Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 3 (9.1.1902)
- Date
- 1902-01-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Freischule durch Mr. Alfred C o h n. die Dukes' Place Svnagoge durch ihren Vorstand Mr. Rosenfeld und die Talmud Thora-Schule durch Mr. Goodmann. das Haus Rothschild durch Mr. Sam. Äs her vertreten. Sämmtliche Vereine und Synagogen, aller Stadtviertel sandten zahlreiche Vertreter. Den Zug erössneten der Ehief Rabbi Dr. Adler, tffadjam Dr. G a st e r. und viele Prediger im Ornate, der Dajan R. Sußman Cohen, sämmtliche Schocktim und Sckaumrim. Die Gemeindeinitglieder und Tevutaiionen folgten in sechzig Trauerwagen. Die Zahl der vielen Caps und Privatlutschen war so groß, daß der Verkehr mehrerer Straßen über 20 Minuten von der Polizei eingestellt wurde. Die ganze Route von vier Meilen, dem Wytechapel entlang, war mit Wagen und Fußgängern beseht; sämmtliche Tramways und Eisenbahnzüge nach Stratford. füllten sich mit den Bewohnern des polnischen Eastend-Stadtviertels. Beim Friedhofe angelangt, war der Andrang zur Halle so bedeutend, daß es den Autoritäten große Mühe kostete, Ordnung hcrzustellcn. Die Halle faßt nur ca. 400 Menschen, so daß die größere Anzahl der Anwesenden die ergreifenden Klagemclodien des Oberkantors. Rev. M. H a st. welcher das Hazur Tamim vortrug, nur theilweisc vernehmen konnten. Der Dahingeschiedene beorderte u. A.. daß seme zlvei Söhne beim Grabe bis zur vollständigen Wölbung des Grabhügels stehen bleiben müßten. . Nachdem die irdischen Reste des frommen, edlen Mannes zur Ruhe bestattet waren, hielt der Chief Rabbi Dr. Adler, trohdem hier in London niemals auf dem Friedhose Grabreden abgehalten werden, eine höchst ergreifende Ansprache.. Unter Anderem betonte der Redner, daß Mr. Spiers sämmtliche Eigenschaften besaß, die ein Dajan gemäß den Vorschriften des Choschen Ha-Mischpot besitzen soll und noch mehr als dies, daß er trotz seines Herzleidens niemals seine Berufspflichten vernachlässigte und das. was er am Vorabend seines Sterbetages im Beth Hamidrasch vortrug. »daß die Thora nur durch diejenigen, welche ihr Leben für sie opfern, erhalten bleibe" (Sabbat S. 83). sich an ihm selbst bewahrheitete und verwirklichte. Der Dahingegangene war dreifach groß. Er war groß als Mensch in seiner Menschenliebe, was die enorme Beibringung an seinem Begräbnisse vollständig bekundete; er war groß als Talmudlehrer und Gelehrter und erst vor wenigen Tagen erhielt er einen Anerkennungsbrief von den über sein talmudisches Werk vzrt 'ns-« e- Groß war er auch als Beamter in seiner Gewissenhaftigkeit und eifrigen Amtsthäiigkeit. Denn die Amtspflichten eines Dajan der hiesigen, großen Gemeinde sind vielseitig und oft mit großen Schwierigkeiten verbunden. Außerdem kommen oft schwierige Schalaus, die telegraphisch beantwortet werden müßten, und ein Dajan mutz in allen Theilen des jüdischen Ritualgesetzes bewandert sein. Alle diese Eigenschaften vereinigte der leider so plötzlich von uns geschiedene Lehrer und Freund, dessen Andenken im Herzen aller Derer, die ihn kannten, ewig fortleben wird! S p r t di f <* a f. Sehr geehrter Herr Redakteur! Zn Rr. 1 Ihres geschätzten Blattes bringen Sie eine Korrespondenz aus Frankfurt a. M.. die sich damit beschäftigt, das; das hiesige Bankhaus A. M e r z b a ch jetzt am Samstag seine Bureaux geöffnet hat. Diese an sich richtige Thatsache wird mit Einzelheiten gemeldet. die sännntlich unrichtig sind und eine energische Zurückweisung erfordern. Ter Einsender behauptet, die Finna habe die eine Hälfte des Personals entlasicn; die Wahrheit ist. daß lein einziger Angestellter entlassen oder zur Sabbaiarbeit veranlaßt wurde. Von 47 Angestellten des hiesigen Hauses arbeitet ein einziger — freiwillig — jetzt am Samstag, während in der Berliner Niederlassung von 10 Angestellten 2, ebenfalls freiwillig, arbeiten. Die übrigen, der phantastevollen Feder des Herrn Einsenders entflossenen Unrichtigkeiten lassen sich nur durch eine kurze Darstellung des Sachverhaltes richtig stellen: Die genannte Firma hat eine größere Zahl Theilhaber. die mir Ausnahme eines von ihnen und eines zur Familie gehörigen Prokuristen seit Jahrzehnten sämmtlich auf neologem Boden stehen. Tiefe Mehrheit beschloß, die Bureaux künftig am Sabbat zu öffnen, eine Maßregel, gegen die der Minorität handelsgesetzlich keinerlei Verhinderungsmitte! zur Verfügung stand. Von den beiden Opponenten trat der eine.'der bisher Mitinhaber war. aus und beide werden künftig nur als Prokuristen thatig sein. Durch Vertrag haben die beiden jetzigen Prokuristen bedungen, daß auch in Zukunft ein entsprechender Thcil der neu anzustellenden jungen Leute am Sabbat und isr. Feiertagen frei haben muß, also aus gesetzestreuen Juden bestehen wird. Die religionsgesetzlichen Grundlagen des neuen Vertrag-Verhältnisses sind durch zlvei hervorragende rabbrnische Autoritäten gebilligt worden, wobei allerdings einer der beiden Herren eine nicht erfüllbare, jedoch nach der Ansicht seines Kollegen nicht ausschlaggebende Einzelbedingung gestellt hatte, lieber die Motive der Entscheidung, die selbstverständlich in allen Theilen von der Besonderheit des vorliegenden Falles bedingt war und leineslvegs verallgemeinert werden darf, steht dem Uneingelveihten keinerlei Urtheil zu. Daß die Konsequenzen der eingetretenen Veränderung bei aller Fürsorge der Betheiligten für die Interessen der Angestellten von der Allgemeinheit des jüdischen Gehülfenstandes als traurige empfunden werden, wird Niemand in Abrede stellen. Allein der Schmerz über diesen Schlag, den die Interessen des gesetzestreuen Iudenthüms erlitten. sollte nicht zur Ungerechtigkeit gegen bewährte Gesinnungsgenossen verleiten, die in dem Konflikte zwischen berechtigten eigenen Interessen und denen