Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 17 (27.2.1902)
- Date
- 1902-02-27
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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43» Jahrgang. Me Aeikage zu M 17 des „Israelit." Berlin, 23. Februar. In den Räumen des hiesigen Vercinshauses fand heute unter zahlreicher Betheiligung der „Neunte Kemcindctag" statt. Nach der vorgcnommenen Prüfung der Mandate sind 252 Gemeinden auf demselben vertreten. Die Tagesordnung setzte sich diesmal nur aus sieben Punkten zusammen, von denen noch einer, die Durchführung des israelitischen Religionsunterrichtes an den höheren Lehranstalten Deutschlands, abgeseht wurde. Gleichwohl dehnten sich die Debatten, unter Abrechnung einer halbstündigen Frühstückspause, auf sieben Stunden aus. Den Haupttheil der Diskussion, und zwar über zwei Stunden, nahm der zweite Punkt der Tagesordnung, welcher wohl auch als der wichtigste bezeichnet werden darf, der Antrag des Rabbinerverbandes, für sich in Anspruch. Um 10V. Uhr wurde die Sitzung durch Herrn Professor P h i l i p p s o n , dem geschäftsführenden Vorsitzenden des Gemeindebundes, eröffnet. In herzlichen Worten begrüßte er die aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes hcrbeigeeilten Delcgirten. welche damit bekundet hätten, daß sie trotz der weiten Entfernungen sich stets dort zusammenfinden, wo es gelte, die Sache des Judrnthums zu vertheidigen. Nach Feststellung der satzungsgemäßen Einberufung des Gemcindetages und der satzungsgcmäßen Bekanntgabe der Tagesordnung, schlug er nach den Beschlüssen der gestrigen Vorversammlung für die Leitung der Verhandlungen vor: als ersten Vorsitzenden den Abgeordneten der Gemeinde Berlin, Rechtsanwalt Dr. Edm. Lachmann, als zweiten Vorsitzenden den Vertreter der Gemeinde München, Sigmund Raff, als dritten Vorsitzenden den Abgeordneten der Gemeinde Halberstadt, Benjamin Hirsch, welcher seit mehreren Jahren bereits zweiter Vorsitzender des Ausschusses des „D.-J. G.-B." ist. Die Vorgeschlagenen werden unter allseitigcr Zustimmung der Versammlung durch Zuruf gewählt. Dr. Lachmann übernimmt den Vorsitz und dankt für die Ehre der Berufung im Namen seiner Gemeinde, ebenso nehmen die stellvertretenden Vorsitzenden die Wahl mit Dank an. Zu Schriftführern ernannte alsdann der Vorsitzende die Herren Rechtsanwalt Dr. Friedlander -Potsdam u. Rechtsanwalt Burgh ei m-Minden. Nach Eintritt in die Tagesordnung wird allseitig auf die Verlesung des gedruckt vorliegenden Berichtes des geschäftsführenden Ausschusses, über die Zeit vom Herbst 1898 bis Neujahr 1902, verzichtet. Der Kassenbericht, welcher in zwei früheren Mittheilungen deS Gemeindebundes veröffentlicht ist, wird nach einem kurzen Referate des Revisors. Subdirektor Leszynsky, angenommen und die beantragte Entlastung ertheilt. Es folgt alsdann die Berathung der „Resolution des Rabbinerverbandes," welche folgende drei Forderungen zum Ausdruck bringt: 1) Bei Verhandlungen über religiöse Angelegenheiten ist der Rabbiner zuzuziehen. Bestehende Kultuseinrichtungen können nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinats geändert werden. 2) Die Anstellung der Rabbiner soll derart geregelt werden, daß dieselbe nach einem höchstens drei Jahre dauernden Provisorium eine definitive wird. 3) Zur Wahrung der religiösen Angelegenheiten und zur Hebung des Religonsunterrichts sollen Vezirksrabbinate gebildet werden. Zur Begründung des Antrages erhalten zunächst die Antragsteller, Rabbiner Dr. Maybaum- Berlin und Rabbiner Dr. Werner- München das Wort. Dr. Maybaum dankt zunächst dem geschäftsführenden Ausschüsse, daß derselbe den Antrag in Würdigung dessen Bedeutsamkeit an die erste Stelle der Tagesordnung gesetzt hat. Er beklagt den geistigen Nothstand, in welchem die Rabbiner sich befinden und bezeichnet jede materielle Sicherung des Rabbiners als nutzlos, wenn die Achtung vor der Person und vor der Sache, tvelche sie vertritt, nicht vorhanden und dadurch die Kraft zu dem segensreichen Wirken unterbunden ist. Er hält eS für eine Forderung der Gerechtigkeit, daß der Rabbiner seinen Einfluß in religiösen Angelegenheiten wieder zum Ausdruck bringt, und zwar persönlich, da schriftliche Gutachten in der Regel zu Einseitigkeiten und Mißverständnissen führen. Auch die weitere Forderung, daß bestehende Kultuseinrichtungen nur mit Zustimmung der Gemeindebehörde und des Rabbinats geändert werden sollen, sei nur auf diesem Wege erfüllbar. Durch die gemeinsame Berathung beider Faktoren würde das Veto des einen oder anderen Theiles zu einer überaus seltenen Erscheinung werden. In Bayern sei der vorgeschlagene Modus seit Jahrzehnten eingeführt und die religiöse Entwickelung Baierns sei dadurch in keiner Weise zurückgeblieben. Werde der beantragte Modus angenommen, dann würden sich auch die Gemeinden mehr bei der Wahl eines Rabbiners vorsehen, für die jetzt in erster Reihe die Befähigung des Gewählten als Prediger in Geltung komme. Er sei der letzte, der die rednerische Begabung unterschätze, doch verbürge diese keineswegs eine heilvolle Wirksamkeit. Im Gegentheil, je beredter der Rabbiner sei, jemehr er zu überzeugen vermöge, um so gefahrvoller sei seine Beredsamkeit und um so wichtiger sei die Frage nach dem m