Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 94 (5.12.1887)
- Date
- 1887-12-05
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2446951-2449697-2449788--27618-2517533- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
1672 lich auch bei ihnen „Logen" („Schulen") die vcgerircn oder nur dem Namen nach erfftircn; die Mitglieder sind jedoch durch gewisse Förmlichkeiten und Feierlichkeiten an den Verein als solchen gebunden und nur noch das materielle bezw. pekuniäre Unvermögen oder der Mangel eines geeigneten Führers, nicht aber der Mangel an Willen, ist die Ursache, dass die eine oder die andere „Schule" oder Zweigvcrcin sür länger oder kürzer die Thätigkeir ciuftcllt. Zieht man in Betracht, dass die Mitglieder der „Zion"-Verciue dem besseren, d. h. dem Mittelstände angehörcn, von dem ich am Schlüsse der ersten Serie gesagt habe, dass er bei gemeinnützigen Veranstaltungen die Initiative ergreift und mit Hilfe der Sinnen aussührr, dass die Zionisten den Nüven eines Gcmeindewescns cinschen, auch die nöthige Bildung besitzen, so wird cs einlcuchreu, dass diese Vereine allein willig und im Stande sind, den Stock zu bilden, aus welchem später bei zunehmender Einsicht und Erziehung der Mauen hierzu die einzelnen Gemeinden sich bilden, um welche ucnhinzulrelcndc Mitglieder sich gruppiren können. Was nun natürlicher, als dass die „Zions"- Vereinc sich als ÄultuS-Gcmeindenkonst i t u i r e n und ohne Aufgabe ihre bisherigen Londcrzwccke ihr Wirken immer mehr und so lange verallgemeinern, bis die ganze israelitische Bevölkerung sich ihnen angeschlosscn haben wird? Tie ZionSvcrciue brauchen daun nur eine eifrige, wenn nölhig zu falarircnde, Privatpropaganda von Haus zu.Haus, von Mann zu Mann in's Werk zu setze», um langsam und im Stillen ihren eigenen bisherigen Mitgliederbestand zu heben und ihre Fonds zu vergrößern. Bei ihren jetzigen Beständen können die einzelnen „Zions"-Schulen, weil so sehr in der Miuderzahl,natürlichnichtals„<Äesammr"-<>!emeindcn. sondern blos als „Rcligiousgcnosscuschasten" zusammcnlretcn, als solche jedoch sich dem Bukarestcr 6)encralrath des „Zion", in der Eigenschaft einer kultusgenopenschafrlichen Eentralleitung unterstellen und — damit wäre eine einheitliche allgemeine Organisation, wenn auch als — vorläufig — spezielle „^andcssnnagogc" geschaffen. Tie Anerkennung der Gesammrorgauisarion als solche seitens dcrRcgierung und die Errhcilung der Rechte als vollständig handelnde Person für den Thätigkcitskreis ihrer eigenen Vornahmen, kann nachher uachgcsuchl werden bei wirklicher Eristcrrzfähigkcil und Fortschrcilen. Tas Vorbild zu dieser Art Organisation kann man sich zum einen Thcil von dem Temsch-Israelitischen Gemciudcbund, zum anderen Thcil von der französischen Ltonfistorialverfassung nehmen. Tie Annahme der crsrcren allein empfiehlt sich nicht. well der D.-I. G.-B. nur einige wenige Aufgaben sich stellt, die auf eine Vervollständigung der Vornahmen zielen, welche die schon bestehenden israelitischen-Gemeinden in Deutschland ohnehin;n erfüllen sich bemühen. Ter T.-I. G.-B. ist übrigens nur eine Anschlussstelle, während in Rumänien der Bund alles schassen soll. Tie Annahme der französischen .honnstorialordnung allein ist aber darum unmöglich, weil die Regierung, die vom Amts wegen die Oberaufsicht und Oberverwaltung führen soll, ihre Hand dazu nicht bietet. Tie Mürel zmn ttmschasien der „Zions"-Vcrcme zu Rcligiorlsgenoncnfchaften. ohne die Sonderzwecke der erstercn zu berühren, sind in leichter, wenn auch zunächst freilich beschränkter Weise zu erlangen, dnrch Vereinsbeirrägc, welche die Mitglieder direkt uns voraus sür ein viertel, halbes oder auch für cm ganzes Jahr in die Scpararkasse zu zahlen hätten, ilnb es ist darauf hinzuarbekten, dass diese vorläusig freiwilligen Verciusbeirräge, namentlich bei späterem Anschluss von den Zionisten nicht angehörigen Mitgliedern, amtliche Einrreibirngsfahigkeir bezw. 5rlagbarkeit erhalten. Eine Skala nach Analogie der öffentlichen Stadt- oder Staarssteuern würde sich mir Berücksichtigung der Gemcindebedürfnisie und der bisherigen Tarcnverhältniffe als die beste Beitragsbercchnung empfehlen. Tie Beträge, die in jeder Stadt vom betreffenden Gemeindeverein, d. h. „Zious"-Religionsgenoffcrrschast" jährlich cingcnomuien würdcir, müssten thcrls für die Institutionen der betreuenden Stadt, t h e i l s, und zwar eventuelle Uebcrschürsc von der Eentralleitung zur Hrciruug anderer bezw. llnterftüsiing kleiner und miudervermögendcr Gemeinden zur Ausrechterhalrung ihrer Einrichtungen verwendet werden. Darin har die Hauptthärigkeir der Eentralleitung zu liegen, dass sic das noch nicht oder im Ehaos Vorhandene schaffen, für die Gesammrhcit sorgen, die Einnahmen von allen Genon cnschaften aus alle gleichmäßig nach Prozentsätzen nt Ausgaben vertheilen und für die Kultusbcdürfnine überall bedacht sein soll. Und indem Heinere Gemeinden in Stand gesetzt werden sür chr leibliches, seelisches und geistiges Woh^dic nörhigen Kosten zu machen, werden sie auf dasselbe Niveau gehoben', wie die grossen Gemeinden und sie würden dann umsocher und mit Verständnis sich unrerordnen und bei an sie hcrantrclende Nothwendigkelt fest 'zur Gesamnugemeinfchaft halten. Tamil ist auch gesagt, dass alle die Gemeinden nnrer Führung der Ecrnralc auch in politischer Beziehung wirken könnten dnrch Gesammtheitsyroteste, Aufklärungsschriften, Memoranden n. s. w., wenn die Regierung noch weiter beharren wird, immer neue t >' H