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Der Israelit · 1902-02-27 · Heft 17 (27.2.1902) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 17 (27.2.1902)
Date
1902-02-27
Page
– (sequence 10)
Language
German
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390 Prinzip, das er vertrete und vertheidige. Die Gemeinden sollen den Rabbiner auch in seiner religiösen Richtung ehren. Betreffs der zweiten Forderung, der Anstellung des Rabbiners, sei überall der bisherige Zustand als ungerecht und unhaltbar anerkannt, sodann sei aber auch die Abhilfe bereits in die besten Wege geleitet. Der Ausschuß des Gemeindebundes habe sich mit der Forderung vollkommen einverstanden erklärt und dieselbe als aussichtvoll bezeichnet. Die Rabbiner seien auch auf dem besten Wege, durch die Gründung einer Pensionskaffe den Gemeinden die Sorge abzunehmen. j und die Kaffe werde an dem Tage iws Leben treten, \ an welchem die großen Gemeinden ihr hoImI»; ot'iinium j erfüllen, und die kleineren Gemeinden in dieser Beziehung ihre Schuldigteit thun würden. Durch die letzte Förderung, die Bildung von Bezirksrabbinaten, werde die persönliche Stellung des Rabbiners nicht berührt. Der Rabbiner übernehme mit dieser Forderung eine große Mehrarbeit, aber er unterziehe sich mit freudigster Bereitwilligkeit der Mehrarbeit im Hinblick auf die Schaffung eines idealen Zustandes. Rabbiner Dr. Werner tritt ebenfalls mit lebhafter Wärme für die j Annahme aller drei Punkte ein. Er bezeichnet das Judengeseh vom Jahre 1847, nach welchem die Gemeinden nicht einmal verpflichtet sind, einen Rabbiner anzustellen, als eine Hülle ohne Inhalt. Auch die Vorsteher der Gemeinden hätten dieses Gefühl und bereits Manches betresst der Frage der Rabbiner ergänzt. Er bittet, in religiösen Angelegenheiten nicht eine zufällig: Majorität der Gemeindeverwaltung allein entscheiden zu lassen und durch eine vlöhliche Aenderung der Gebräuche das Gewissen des angestellten Rabbiners zu belasten. Ebensowenig wie der Rabbiner ein Recht haben dürfe, nach Jahren zu sagen, daß seine Anschauung eine andere geworden sei, ebensowenig dürften die Gemeinden das Recht haben, . selbstständig zu bestimmen, daß sie andere Einrichtungen treffen wollen. Den Rabbinern solle man geben, was ihnen zukomme, und den Gemeinden dasjenige, was ihnen gebühre. Mit der Bitte, den Rabbinern ihre Gewissensfreiheit wiederzugeben, schließt der Redner sein mit großem Beifall aufgenommenes Referat. Die sehr rege Diskussion wird auf Vorschlag des Vorsitzenden getrennt für die einzelnen Punkte der Resolution geführt. Als Berichterstatter des Ausschusses empfiehlt Professor Philippson die möglichst einstimmige Annahme des ersten Satzes des ersten Punktes, während er die Ablehnung des zweiten Satzes befürwortet, um nicht an dem Veto einer einzelnen Person die religiöse Entwickelung auf Dezennien.hinaus scheitern zu lassen, und ferner aus dem praktischen Grunde, weil die Befolgung eines derartigen Beschlusses zweifellos seitens der größeren Gemeinden ausgeschlossen sei, und dadurch die Autorität des Gemeindebundes durch die Abweisung dieses Beschlusses untergraben werde, ohne daß den Rabbinern ein Dienst geleistet würde. Landgerichtsrath Löwe beantragt als Vertreter der Gemeinde Berlin die Ablehnung des ganzen ersten Punktes, und zwar, weil diese Forderung dem Gesetze von 1847 widersprechend und überhaupt nicht mit dem Gesetze zu vereinbaren sei, ferner aber, weil diese Forderung für Berlin und vielleicht auch für andere Gemeinden unpraktikabel, und endlich, weil sie augenblicklich in höchstem Maße inopportun sei. Als Kernpunkt der Forderung bezeichnet er, daß die Rabbiner ein absolutes Veto eingeräumt haben wollen. Herr Raff-München empfiehlt den Antrag in beiden Theilen zur Annahme, weil dadurch erst dem Rabbiner die Stellung gegeben werde, welche ihm als dem geistigen Haupt der Gemeinde gebühre. S e r n a u - Halle bittet Punkt 1 pure abzulehnen, weil keine Beschlüsse gefaßt werden sollten, denen keine Autorität im Lande verschafft werden könne und zweitens, um keinen Zwang auf die Gemeinden auszuüben. Hirsch- Halberstadt empfiehlt dagegen die 'Annahme des ersten Punktes. Inzwischen ist ein Schlußantrag eingegangen, dessen Abstimmung jedoch zweifelhaft bleibt und welcher deßhalb zurückgezogen wird. In der weiteren Debatte treten noch die Herren Schiff- Frankfurt a. M. und Davids o h n - Danzig für die Ablehnung der ganzen Forderung ein, während Dr. C o b l e n z - Bielefeld als Vertreter des westphälischen Gemeindeverbandes und mehrerer westphälischer Gemeinden die Annahme des ersten Absatzes befürwortet. Ein erneuter Schlußantrag wird nunmehr angenommen. Bei der Abstimmung, welche über die beiden Sätze der Resolution getrennt vorgenommen wird, wird der erste Absatz unter lebhaftem Beifall mit überwiegender Mehrheit angenommen,'der zweite Absatz mit großer Majorität abgelehnt. Eine von Landgerichtsrath Löwe- Berlin eingebrachte Resolution: „Es entspricht dem Wesen des Judenthums, daß die Gemeinden über ihre Kultuseinrichtungen nach 'Anhörung eines Rabbiners bestimmen; der Gemeindetag verwirft daher den Antrag des Rabbinerverbandes, daß den Rabbinern in den altpreußischen Landestheilen ein Einspruch gegen dieses Bestimmungsrecht der Gemeinden zustehen soll", wird vom Antragsteller zurückgezogen, da gegen den Antrag formale Bedenken geäußert werden; aus dem gleichen Grunde werden noch ein Abänderungsantrag, Hirsch- Halbrstadt, und ein Antrag auf Zurückweisung in die Kommission ebenfalls zurückgezogen. Der zweite Punkt der Resolution wird nach warmer Befürwortung durch Prof. P h i l i p p s o n als Referent des Ausschusses mit großer Mehrheit angenommen. Zum Absatz 3 erklärt Prof. Philippson das Einverständniß des Ausschusses mit der Idee, hält aber die gesetzliche Durchführbarkeit der Bildung von Bezirksrabbinaten für Altpreußen für ausgeschlossen. Die Bezirksrabbinate könnten hier auf freiwilligem Wege ge-

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