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Der Israelit · 1902-02-20 · Heft 15 (20.2.1902) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 15 (20.2.1902)
Date
1902-02-20
Page
– (sequence 3)
Language
German
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335 Der im Druck erschienene Thillim-Commentar ist durch den Herausgeber zu beziehen; der Preis beträgt drei Kronen. Es gehen demselben die Approbationen der Herren Rabbinen M. L. Winkler in Mad, Dr. Breuer;n Frankfurt a. M., Susmann S o f e r in Patsch u. a. voraus, welche alle ihrer Würdigung dieser hervorragenden literarischen Erscheinung rückhaltlosen Ausdruck geben. Der Herausgeber, der dem Wert einen gehaltvollen, tiefempsundenen Hesped auf seinen Onkel r.-rc b'Lr D”n pyer vorausschickt, und sich dabei selber als Meister im Verständnis; und in der Handhabung der Hagada legitimirte, begrüßt, daß der unter seiner Hand noch ruhende Geistesschah in allen seinen Theilen gleich rverthvoll ist. Es fiel ihm selber schwer, aus dieser Fülle von Trefflichem einen Theil zu veröffentlichen und er theilt uns die Gründe mit, die ihn bewogen haben, mit diesem Thillim-Commentar zu beginnen. Aber es dürfte die Leistungsfähigkeit auch des besten Willens eines.Einzelnen übersteigen, das ganze Riesenwer! der Oeffentlichkeit durch den Druck zugänglich zu machen. Es ist deßhalb zunächst wünschenswerth, daß alle Freunde der Thora auf diesem Wege von den: Erscheinen dieses phänomenalen Werkes Kcnntniß erhalten und durch Ankauf desselben sich selber einen seltenen Genuß, dem Herausgeber aber die Möglichkeit verschaffen,- in dieser seiner Publikation fortzusahren. Sobald das Werk-erst in weiteren Kreisen bekannt sein wird, dürfte sich .wiederholt Gelegenheit bieten, auf dasselbe an dieser Stelle zurückzukommen. Ein AabbinerOubiläum. Schoßberg Ungarn), im Februar. Dieser Tage feierte unser verehrter Herr Overrabbiner M. L. E n g e l die fünfzigste Jahreswende seiner segensreichen Thätigkeit als geistiges Oberhaupt unserer Gemeinde. Die Kultusgemeinde, sämmtliche jüdischen Körperschaften, die Nachüargemeinden und Kollegen bereiteten dem gefeierten Mann die herzlichsten und wirklich ehrenden Ovationen. Und unser verehrter Herr Oberrabbiner. hat diesen nwn "naa auch in großem Maße verdient. Jndeffen eine vollständige .inw bot auch dieser Jubeltag nicht. Unsere Gemeinde ist nämlich auf der Basis des Statusquo konstituirt, obwohl ein großer Theil der Mitglieder, sowie unsere Kultusinstitutionen gut konservativ sind. Dieser Zustand verleidet aber den frommen Rabbinen ihre von den edelsten Intentionen geleitete Lebensarbeit. Diese Rabbiner gehören mit Leib und Seele zur jüdischen Orthodoxie, haben keinen sehnlicheren Wunsch, als die Stätte ihrer Wirksamkeit im Bunde der Orthodoxie einverleibt zu wissen. Weil sie dies aber nur im Wege einer Gemeindespallung erreichen könnten, verzichten sie lieber auf die Erfüllung ihrer Hoffnung. In mehreren angesehenen Statusquo-Gemeinden hat sich indessen eine Wandlung zum Besseren vollzogen, und selbst die ncologen Elemente kamen zur Einsicht, daß es nur kindischer Troß gervesen, wenn sie die orthodoxe Konstituirung der isr. Landeskanzlei zuliebe, so leidenschaftlich perhorreszirten. In den meisten Statusquo-Gemeinden übt aber diese israelitische Landeskanzlei noch immer einen so magischen Druck aus, daß viele ihrer Mitglieder mit verwerflichem Fanatismus den orthodoxen Standpunkt bekämpfen und aus Furcht, daß es jemals zu einer orthodoxen Konstituirung kommen könnte, unterdrücken sie sogar jedes wahrhaft religiöse Streben in der Gemeinde. Die „isr. Landeskanzlei" hinwieder hat keinen anderen Zweck vor Augen, als die Orthodoxie zu schwächen. .Auch will sie früher oder später ihr Patronatsrecht auch auf die Statusquo-Gemeinden ausdehnen, möchte es aber um jeden Preis verhindern, daß diese, im Grunde genommen zum größten Theile noch echt jüdischen Kehilos, die Zahl der orthodoxen Gemeinden noch vergrößern sollen. Wenn einmal unparteiische Geschichtsschreiber die Wirksamkeit dieser jüdischen „Landesbehörde" der Wahrheit gemäß beleuchten werden, dann wird dieser eine Punkt allein schon ein vernichtendes Verdikt über die jüdischen Gewalthaber der letzten dreißig Jahre fällen. Ein frivoles.Spiel wird mit diesem Zwitterding „Statusquo" in den jüdischen Gemeinden getrieben und die „isr. Landeskanzlei" mit ihren schlauen Handlangern haben dieses Wort geprägt als Surrogat für solche Gemeinden, die noch auf dem „Standpunkte des gesetzestreuen Judenthums" stehen. Mit dieser Benennung wollten sie den naiven frommen Juden einreden: „Wir bleiben das, was wir waren "nd brauchen nichts neues; wir wollen uns auch gts orthodoxe' Gemeinden nicht konstituiren." Mit solchen Gemeinden hat nachher die löbl. Landeskanzlei bei der Negierung demonstrirt, daß es genug fromme Gemeinden gebe, obwohl sie nicht dem orthodoxen Verbände angehöre, daher der religiöse Charakter eines jüdischen Gemeindewesens nicht ein Kriterium der separaten Organisation bilde. Um eine Begriffsverwirrung überhaupt hcrvorzurufen. sorgte die isr. Landeskanzlei auch für solche „Statusquo-Gemeinden." welche die ausschweifendsten Reformen, wie Orgel und Damenchor," im jüdischen Kultusleben eingeführt haben. Alle diese Schachzüge haben jedoch der isr. Landeskanzlei nichts genützt. Die ungarische Orthodoxie steht fest, wie die Ceder am Libanon, und aller Fanatismus unserer mächtigen Neologen wird nicht im Stande sein, diese Hochburg des gesetzestreuen Judenthums zu erschüttern. .

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