Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 98 (19.12.1887)
- Date
- 1887-12-19
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 90% known words query
- IRI
…/2446951-2449697-2449792--27704-2517575- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1746 unter dem Motto stehen: »Tu sollst und mußt lachen/ Dr. König wird ein »trauriger Geselle"' genannt und bemerkt, daß »einer dieser Strauch« rittcr immer von dem anderen abgclhan wird/ Tarauf hat Dr. .König mit der Privarklage geantwortet. Ten Vorsitz führte Assessor Teschendorf, die Parteien wurden durch die Rechtsanwälte Lüidenbcrg bczw. Sachs vertreten. 3iechtsanwa!t Sachs beantragte eine nnrsassende Beweiserhebung, um darzuthun, daß di«: ganze Thätigkeit, da? Leben und öffentliche Auftreten dcS Herrn Tr. König in Witten die in der betreffenden Korrespondenz gewählten Bezeichnungen in der That verdiene, (fr stellte unter Beweis, daß der Privatklägcr der Vater des Antisemitismus in Witten sei, daß dort die Konfessionen in Frieden nebeneinander gelebt hätten, bis Tr. König die Judcnhctze förmlich organisirt habe und auf Kirmessen und bei anderen Gelegenheiten in skandalösen öffentlichen Aufzügen die Juden verspottete. Selbst in der Stadtverordnete»-Vcrsammlung habe sich derselbe vor bezeichnenden Aeußerungen nicht gescheut, und das durch ihn hcrvorgerufcne Treiben sei so arg geworden, daß sich kein Jude mehr aus der Straße unbehelligt habe sehen lassen dürfen, und daß schließlich die Notadeln von Witten eine Erklärung dagegen erlassen mußten. Ter Kläger habe zahlreiche Mitglieder der jüdischen Gemeinde beleidigt und sei deßhalb mehrfach bestraft worden. Nach seinem Aufträge babe der Ncalgynttianal - Lehrer Tr. Horn das »Lcvisohn- Liedgedichtet, in welchem Plattheit und Gemeinheit sich die Wage halten könnten, und unter der persönlichen Leitung dcS Klägers hätten sich bei dem antisemitischen Kongreß die scheußlichsten Scenen abgespielt, welche den Bürgermeister zu einer öffentlichen Warnung veranlaßt haben. Weitere umfangreiche Beweisautrüge betrasen das Privatleben und die ärztliche Thätigkcit des Kläger» und spiytcn sich dahin zu, überall einen moralischen Defekt desselben fcsrzustellcn. Ter Venheidiger behauptete, daß der Kläger als Arzt seinen Patienten nach crtheiltcm Rath ein Exemplar des »Antisemitischen Volkskalendcr?" mitgcbe, und daß dieses Buch alle nur denkbaren llnsiäthigkeiten noch weit übcrbiete. Tcr Kläger könne ferner mit Stolz auf eine umfangreiche Thätigkcit als Tcnunziani blicken und sei mit'14 Tcnunziationen gegen Juden erfolglos geblieben. Unter Beweis wurde ferner gestellt, daß der Kläger intim verkehre mit einem Ifaac Schlesinger, einem wegen Betruges und anderer Verbrechen bestrasten Juden, der ihm da? Material gegen die Juden liefere, ferner mir einem wiederholt mit Zuchthaus bestrasten Moses Spiegel, mit einem vielfach bestraften Menschen Wielicke und mit dem wegen Todtschlages bestraften Dachdecker Tügert. Weitere Bewcisanträge des Verth«"'digers beziehen sich auf mehrere Fälle, in denen Dr. König seine ärztlichen Pflichten arg vernachlässigt haben soll, daß in Witten öffentlich von chm behauptet worden, man dürfe nicht einmal eine kranke Ziege von ihm behandeln lassen, geschweige denn einen Menschen, daß das »Wittcner Tagblattihn öffentlich einen Feigling genannt, daß er als Kassenarzt sich Begünstigungen von Arbeitern habe zn Schulden kommen lassen, um sich populär zu machen, daß er cifrigst gegen die Wucherer gepoltert, aber einen notorischen Wucherer als Mitglied in seinem Deutsche» Verein geduldet habe, endlich, daß er im Hause seines Bruders einen Tingeltangel gebildet habe, in welchem es so toll hcrgegangen sei, daß die Polizei einschreiten mußte. Schließlich richtet sich eine ganze Serie von Bcwcisanträgen ans die Verlesung zahlreicher Schmähschriften gegen das Judcntüum, rhcils des »Antisemiten - Katechismus"", theils der »Antisemitischen Korrespondenz-, deren Inhalt nach der Behauptung des Vertheidigers die ausdrückliche Genehmigung der Mitglieder des Ausschusses der antifemilifchcn Vereinigung haben müsse. Auf Grund einzelner dieser Artikel erhob Rechtsanwalt Sachs auch die Widerklage. Ter Vertheidiger des Klägers, Rechtsanwalt Lindeubcrg, hielt alle Bcweisanrräge für durchaus überflüssig. Der Gegner wolle hier nur das wieder thun, was er im Prozeß Stöcker gcthan: den gesammtcn Antisemitismus vor Gericht zerren, lieber derartige Prinzipien zu urthcilcn, sei durchaus nicht Aufgabe des Gerichtes. Hier handle es sich einfach um eine sehr leidenschaftliche Antwort auf einen ganz lcidcuschastslosen Artikel des Klägers, um Ausdrücke, welche zweifellos die Absicht zu höhnen und zu beleidigen zeigen. Wenn der Gegner nun alles Mögliche ausspionirt habe, um ein schlechtes Licht ans den Privatklägcr zu werfen, so bestreite er seinerseits entschieden alle die Behauptungen und müsse dagen protestiren. daß nach dieser Richtung hin überhaupt Beweise erhoben werden, denn cs handle sich openbar um einseitige Aufbauschungen und Uebcrtreibungen. Er bine deßhalb, den Angeklagten zu verurthcilen und die Widerklage zurückzuweifen, denn wenn der Kläger wirklich in Artikeln »das Judcnthumbeleidigt haben sollte, dann könnte doch nicht jeder einzelne Jude eine Widerklage erheben. Rechtsanwalt Sachs glaubte, die Analogie mit