Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 43 (1902)
- Issue
- Heft 3 (9.1.1902)
- Date
- 1902-01-09
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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43. I-Hrza»«. Jg A. Eia Kentrat-Hrgan für das orthodore Iudenthum. Begründet von Dr. Urhrn«nn in fiftataf. Donnerstag, de« Januar 5662 (1902)« Leilender Artikel?>t Azitstioil )ts '"" LhimV,- VminsUl>tn)l>s LGchttii. Heidelberg. 7. Januar. Seit Jahr und Tag entfaltet der hiesige Thier scyutwerein eine rührige Propaganda gegen das Schächten. Sie hat bereits vor einigen Jahren dazu geführt, daß eine.Nommission, zu der auch der in dem folgenden Eirtular Unterzeichnete Geheime Hofrath Prof. Dr. Nchrer zählte, dem Schächten im hiesigen Schtachthaufe beiwohnte. Tiefe- Probefchächien -fiel damals in einer Weife ans. die den Gegnern leinerlei Handhabe für ihre Agitation bot. wie dies bei der Tüchtigkeit, Umsicht, und religiösen Gewissenhaftiglcit des hiesigen Schocket. Herrn Müller. nicht anders zu erwarten war. Aber die Erfolge, welche die Agitation gegen das Schächten anderwärts hatte, scheinen die Agitatoren des hiesigen Thierschutz Vereins nicht ruhen ’>i lassen. Dieselben verbreiten neüerdinas ein Eirtular. das hier im Auszuge folgt. Es wäre zu wünschen, das; die un «'ähren Angaben desselben öffentlich richtig gestellt '.vürden. Hochgeehrter Herr! Tie Frage, ob das nach dem Ritus der Israeliten ausgeführte Schächten der Schlacktthiere eine grausame resp. im Vergleich zum Schlachten durch Schlag oder Schußmaste als grausamere und desihalb verwerfliche Todtungsart zu bezeichnen sei. ist neuerdings in ein akuteres Stadium getreten. Einerseits hat eine Anzahl Israeliten und die Majorität der auf dem jüngsten deutschen Fleischertag in Rostock vertretenen Metzgerinnungen verlangt, daß das vLchächtverhot in Sachsen wieder aufgehoben werde. Andererseits wird Zeitungsmeldungen zufolge demnächst der hessischen Ständelammer der Antrag eines Abgeordneten auf Abschaffung des Schächtens unterbreitet lverden. Die auf Haltung des Gesetzes bedachten Inden beziehen sich darauf, daß die jetzige rituelle Schächtmethode als ein integrirender Bestandtheil der jüdischen Religion betrachtet worden sei. Bon Seiten einer Anzahl gelehrter Rabbiner ist jedoch darauf hingewiesen worden, dass die Bestimmung deziigl. des Sckächtens nickt in den mosaischen Bück)ern enthalten, deßhälb für die Israeliten nicht bindend seien und recht wohl durch andere Vorschriften ersetzt werden tonnten, ohne Beschwerung des israelitischen Gewissens. <S. I.) Doch betrachten wir dies als innere Angelegenheit des Judenthums. Für uns, die wir diese Fragen nicht aus religiöser Boreingenommenheil, nicht aus Parteirücksichten (Antisemitismus liegt uns fern), sondern nur von dem Standpunkt der Humanität aus beurtheiten. liegt die Frage sehr einfach: „Ist dar Schächten eine grausame Tödlnngsmethode?" Wird diese Frage nach sorgfältiger Prüfung durch unparteiische Sachverständige verneint, so steht der ferneren Ausübung des Schächtens nichts im Wege; wird ste bejaht, so muss das Schächten untersagt werden, insofern es gegen allgemeine Gesetze, den Thierschuh betr.. verstößt. und die religiöse Duldung in unserem modernen Staate nur insoweit gewährleistet ist, als das Geduldete nicht mit andern allgemeinen Gesetzen in Widerspruch steht. (S. I I.) So hat eine grössere Anzahl von Physiologen. Thierärzten und Schlachthausverwaltern sich auf die Aufforderung von Rabbinern und anderen Israeliten dahin ausgesprochen, daß das Schächten nicht grausam oder doch nicht grausamer sei, als andere Tödtungsarten und speziell das Schlagen mit der Keule.. <S. III.) Auf die Todtung mit Schlag oder Schußmaste wird nur bei wenigen Gutachten Rücksicht genommen. (S. IV.) Tiefe von den Israeliten in das Bordertreffen geführten Gutachten können jedoch nicht mehr als Beweise für die Richt- Grausamkeit des Schächtens gelten; denn 1) haben viele der Beurtheiler eingestandenermaßen das Schächten niemals oder doch nicht' häufig mitangeschen. ur- 7129