Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 17 (27.2.1902)
- Date
- 1902-02-27
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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SSI schaffen werden und der D. I. G. B. und die meisten Provinzialverbände feien bereits eifrig bemüht, eine dahin zielende Organisation zu treffen. Rabbiner Dr. Werner, Kommerzienrath Gallinger- Nürnberg und Rabbiner Dr. Vogel st ein - Stettin empfehlen den Antrag, Prediger B ä hr - Waldenburg bekämpft ihn, weil er darin eine Schädigung des Standes der Kultusbeamten in den kleineren Gemeinden befürchtet. Nach Annahme eines Schlußantrages wird der dritte Absatz der Resolution mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und es tritt eine halbstündige Pause ein. Die übrigen Punkte der Tagesordnung werden in einem weit schnelleren Tempo erledigt. Die Petition der israelitischen Kultus b e a m t e n. welche fordert, die Ausarbeitung eines Normalvertrages für die Anstellung von Kultusbeamten, die Einsetzung einer ständigen gemischten Kommission zur Schlichtung von Streitfällen zwischen Gemeinden und- Kultusbeamten und Schaffung einer Centrale zur Vertretung der gesammten Standesinteressen der Kultüsbeamten, wird in sehr langen Ausführungen von Prediger B ä h r - Waldenburg befürwortet. Namens des Ausschusses erklärt Professor B l a s ch k e - Berlin, daß der Ausschuß einverstanden sei, einen Normalvertrag für die Kuliusbeamten auszuarbeiten, über dessen einzelne Punkte er die abweichenden Meinungen der Ausschussmitglieder präcisirt. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, den Kultusbeamten in eine Pensionskasse oder Lebensversicherung einznkausen; die Frage wegen den Kosten müsse allerdings noch offen bleiben. Der Ausschußreferent empfiehlt folgende Resolution: „Der Gemeindetag billigt die wohlwollende Haltung, welche der Ausschuß des Gemeindebundes im Ganzen zur Petition der Kultusbeamten einnimmt und beauftragt den Ausschuß, das Weitere in dieser Angelegenheit zu veranlassen." Es sprechen alsdann noch Direktor Dr. A d l e r - Frankfurt o. M.. Lion Wolf- Berlin und Stern- Dirschau gegen die Resolution, Rabb. Dr. Kopfstein- Beuthen ist gegen die Resolution, will aber Punkt 1 des Antrages annehmcn. Kirchenrath Dr. K r o n e r - Stuttgart billigt die Resolution des Ausschusses. Der Punkt findet feine Erledigung durch die Annahme des Antrages F r i e d län de r - Potsdam , zu dessen Gunsten die Ausschußresolution zurückgezogen wird: „Der Gemeindctag beauftragt den Ausschuß, einen Normalvertrag für die Anstellung der Kuliusbeamten auszuarbeiten und diesen, sowie seine sonstigen Vorschläge zu der Petition der Kuliusbeamten den Gemeinden baldmöglichst zu unterbreiten." Zu Punkt 4: Anderweite Begründung der Einnahmen des Gemeindebundes spricht als Ausschußvertreter Syndicus Dr. A v t - Berlin und beantragt: „Jede über 100 Seelen zählende Bundesgemeinde ist gehalten, 1 pCt. ihrer steuerlichen Einnahme an den Gemeindebund abzuführen." Gegen den Antrag werden gewichtige Bedenken seitens der Herren Martin Simon- Berlin, Kommerzienrath Galling er - Nürnberg und H e ß- Wiesbaden geltend gemacht, während F e i l ch e n - f.e l d - Köln, Hirsch - Halberstadt, Kirchenrath K r o n c r - Stuttgart, Rabbiner Dr. Wiener- München und Prof. Philippson für den Antrag eintreten. Verschiedene Anträge und Amendements zum Ausschußantrage werden sämmtlich zu Gunsten des folgenden Antrags Apt, der einstimmig angenommen wird, zurückgezogen: „Die Aufgaben des Bundes erfordern unabweisbar eine Erhöhung der regelmäßigen Beiträge seiner ordentlichen Mitglieder. Der Gemeindetag fordert daher die Bundesgemeinden auf, ihre Beiträge thunlichst auf 1 pCt. ihres Steuereinkommens zu erhöhen." Als nächster Punkt gelangt alsdann der Antrag der Gemeinde Königsberg zur Berathung. Der Antrag bezweckt bekanntlich die Erweiterung der Thätigkeit des D. I. G. B., welcher nunmehr die Wahrung und Förderung aller gemeinsamen Interessen der Deutschen jüdischen Glaubens vertreten sott und diese Zwecke erreichen soll durch die Wahrnehmung aller gemeinsamen Angelegenheiten in Bezug aus die öffentliche Rechtsstellung der jüdischen Religion und die rechtliche und soziale Stellung ihrer Bekenner. Außerdem wünscht der Antrag mindestens alle zwei Jahre die Abhaltung des Gemeindetages thunlichst an verschiedenen Orten. Begründet wird der Antrag durch Rechtsanwalt Holz - Königsberg. In längeren Ausführungen bekämpft der Ausschußreferent, Justizrath Land« u - Berlin, den Antrag und empfiehlt folgenden Antrag: „Der Gemeindetag beschließt, den Antrag der Gemeinde Königsberg und Genossen abzulehnen, in Erwägung, daß dieser Antrag die nach langen Mühen erreichte Rechtsthätigkeit des Bundes in Frage zu stellen geeignet und auch in sich rechtlich undurchführbar ist. in fernerer Erwägung, daß dieser Antrag bei Annahme den Bund zumTummelplahe politischer, religiöser und sozialer Meinungsverschiedenheiten machen und damit der ihm seit seiner Begründung innewohnenden Aufgabe der Förderung der Verwaltungs-, Bildungs- und Wohlthätigleits-Angelegenheiten der israelitischen Gemeinden im deutschen Reiche durchaus entfremden würde." Für den Antrag Königsberg spricht Maversfeld - Vraunschweig, dagegen Raff- München, welcher bei Annahme des Antrages ein ge-. meinsames Arbeiten des Nordens mit dem Süden fürausgeschlossen erklärt, Landgerichtsrath Peltasohn. Dr. Werner-München und Dr. Vogelstein- Stettin. Nach Schluß der Debatte tritt als Vertreter der Gemeinde Königsberg Rabbiner Dr. V o g e l - stein für den Antrag Königsberg ein. Bei der Abstimmung wird der Antrag betreffs der Bestimmungen