gewaltigen Brandung, . ’ den gegen sie anstürmenden rFlurhen der Zerstörung und Vernichtung des Ehrwür- Udigen und Heiligen, unentwegt im Wechsel der Zeiten Trotz und unbesiegbaren Widerstand geboten zu Aben.. .Und jetzt.sollte dieser Wall, diese feste Burg des Glau-, .-bens . unserer Väter, des traditionellen Judenthums, . ein Beute der fanatischen Reformer werden? Wo so ^Großes auf dem Spiele steht, sollte man annehmen, dürften es gar'keine Indifferenten mehr geben, da müsse Jeder, .dem sein Judenthum nicht eitel Schall und Rauch.ist, zum.J nttress<nt en werden, auch Derjenige, der für seine Person nicht mehr strenge nach den Vorschriften unserer heiligen Religion lebt. Auch diese. Glaubensgenossen müßten zu der Erkenntnis -kommen, daß eine alte, jüdische Gemeinde ..einen allen. gemeinsamen Mittelpunkt," um den sich das ganze,Gemeindeleben sammelt, den Gottesdienst, in seiner, Reinheit und Lauterkeit, in seiner. ehrwürdigen ^traditionellen Gestalt, sich erhalten und ängstlich hüten 'muß! - .Wer .sich - an der Gesa»»iii!he»t VersLndigt, wer , sich. yn -der. Zerstörung des Heiligthums bethätigt oder .solche stillschweigend duldet, ladet eine Schuld auf sich, -diekaum gesühnt werden.kann. Beklagenswerth bleibt, .es,-wenn der-Einzelne in seiner Lebensführung abweicht .-von den Lehren und Vorschriften unserer heiligen Thora,.-unserer Religion, aber ein großer Unterschied .besteht noch zwischen dem, was der Einzelne, oder;wa^. zditz, Führt drr Einzelne in thause^jy jemex-- 'ÄbensWtung- Reformen ein, .Mtz M WidersyMch: stehen -mis. rtzen7 religiös-gesetzlichen PorfchrMen^ so MM -.er chas.Mit-, sich? undseinem. reli- ^giosen W^iffeGqbW^A.,..DaL-^xra^eK7M sich^.nnter LMZMera^Mortunst. mMyyn.^Mse- KM W^rAie Md -»HeMthum-. der WMrvftzrtzen-.;Mue Hjl'Moren^^ d;s. GsLteLhause8^Hat).§.die Heforprsucht .' .Halt'-zu macheni^^Hter -hat der'Einzelne nicht mehr das Hech^.nach eigenem Gutdünken, einer Liebhaberei fol-. gend, unbekümmert darum, ov er das Gewissen Hunderter seiner Glaubensbrüder austs schwerste bedrängt und verletzt, fremden Kulten entnommene Reformen einzuführen, die das Wesen und die Eigenart des judischen Gottesdienstes von Grund aus zerstören. „Wisse, vor wem Du stehest!" ist die in den Marmor des Oraun Hakaudesch eingegrabene Mahnung, und diese Mahnung sollte der Zerstörungswuth der Reformer Einhalt gebieten! Diese Mahnung sollten die Reformer beherzigen. Nicht dem übergebildeten modernen Salonhelden, dessen Urtheil in jüdischen Kultusangelegenheiten keinerlei Wissen trübt, und der sich so gerne in der Rolle eines Reformers des altjüdischen Gottesdienstes gefällt, noch irgend einem Rabbiner steht das Recht zu, an den Einrichtungen, wie sie im jüdischen Gottesdienste seit Jahrhunderten bestanden, zu rütteln, um unseren Gottesdienst mit christlichen Einrichtungen zu vermischen. In unseren religionsgesetzlichen Vorschriften wird nichts strenger verboten, als jede Art von Mischung, um wieviel mehr trifft dieses Verbot da zu, wo es sich um die „Vermischung jüdischer Einrichtungen mit ausgesprochen christlichen im Gotteshause. handelt!" Wie berechtigt ein solches Verbot ist^ geht aus alten Erfahrungen hervor, die man seither mit solchen Mischungen gemacht. Im Laufe der Zeit wird eben eine Art doch durch die andere verdrängt, bezw. geht in die andere auf und da bei einer Vermischung „jüdischer Einrichtungen und Gebräuche" im Gottesdienste mit solchen „christlicher Art und Herkunft" der Wunsch der Vater des Gedankens ist, dem aus-alten Erfahrungen hervor, die man seither mit ter zu nehmen, so ist es ganz natürlich, daß so lange in diesem Sinne weiter reformirt wird, bis sich der jüdische. Gottesdienst allmälig, bis aus einige Kleinigkeiten, in einen christlichen verwandelt hat! .Für diesen .naturgemäßen Entwicklungsgang könnten wir als Beispiele eine Anzahl Gemeinden in Rheinland-Westfalen, Nord- und Süddeutschland anführen. Daß sich übrigens dem Wüthen der Reformer gegenüber nach und nach die eigentlichen Interessenten und bisherigen Indifferenten wieder auf ihre heiligen Pflichten besinnen und einsehen, daß es die höchste Zeit ist, , unsere" heiligsten Güter gegen die Zerstörungswuth der Reformer zu schützen, beweist der Ausfall der jüngsten Berliner Repräsentantenwahlen! Möge dieser glänzende Sieg des konservativen und orthodoxen Judenthums in Berlin auch für den Ausfall des. großen Kölner Wahlkampfes.von guter Vorbedeutung -sein^.V < -•» . .; -:-äo 7Mir fps -Ücrl Üb 'nZir t(£)!O» - iii ii-ud IC C < ißvHöZ-' f«I3ö iu: r-

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