Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 54 (7.7.1902)
- Date
- 1902-07-07
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2449795-2449844--56235-2517984- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1146 und erfüllen die Erde, und beherrschen die Thiere des J Landes, die Vögel der Luft und die Fische des Meeres. Doch mutz sich der Mensch selbst beherrschen lernen, um die Gebote Gottes zu erfüllen. Dieser Selbstzwang ist gerade die edelste, die unbeschränkteste Freiheit, die Freiheit auf ihrem Kulminationspunkte, die Freiheit, die zu ihrer Selbsterhaltung über sich selbst hinausschreitet, um sich selbst zu fesseln durch das Gesetz. Wie erhebend ist dieser Gedanke in der Thora dargestellt. Die persönliche Freiheit wird als so heilig und unantastbar, unveräußerlich und unverletzlich emporgehoben. dass Gott selbst, um diese Menschenwürde aufrecht zu erhalten, eine Annahme der Gesetze der Thora aus freier Selbstbestimmung zu veranlassen, kein „D u soll st" gesprochen, ehe demselben ein „willst D u" vorangegangen. Gott, sagt die heilige Schrift, wollte einen Bund schlietzen mit dem Dolle Israel und bundesfahig ist doch nur der Freie und ein Vertrag nur ein Akt unabhängiger Wesen. Gott lietz (2. B. M.. Kav. 19) vor der Gesetzgebung dem Volle Israel sagen: „Wenn ihr nun meiner Stimme gehorchen und meinen Bund halten werdet, so sollet ihr mein besonderes (kostbares) Eigenthüm sein unter allen Nationen." Erst als Israel einstimmig erwiederte: ..Alles/ was der Ewige gesprochen, wollen wir thun und ausüben," trat es zu Gott in ein gesetzliches Verbältnitz. Dann erst, als die Kinder Israels ihren Willen mit Willen geopfert, ihrer Freiheit aus freiem Sinne sich begaben, wollte Er ihr Herr werden. Welch' ein erhebender Akt eines theatralischen freien Staates gegenüber dem orientalischen Despotismus der anderen Völker. Welch' ein grosser Gedanke. Gott, der Schöpfer, will die Freiheit seiner Geschöpfe anerkennen. Fa. eben diese Theokratie ist das einzige Mittel, die Freiheit mit der Legitimität auszusöhnen. Denn einem menschlichen Gesetze gegenüber lollidirt immer die Freiheit der Unterthanen mit dem Bedürfnitz nach einem rechtlichen Zustande. Dagegen ist die göttliche Gesetzgebung ebensowenig demütbigend, als die Stimme des Gewillens. Sie erlveitert nur das Gebiet derselben, und findet ihre Stütze durch die darin enthaltene Religions¬ und Morallehre, indem sie jede Staatsverwaltung unter die Obhut und Verantwortung Gottes stellt. Das israelitische Volk, früher Sklaven in Eavvten. wird durch Gott erlöst. Er hat ibm die Freiheit geschenkt, macht es zur aktiven Wahl fabia und wird auf verfassunasmätzigem Weae zum konstitutionellen Herrscher gewählt, doch im jüdischen Wahlreiche für lebenslänglich — d. h. für ewi a. Der Ewiae sendet uns auf Erden Seinen Statthalter, Sein Gesetz, welches von der irdischen Obrigkeit, die unter demselben steht, „nur auf konstitutionelle Weise gehandhabt werden kann." wie eS dem Geiste der Thora entspricht. Das Grundprinzip, laut welchem, das Tboraaesetz der feste Boden, auf dem die legislatorische Gewalt steht, ist mit solcher Konsequenz durchgeführt, daß selbst die eigentlichen theokratischen Institute gegen es in den Hintergrund treten und nur als sekundäre Mittel zur Aufrechterhaltung des Gesetzes betrachtet wurden, wie in unseren Ländern etwa Staat und Kirche. Solche theokratische Institute sind die Gott anheimgestellten Strafen gewisser Verbrechen, wie die Verordnung bezüglich der der Untreue berichtigten Ehefrau, der- Loose, der Urim und Thlimim, das Priester- und Prophetenthum. Letzteres ist durch eigene Verordnungen (5. B. M., Kap. 13,1—6) blos auf die Mahnung im Geiste der bestehenden Thoralehre und -Gesetze beschränkt. Der Einfluß der Priester war bekanntlich ein geringer und die scharfen Rügen, die diese oft von den Propheten erhielten, bezeugen genügend, datz keine Priesterherrschaft überhand nehmen konnte. Keiner wagte es. willkürliche Anordnungen zu treffen, die mit dem Gesetze im Widerspruch standen. Das Gesetz stand an der Spitze der Regierung, es war abgeschlossen und unabänderlich. Es gab auch dem jüdischen Staate eine ungeheure Kraft, da es in heiliger Scheu verehrt und im wahren Sinne des Wortes vergöttert wurde. Folgende Talmudstelle (Tr. Baba Meziah 89, 2) ist am besten geeignet. dies zu bewahrheiten. Dort heißt es: Eines Tages war Rabbi Elieser mit den anderen Talmndaelehrten in Meinungsstreit über eine gesetzliche Bestimmung gerathen, die alle seine Einwendungen nicht für richtig hielten. Gekränkt darüber, mit seiner Mei> nung nicht durchgedrungen zu sein, rief er aus: ..Wenn meine Meinung die richtige ist, so möge dieser Johannesbrodbaum für mich entscheiden. Wenn ich im Rechte bin, so möge er sich selbst entwurzeln und zuruckweichen." Auf sein Geheitz ritz der Stamm des Baumes sich von seiner Wurzel los. Die Rabbiner aber sagten: „Man erbringt keinen Beweis von einem Baum." -So will ich durch ein anderes Wunder meine Ansicht bestätigen. Der Wasserstrahl, der dort hervorsvrudelt. versiege und weiche zurück." Auf feinen Befebl versieate derselbe und wich zurück. Doch die Gelehrten erwiederten: „Auch der Wasserstrahl vermag uns nicht rn überzeugen." ..So möge denn ein anderes Wunder kür mich zeugen. Die Wände des Reth-Hamidrasch sollen sich neigen." Hierauf neigten sich die Wände des Petb- Hamidrasch und drobten einzvstürzen. Da' erhob sich Rabbi Fosua und rief: ..Wenn die Talmudgeleb'-ten einen den anderen zu bekämvfen und" zu besiegen suchen in Betreff der Feststellung der Halacha. was kümmert dies euch." Als nun die Wände der Schule zu Ebeen des Rabbi Folua nickt einstürrten. aber auck aus Rücksicht kür Rabbi Elieser sich nicht ausrichteten. da riek Rabbi. Elieser: ..So möge man im Himmel für mich zeugen und ein Echo vom Himmel ertönen, wer von uns im Wabren ist." llnd borch eine Siimme erscholl vom Himmel herab: -Was babt ibr denn gegen Rabbi Elieser, nach welchem in allen Fallen die Halacha