Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 8 (27.1.1902)
- Date
- 1902-01-27
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Dr. *2fe$maiw in Mainz Für abonnirt man bei allen Posransialtcn für die Monate §°Lr^L>m^ S& auf den Dieser Preis tritt aber nur. ein bei Abonnements, welche rechtzeüig am Post-Zeilungsfchalter des Wohnsitzes des Bestellers oder, bei dem dci treffenden Landbriefträaer aufaeaeben werden. Die Briefträger sind berechtigt den Abonne uents-Betrag in den ersten 25 Tagen des Monats gegen Quittung in Empfang zu nehmen. Ausland entsprechend höher. Are EipedttLou des „Isrartr^ -— ZZ e i L c nv e Artikel. Nabluner-'Lei'bands-öchnrerzen. (Schluß.) Aber daß der Rabbinerstand durch diese Wechselreiterei an Achtung gewinne, das wird Niemand behaupten wollen. Je bereitwilliger die Rabbiner allen Extravaganzen ihrer Vorsteher blindlings zustimmten,. desto verächtlicher und überflüffiger wurden sie. Da der Rabbiner unbesehen das wollte, was sein Vorstand wollte, so brauchte dieser jenen nichts mehr zu fragen. Ein richtiger Vorstand, welcher wußte, was er wollte, wußte auch die Ansicht und Entscheidung seines Rabbiner früher als dieser selber. Wozu hätte er ihn noch etwas zu fragen? Hat er aber ihn nichts zu fragen, so hat er auch nichts nach ihm zu fragen. Und nun wundern sich viele unsrer naiven Verbandsrabbiner über den Jammer, den sie selber großgezogen haben und der nur 'noch durch die heilige Einfalt übertrosfen wird, mit der sie ihn in folgende Worte kleiden: „Bilden doch die jüdischen Gemeinden die einzigen Religions-Vereinigungen, iw denen dem be- ,. rufencn und verantwortlichen religiösen Leiter und Lehrer bei etwaigen Anordnungen auf dem Gebiete des Kultus oder sonstiger religiöser Einrichtungen weder ein miiberathendes noch ein mitbeschließendes Votum zugestanden wird. Keine Körperschaft, unter welchem Namen und zu welchem Zweck sie bestehe, wird grundsätzlich das Gutachten des Fachmannes unberücksichtigt lassen, nur in den Satzungen der meisten jüdischen Gemeinden begegnet man der fast widernatürlichen Erscheinung, daß Beschlüsse in religiösen .Fragenvon der Gemeindeverwaltung allein, " ohne Hinzuziehung des von ihr erwählten Vertrauensmannes, gefaßt werden können." Das mag alles hart sein, aber gerecht ist es. Es ist nicht nur keine widernatürliche, sondern eine ganz selbstverständliche Erscheinung, wenn beschämende Ursachen beschämende Wirkungen haben; auch wenn die Petenten mit dem Erguß ihres Herzens fortfahren: „Wohl unterscheidet sich die Judenheit vortheil- - bas! Lon anderen Konfessionen auch dadurch, daß sie in ihrer Milte eine Scheidung zwischen Laien und Priestern nicht kennt, aber bei der gegenwärtig so geringen Verbreitung der Religionswissenschaft innerhalb der meisten Gemeinden Deutschlands muß dem Rabbiner, als dein alleinigen Fachkundigen, das maßgebende Urtheil eingeräumt werden." Was wollten sie entgegnen, wenn man ihnen daraus bemerkte, daß die geringe Verbreitung der Religionswissenschaft kein glücklich gewähltes Argument für die Bellerstellung der Rabbiner sei? Diese systematisch großgezogene Unwissenheit in allem. spezifisch Jüdischen ist ja nicht zum kleinsten. Theil gerade eine Folge des unerhörten Schlendrians, den diese Rabbiner in erster Reihe auf dem Gewissen haben. Soll man ihnen erst die Gemeinden aufzählen, die einen Rabbiner, aber keine Anstalten für Talmud-Thora. weder für Kinder, noch für Erwachsene haben? Oder die Religionsschulen, die Realschulen und Gymnasien, an welchen ein wässeriger Rcligionsimterricht von wenigen