Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 10 (3.2.1902)
- Date
- 1902-02-03
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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43. Jahrganz. 44 Leiiender Artikel Jüdische -Rechtsordnungen. Eine Belehrung zu B'!2StfEn*r6Kl. Von^M.ZSchweitzer, G.log'au Rousseau beantwortete einst die von der Pariser Akademie aufgeworfene Frage: welchen Einfluß die zunehmende Bildung auf die Menschen habe, damit, daß sie die Menschen verroht. Er wollte damit sagen, Verstandesbildung und Herzensbildung brauchen nicht immer nebeneinander herzugehen, mit dem Kulturschritt geht der Verfall der Sitten Hand in Hand. In seinem „Emile" dagegen zeigt er das Ideal eines Bürgers und das Mittel, das Kind zu einem solchen zu erziehen. Von dem Grundgedanken ausgehend, daß die Seele des Kindes rein und unverderbt ist, läßt er seinen Emile fern von der Welt und von dem verderblichen Einfluß der Gesellschaft heranwachsen, erzieht einen Naturmenschen. der selbst den Weg dann über Wissenschaft und Kunst zu Gott findet. Von beiden Anschauungen ist die jüdische Wahrheit weit entfernt. Unser Philosoph auf dem Königsthron hat die Frage nach dem Einfluß der zunehmenden Bildung mit dem Satze gelöst r-sra spa** r«n s)*cv „öas vermehrte Maß des Wiffens schafft neue Leiden; er will damit sagen, je höher auf der einen Seite der Grad der Erkenntniß ist, desto feiner ist das Gefühl entwickelt. Zu gleichen Maßen hat der Verstand und das Herz an den geistigen Errungenschaften theil, und je höher der Kulturfortschritt, desto vollendeter bilden sich die Regungen des Herzens heraus. Nicht Weltslucht und nicht Abschließung von dem Getriebe auf dem Markt des Lebens ist erstrebenswerth. sondern mitten im vollen Gewühl des Lebens zu stehen und in's Leben umzusetzen die errungenen Wahrheiten, beispielnehmend und beispielgebend. — das ist jüdische Weltanschauung. So hat uns denn die Thora neben anderen die verschiedenen Seiten des Lebens berührenden Belehrungen ausgerüstet mit einer stattlichen Anzahl von Rechtsgrundsätzen. die in fa'aven r6m skizzenartig niedergelegt und größtentheils im syu ihre ausführlichere . Behandlung finden. Ein oberflächlicher Blick eines allzuempfindlichen Gemüthes könnte beim Lesen dieses Abschnittes gar zu .. .leicht ap. ein, allgep^inesSt^afgesetzbuch erinnert werden. .'Manches-Verbrechen, das mit. dem Tode geahndet wird, wird hier aufgezählt. Folgt er aber dem Texte weiter, so findet er wiederum Bestimmungen, die er vergeblich in einem allgemeinen Strafgesetzbuch suchen dürfte. Von Haft-, Gefängniß- und Zuchthausstrafen ist gar nichts zu entdecken. Dagegen sind jene Belehrungen, die an der Veredelung des Herzens Mitarbeiten und den Besitzenden lehren sollen, gegen den Besitzlosen nicht hart zu sein, wie erfrischender Regen auf sonnenverbrannter Flur. „Den Fremdling nicht unterdrücken, die Wittwe und Waise nicht kränken, dem Armen für ein Darlehen keinen Zins abnehmen, ihm das als Pfand abgenommene Kleid am Abend wieder zurückgeben, sein HauS beim Pfänden nicht zu betreten, seiner beim Einbringen der Ernte nicht zu vergessen" — das sind doch eigentlich Bestimmungen, die mit dem strengen Recht gar nichts zu thun haben. Gesetzlich läßt sich dagegen nicht einschreiten, wenn diese verletzt werden, nur moralisch werden sie denjenigen, der sie unbeachtet läßt, auf eine niedrigere Stufe stellen. Eine sonderbare Auffassung von den jüdischen Rechtsordnungen begegnet uns in dem Ausspruch w s'nm m ay nr rona sw an sr& nnar v'vvlpvn (im Brno) nbv /«sw am vor« d. h. durch die Rcchtsbestimmungen, die du ihnen überwiesen hast, wird der Streit gefördert, sie kommen dann vor Gericht und der Friede wird hergestellt. Die Rechtsordnungen sollen Streit und Zank fördern? Wir meinen doch, durch Kenntniß derselben soll dem Unfrieden gerade vorgebeugt werden. Noch mehr. An einer anderen Stelle wird die Aufforderung .yw ^>22 "j^ frm anwan a'vvv noch dahin erweitert i'jn *vy £221 “jbc S22 ..überall, in jedem Dorf und in jeder Stadt, sollen Richter ihres Amtes walten. Wozu denn die vielen Richter? Im allgemeinen hütet man sich wohl, mit dem Gericht in Berührung zu kommen. Ein Gang zu demselben verursacht Aerger, Mühen und —■ Kosten, und hier wird uns das Prozeffiren so leicht gemacht, indem jede Vereinigung von etwa nur zehn Männern einen Richter über sich bestellen kann, der jederzeit bereit sein muß, Klagen anzuhören, Entscheidungen herbeizuführen und diese Arbeiten kostenlos besorgen muß. Es wäre weit gefehlt, wollte man aus diesen Einrichtungen eine besondere Streitlust unter uns herauSdeuteln, welcher dadurch nur Vorschub geleistet würde. Gerade das Gegentheil soll damit bezweckt werden,, sie sollen uns auf die höchstmögliche Stufe sittlicher Vollendung führen und unsere Erkenntniß soll auf:., jene Höhe gebracht werden,, von welcher aus die feinste. Abweichung von dem Wege des Rechts noch bemerkt werden kann. Mord, Ehebruch.. Diebstahl.sind. .Aegrjffh, .die auch dem Ungebildeten bekannt sind/doch."nur in rhxen schtveren Formen wird er sie als Verbrechen erkennen. Er wird aber nicht begreifen wollen, daß fortgesetzte Beleidigungen und Kränkungen einem Mord gleich-