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Der Israelit · 1902-02-13 · Heft 12-13 (13.2.1902) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 12-13 (13.2.1902)
Date
1902-02-13
Page
– (sequence 3)
Language
German
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27S Kölner Chronik. VI. Die „Rheinlandloge" in Köln, ihr neues BereinShaus und ihre Satzungen. — Eine Ansprache des Herrn Rabbiners Dr. .Rosenthal. tNachdruck verböte,,. Wie in zahlreichen deutschen Städten, besteht auch in Köln seit mehr als zehn Jahren eine jüdische Loge nach amerikanischem Muster und dem Vorbilde der Mutterloge Vnei B'ris. Die Kölner Loge führt den schönen Namen „Rheinlandloge'' und hat vor wenigen Tagen ein stattliches, eigenes Gesellschaftshaus in der Nähe des Neumarktes bezogen, welches außer den sehr geschmackvoll ausgesiatteten Gesellschaftsräumen, auch einen prachtvollen, wenn auch etwas kleinen Festsaal enthält, der indessen für die Festlichkeiten der Loge selbst, deren Mitgliederzahl immer eine beschränkte bleiben wird, wohl auf absehbare Zeit ausreichen dürfte. Um nämlich die Würde der Mitgliedschaft dieser exclusiven Gesellschaft erlangen zu können, muß man entweder über entsprechende Mittel, oder einen klangvollen Titel verfügen können, am besten aber über beides zugleich. Da nun sehr wenigen Sterblichen der Ausweis ihrer Befähigung zur Logen-Mitgliedschaft nach der einen oder anderen Richtung hin möglich sein dürfte, wird der Kreis der. Erkorenen natürlich immer ein verhältnißmäßig kleiner bleiben. Im Uebrigen sind die Satzungen der Loge sehr schön und lobenswerth. „Menschenliebe und' Menschenfreundlichkeit, Schuh den Bedrängten und Bedrückten, die Pflege einer wahrhaft vornehmen, von gegenseitiger Achtung und Werthschätzung getragenen Gesinnung," die der Logenbruder seinem Mitbruder gegenüber zu bethätigen hat, bilden die leitenden Gesichtspunkte dieser Satzungen. Aber bei diesen idealen Forderungen bleiben die Logensatzungen nicht stehen, sie gehen noch einen bedeutenden Schritt weiter nach der Richtung des „Gewiffenschutzes religiöser Anschauungen" hin, indem sie für den Haushalt der Loge eine streng-rituelle Küche vorschreiben. Die Küche muß streng koscher sein mit Rücksicht auf die Konservativen und orthodoxen Logenmitglieder, auf daß diese sich ohne religiöse Bedenken am Tische der Loge Niederlagen und mit ihren „liberalen" Logenbrüdern brüderlich vereint speisen können. Das ist ein wirklich schöner, von wahrer Toleranz getragener Gedanke, diese einheitliche koschere Kücheneinrichtung der Loge, welche gerade für die Kölner Loge eine erhöhte Bedeutung erlangt. Man bedenke, im Vordergründe der .Kölner Rheinlandloge stehen Mitglieder, die gleichzeitig die „fanatischsten Anhänger und Befürworter der Verchristlichung unseres Gottesdienstes" sind, welchen es nicht christlich genug in der von ihnen zu reformirenden Synagoge zugehcn könnte, und die doch satzungsgemäß gezwungen sind, in „ihrem eigenen Hause," dem Hause der Rheinlandloge, die für ihren Magen so schwer verdauliche koschere Kost zu dulden! Welch' ein merkwürdiger Gegensatz! Im Logenhause muß die „veraltete" koschere Küche ruhig hingenommen werden, der Magen muß sich wohl oder übel dem jüdischen Ritualgesetz fügen, aber die für die Gesammtheit viel wichtigere Speise der Seele, die uns in unserem Heiligthum, im Gotteshause, gereicht wird, soll unjüdisch zubereitet, soll, um es gleich herauszusagen, „treife" gemacht werden! Im Hause der Loge ist der Reformjude gezwungen. die religiösen Gefühle und religiösen Empfindungen. das religiöse Gewissen seines, konservativen Logenbruders zu a ch t e n. im Gotteshause aber versagt dieser selbe Reformjude und Logenbruder seinem jüdischgesinnten, konservativen Milbruder diesen Gewissensschutz. da will er ihn durch eine Abstimmung am grünen Tische gewaltsam zwingen, seiner religiösen^ Ueberzeugung untreu zu werden und die Speise der* Seele in unjüdischer, verbotener Zubereitung zu sich zu nehmen! Wo bleibt da die Brüderlichkeit, die Menschenfreundlichkeit, der Schutz des Gewissens, der Schuh des in seiner innersten Ueberzeugung Verletzten, wo bleibt überhaupt da die vornehme, menschliche Gesinnung, die in der Ausübung weitgehendster religiöser Duldung ihre höchste und schönste Aufgabe erblickt!? Der „liberale" Reformjude in Köln, der sich längst über alle jüdischen Rcligionsvorschriften hinweggeseht hat. bei dem selbst Rosch-Haschonoh und Jom Kippur längst abgethan und inhaltlose Begriffe sind, begnügt sich mit der altjüdischen Küche, die seinem Magen doch so ungewohnt erscheint, die ihn zwingt, auf seine gewohnte Lebensweise, auf seine Liebhabereien, zu verzichten, einem Leckerbissen der modernen Kochkunst zu entsagen. Und trotzdem bringt er doch alle diese Opfer, weil er sie „satzungsgemäß" bringen muß, und trotzdem kann er sich zu der Höhe des Gedankens nicht aufschwingen, daß es ihm doch bedeutend leichter sein müßte, im Gotteshause, das er doch sowieso fast niemals besucht, auch auf eine, kleine Liebhaberei, der Orgelei. mit Rücksicht auf seinen religiös gesinnten Mit-Logenbruder zu verzichten! Die einfachste Logik müßte hier dem Reformjuden und Logenbruder doch sagen, das Opfer, das er forttvährend als ständiger Besucher des Logenhauses bringt, ist ungleich größer, für ihn weit fühlbarer, als wenn er seine hier, wenn auch satzungsgemäß geübte Toleranz, auch auf das Gotteshaus äusdehnte. In diesem Falle bringt er überhaupt kein Opfer, weil er zu dem Gotteshause das ganze Jahr hindurch doch fernbleibt, so daß es ihm wirklich gleichgültig sein müßte, in welcher Form und auf welche Weise seine Mit- und . Logenbrüder daselbst ihren Gott verehren und ihm dienen! . Warum macht er nicht Halt vor den Pforten des Gotteshauses. > die er doch fast nie überschreitet, mit seinen zerstören -

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