Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 8 (27.1.1902)
- Date
- 1902-01-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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186 Stunden Per Woche alles in allem ausmacht, was der Rabbiner zur Verbreitung der Religionswissenschaft leistet? Und wenn die ganze Strömung der Zeit, wenn Vorsteher und Repräsentanten, wenn selbst die Mehrzahl der Gemeinden sich mit dieser Degradirung des Thoraunterrichts begnügte, der Rabbiner dürfte es nicht. Auch wenn ihn dieser rrern bwz nicht um die Achtung der Gemeinde brächte, seine Selbstachtung müsste ihn bestimmen, Hier Wandel zu schaffen. Er müsste nach Kindern suchen, müsste sie erbitten und erbetteln, um wenigstens mit einer kleinen Zahl, und wenn auch nur mit einem einzigen zu „lernen." Das hat jeder Rabbiner alten Schlages als seine erste Pflicht erachtet, durch Lernen und Lehren, durch Gründung, und Erhaltung von Jeschiwos, durch Unterricht an Kinder und Erwachsene Thora zu verbreiten. Die geringe Verbreitung der Religionswissenschaft ist daher eine laute Anklage gegen die Rabbiner, an die sse am wenigsten erinnern sollten, deren Geltendmachung sse ruhig ihren Gegnern am grünen Gemeindetisch überlassen können. Nicht glücklicher ist der hier vorliegende Antrag mit der Betonung seiner andern Argumente, wenn er fortfährt: „In gleich beklagenswerther Weise ist es um die Anstellung des Rabbiners bestellt. Keine, auch nicht die untergeordnetste Beamtenklasse in Stadt und Staat leidet in dieser Beziehung unter solch' unwürdigem Drucke, wie die der Rabbiner. Jeder Beamte, zum grossen Theil selbst bei Privat-Verbänden, erlangt nach einer bestimmten Dienstzeit die lebenslängliche zur Altersversorgung berechtigende Anstellung. . Nur die Rabbiner sind in der weitaus grössten Mehrheit der deutschen Gemeinden auf Kündigung ohne Pensionsberechtigung angestellt. Man sollte es schon dem Akademiker im Rabbiner nicht zumuthen, nach je drei oder fünf Jahren — das gewöhnliche Zeitmatz, welches die Vertragsdauer umfaßt — von dem durch mannigfache Zufälligkeiten bedingten Wohlwollen der Gemeindevertretung abhängig zu sein." Wenn den Herren Rabbiner ihre Würde wirklich so hoch steht, und wenn sie finden, daß die Art ihrer Anstellung und Jgnorirung ihrer unwürdig ist. so müssen sie ihre Mannes- und Standeswürde in erster Reihe dadurch bekunden, dass sie keine Stelle annehmen, die sie ohne Verletzung ihrer Menschenwürde nicht bekleiden können. Das alles, worüber sie sich hinterher beklagen, haben sie ja von vornhinein gewußt, bevor sie sich gemeldet haben. Wie viel sie auch nach dieser Seite zur Herabwürdigung ihres Amtes beigetragen haben und noch täglich beitragen, eben durch die ganze Art ihrer Meldung und Bewerbung, das erfordert ein ganzes Kapitel'für sich. Für heute nur so viel: Wenn die Gemeinden ihre Rabbinerstellen ausschreiben, wie man sonst Kommisstellen ausschreibt, und bei der Auswahl' und Anstellung denjenigen bevorzugen, der die besten Lungenflügel und Suade hat, so dürfen sich die Gewählten hinterher nicht darüber beklagen. daß man ihnen diese Anpellungsbedingungen. wie einem Kommis zumuthet, und daß man in religiösen Fragen nicht ihren Bescheid einholt. Ihre Fähigkeit, religöse Fragen zu entscheiden, war nicht das Kriterium ihrer Wahl. Und was dem Rabbiner bei der Wahl recht war, das kann er in der Amtsvraxis nicht hinterher als unbillig beklagen. Den Gipfelpunkt aller Weisheit erreicht aber das Petitum der Verbands-Rabbiner, indem sie aus den Akademiker Hinweisen, der im Rabbiner steckt. Ob sie nicht wahrheitsgemäßer auf den Rabbiner hingewiesen bätten, der im Akademiker steckt, d. h. ob sie nicht mehr und nicht besser Akademiker als Rabbiner sind, das soll hier nicht zum Austrag gebracht werden. Aber so wenig der Akademiker, der im Arzt, im Notar, im Rechtsanwalt steckt, diese zur lebenslänglichen Anstellung und Pensionirung berechtigten, so gut diese Akademiker ohne jene Privilegien fertig werden müssen und fertig werden, so müssen es auch die Herren Rabbiner — wird man ihnen entgegen halten, wenn sie sich darauf kapriziren, den Akademiker zu reiten, der in ihnen stecken soll. — Mit solchen Argumenten kommen die Petenten ganz sicher nicht auf den grünen Zweig, der ihnen vorschwebt. Ich glaube, dass sie ihr Rößlein von der anderen Seite aufzäumen müssen und erlaube mir, ihnen zum Schluß ein paar Scheuerthorwinke zu ihrer Direktive zu empfehlen: So gewiß es sich hier,- wie bereits erwähnt, um eine Machtfrage in den Augen der Gemeindevorsteher handelt, so gewiss werden sie das nie offiziell zugeben, und es gar nicht zur Sprache bringen. Umso fester werden sie aber entschlossen sein, von ihrer gegenwärtigen Machtherrlichkeit nichts den Rabbinern zu opfern. Sie werden diesen ihren festen Entschluss durch allerlei Motive verbrämen, je tiefer sie das eigentliche Motiv ihrer ablehnenden Haltung im Herzen verschlossen halten. Das Nächstliegende wird sein, dass die Vertreter der Gemeindeinteressen so thun werden, als ob wir in der schönsten aller Welten leben, daß sie gar nickt wissen, wieso die Herren Rabbiner vlötzlich etwas Apvartes wollen, wovon man auch in früheren Zeiten nie etwas bei den Rabbinern alten Schlages gehört habe. Auch diese waren nicht auf ewige Zeiten angestellt. auch diese waren nicht pensionsberechtiat und halten doch notorisch ein viel' geringeres Einkommen, als ihre anderen Nochfolger, in der Zeit der Lebensversicherungen. Auch Vorsteher und Repräsentanten seien selber nur für wenige Jahre gewählt und hätten keine Pension zu beanspruchen, ohne daß sie darin eine Entwürdigung erblickten. Da besonders die Parallele mit den, Rabbinern alten Schlages verhänanissvoll für den ganzen Antrag werden kann, so muß vor allem hier vorgebaut und etwa Folgendes gesagt werden: