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Der Israelit · 1902-01-09 · Heft 3 (9.1.1902) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
43 (1902)
Issue
Heft 3 (9.1.1902)
Date
1902-01-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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54 theilen also wie Blinde von der Färbe etc. etc. fS. V.) » Die Schächter selbst, ehrlich und auf das Gewissen befragt. erklären, daß das Schächten viel schmerzhafter j und qualvoller sei. als das Schießen. (S. VI.) Tics Ürtheil gewiß kompetenter Männer sagt mehr, als Hunderte von Gutachten anderer. 2) Es wird in den 250 Gutachten, mit Ausnahme von vier, nur der Vergleich zwischen Schächten und Schlagen mit der Keule oder dem Hammer gezogen. Schlagen und Sckießen sind unberücksichtigt etc. (S. VII.) 3) Viele haben ein Urtheil abgelehnt etc. Wir richten nun an Sie die ergebene Bitte, die in beifolgender Schrift niedergelegten Erfahrungen einer erneuten Prüfung unterziehen und namentlich die Fragen sobald als Ihnen möglich beantworten zu wollen: 1. Sind nach Ihrer auf Anschauung beruhenden Kenniniß die Vorbereitungen zum Schächten oder der SchLchtschnitt selber als schmerzhafter und grausamer und deßhalb von Staatswegen zu verbietende Tödtungsart zu bezeichnen? 2. Sind Sie eventuell der Ansicht, daß das Tödten mit der Schlag- oder Schußmaske dem Schächten gegenüber als humanere Tödtungsart zu betrachten und deßhalb allgemein gesetzlich einzuführen sei? Falls Sie nicht geneigt sein sollten, auf unsere Bitte einzugehen. ersuchen wir Sie. uns Antwort mit einem „uvnplucek^ und Namensunterschrift gütigst zu senden zu wollen. Im Aufträge des Heidelberger Thierschuhvereins. Dr. Kehrer. Geh. Hofrath u. Prof, der Medizin. Dr. M i t t e r m e i e r. Medizinalrath. Bemerkungen de r Neda kt ion. Wir entsprechen gern dem Wunsche des geehrten Einsenders, die irrigen Angaben des hier mitgetheilten Schriftstückes richtig zu stellen. Wir halten es für dringende Pflicht, diese Richtigstellung überall zu verbreiten, wohin das Eirkular mit seinen irrigen Angaben gelangt ist. I. Was die religiöse Seite der Frage betrisst, so gibt es bei uns wie bei allen anderen Konfessionen Leute, die sich über religionsgesehliche Obliegenheiten hinwegsehen. Wer aber aus dem Umstande. daß sich das Gewissen derselben bei Verletzung reliaionsgesehlicher Pflichten nicht bcschlvert fühlt, folgern wollte, die Gesetze hätten ausgehört zu existiren und hätten auch für die Gewissenhaften ihre verbindliche Kraft verloren, der müsse aus dem Umstande, daß es allenthalben Leute gibt, die die Gesetze des Eigenthums und der Wahrheit verletzen, mit demselben Rechte folgern, daß es kein Verbot des Diebstahls und der Lüge gibt. Dann haben auch z. B. die Gesetze der Orthographie ihre Bedeutung verloren, lvenn es Leute gibt, die unorthographisch schreiben. Wie weit unsere Rabbiner auch hinsichtlich der Verbindlichkeit der einzelnen Pflichten des jüdischen Religionsgesetzes auseinander gehen mögen, über diesen einen hier in Rede stehenden Punkt gibt es keinerlei Meinungsverschiedenheit.. Man wird vergeblich nach einem einzigen unter den tausenden von zeitgenössischen Rabbinern suchen, der die religionsgesehliche Verbindlichkeit des jüdischen Schlachtoerfahrens in Abrede stellt. Wohl haben die Agitatoren gegen das Schachten wiederholt solche einzelne Rabbiner genannt, aber soweit dieselben am Leben waren, haben sie öffentlich gegen diese Unterstellung protestirt. In Wirklichkeit haben ztvei Rabbiner. . Stern und Stein, das Schächten als religion-gesetzlich nicht verbindlich in ihren Schriften erklärt. Aber beide waren längst vor Abgabe dieser Erklärung von ihren Vorgesetzten Behörden wegen verschiedener Extravaganzen ihres Amtes entsetzt worden und glaubten sich nun in ihrem Schmollwinkel an der ganzen Indenheit rächen zu können, indem sie diese Unwahrheit verbreiteten. Beide waren mit dem positiven Iudenthume vollständig zerfallen, und es wird kein Einsichtiger für das. was bei uns Recht und Gesetz ist. das Zeugniß von Abtrünnigen einholen. II. Wenn die Herren sich wirklich ganz frei von Antisemitismus wissen, wenn sie ihre Bekämpfung de- Halsschnittes bei der Tödtung der Thiere nicht aus Trutz gegen die Juden, sondern nur aus Fürsorge für die Ochsen und Kälber sich zur Aufgabe gemacht haben, so ruachen wir ihnen folgenden Vorschlag zur Güte, den sie nur'zu befolgen brauchen, um für alle Zeit vor dem Verdachte antisemitischer Allüren sicher zu sein. In den militärischen Fleischkonfervensabriken zu Mainz. Spandau u. a. werden alle Thiere ebenfalls durch Halsschnitt ganz wie beim Schächten getödtet. Die Petenten brauchen für die Folge weiter nichts zu tbun. als für ein Schächtverbot in den Militär-Konserdensabrilen thätig zu sein, und könnten Juden. Iudenthum und jüdisches Relcgionsgesetz ganz unerwähnt lassen. So lange sie aber die Manenschächtungen für die Konservenfabriken mit keinem Sterbenswörtchen erwähnen und nur das von Juden ausgehende Schach ten perhorrescircn. so lange dürfen sie es nicht übernehmen. wenn es Juden und Christen geben sollte, die in dem Antisemitismus die Triebfeder dieser ganzen Agitation erblicken. * III. Daß die Wissenschaft auf Seiten des jüdischen Schächtverfahrcns steht und daß sich ihre berufenen Vertreter einstimmig zu Gunsten derselben in einer nack Hunderten zählenden Masse von Gutachten ausgesprochen haben, das ist der Umstand, an dem sich unsere Gegner am meisten stoßen. Die Gelehrten des Heidelberger Thierschuhvereins sind nun auf die Suche nack anderen Fachmännerngegangen, die ihnen den Gefallen thun und das Schächten als Thierquälerei erklären sollen. Sie sind, um diesen Zweck zu erreichen, nicht sehr wählerisch in ihren Mitteln und Angaben. Viel helfen wird ihnen diese Liebesmüh nicht. Wenn es ihnen selbst gelange, ebenfalls Hunderte von Fachmännern zu bestimmen, ihr Gutachten zu Nngunsien des Schächiens abzugeben. so wird sich doch jede Behörde. die über das Schachten zu Gericht sitzt, die ibr vorliegenden Gutachten nicht nur zählen, sondern auch

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