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Der Israelit · 1887-12-05 · Heft 94 (5.12.1887) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 94 (5.12.1887)
Date
1887-12-05
Page
– (sequence 11)
Language
German
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XXVHL Jahrgang. Berlage zu Nr. 94 -es Israelit. Leitender Artikel. Aas israeMische Gemeindekeöen irr Rumänien. Zweite SbthcUung: Remedirn sVIH—2). Von I)r. Elyttte X. l'orman. I. Die Organisation der Gemeinden. Aus den Ausführungen bis nun hat sich wohl klar ergeben, das; irgend einmal, und je eher desto besser, der Zerfahrenheit, die seit 21 Jahren in den israelitischen GcmcindcverhältnisscuIiumänienshcmcht, ein Ende gemacht und wirkliche Gemeinden hergcstellt werden müssen. Der der ablehnenden Haltung der Regierung aber und den Gegensätzen,. die unter den rumänischen Israeliten schon von jeher, besonders aber gerade seit dem durch die Regierung herbcigeführtcn Verfall, sich geltend machen, ist cs, wie schon gezeigt, ganzunmöglich, eine freiwillige Organisation zu schaffen. Eine solche ist in den einzelnen Städten schon öfter von Gutgesinnten versucht worden, sie scheiterte jedoch immer wieder darum, weil sie auf derselben uralten Grundlage gebaut wurde, die, schon immer morsch, nun gar keine Tragfähigkeit mehr besitzt. Es muß demnach versucht werden eine Freiwilligkeit herzustcllen, die wenigstens gewissermaßen ein Zwang ist und, weil Rumänien nun einmal in seinem ganzen Leben den vollständigen Gegensatz zu Europa bildet, obwohl cs alles von Europa herubcrnimmt, so muß in Rumänien, nach dem alten medizinischen Grundsatz „contraria contrariis corantur14, verkehrt anfangen, um zum Ziele zu gelangen. Das erste Erfordcrniß, um dieses zu erreichen, ist nichts weniger als die Errichtung eines Gcmeindeb und es. Es mag ja unbegreiflich und auch komisch erscheinen, wie man aus dem Ehaos oder aus dem Nichts, aus nicht vorhandenen Gemeinden einen Bund schließen soll, der schon cristircnde Einzclvcreinigungen voraussctzt. Wie ich jedoch bald zeigen werde, sind Einzelgemeiudcn in Rumänien so lange unmöglich, als eine Gesammtgcmcinschaft nicht kreirt ist. Wir haben in dem ersten Tbci! dieser Aufsätze gesehen, daß jede Gemeinde ihre eigenen In- Iriguantcn hat, daß die Frciwi-igkcit des Zusammenschlusses aus den angegebenen mehreren Gründen nicht lange anhalten kann, daß direkte Beiträge unerreichbar, daß die indirekte Besteuerung, die Flcischtaxe, zu Intrigucn geeignet, daß jede irgend vorhandene Gemeindeinstitution zu Streitigkeiten benutzt wird.. Alles dies muß insolange geschehen, als die einzelnen Gemcindeeinrichtungcn in pekuniärer Beziehung der Beeinflussung jedes beliebigen Mannes aus der Gemeinde unterliegen durch Zuwendung oder Nichtzuwcndung seines Beitrages au Schulgeld bezw. Förderung oder Störung der Fleischtaxe; ferner insolange die verschiedenen Bestandtheile der rumänischen Israeliten nicht begreifen, daß die persönlichen Ambitionen und Animositäten mit der Funknonirung einer Gemeinde nichts zu schaffen haben, auf diese also nicht übertragen werden sollen, wie es Mangels Prinzipien, in politischer Beziehung in Rumänien überall geschieht. Ein allererstes Erfvrdernrß ist es demnach sämmtliche Gcmeindeinstitutionen von der Willkür und der Rohheit Einzelner unabhängig zu machen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mittel dazu vorhanden sind. Eben die Mittel sind cs, um die sich das Ganze dreht und deren Beschaffung auf ganz freier Grundlage, glcichgilrig ob auf direktem oder indirektem Wege, unmöglich ist. So unlogisch es nun erscheint, aus nicht vorhandenen wirklichen Genreinden einen „Bund" herznstcUcn, so ist das Embryo zu einem vollständigen Gcmcindcb u n d e mit Unterlage von Einzelgemcinden schon seit fünfzehn Jahren vorhanden. Dieses Gebilde ist die Bruderschaft »Zion", die in den nrcistcn Städten Rnnräniens Zweigvercine hat. Ich habe bei anderer Gelegenheit schon („Israelit" Rr. 54) über das Walten dieser seit seiner Gründung 4872. alle seitdem entstandenen und vergangenen Vereine überdauernden, mit einem Generalrath (Snnhcdrion, oder wie er aus einem Briefe des Lopez Lapuya bekannt „Consiliul Sanbedrinuloi") sunktionirendcn Vereinigung Aufschlüsse gegeben. Ihre nähere Verfassung und ihr Wirken sind, well cs eine Gesellschaft mit „Symbolen" nach Art der Freimaurer ist, nicht weiter bekannt; man weiß jedoch, daß die einzelnen Mitglieder nicht bloS in VercinSsachcn, sondern auch im privaten Verkehr mit einander Zusammenhalten, sich gegenseitig pekuniär, geschäftlich oder sonstwie unterstützen, Streitigkeiten durch ein Arbitrium unter sich austragen, kurz, der Außenwelt ein Muster von Ordnung, Zusammenhalten und Unterordnung, Gemeinsinn, Gesittung, Wohlthun u. s. w. bieten. Es gibt frei-

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