Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 92 (28.11.1887)
- Date
- 1887-11-28
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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I 1641 Tie ganze geistige Kraft Raschis zeigt sein TalmudcommcntarH den Plan zu dieseoi faßte er schon frühe. Wie kein Zweiter verstand er es, die Quellen zu sichten, zu prüfen und den knappen, präzisen Ausdruck zu wählen. Die Liebe zur Wahrhcü und das Streben nach Klarheit führte ihn auch zur Eruirung der richtigen Lcsarte. Naschi will stets nur der Erklärer bleiben, nicht aber die halachische Entscheidung geben. Es ist allzuschwer diesen grundgelehrten und dabei überaus lehrreichen Theil der Rede ebenso wie die nun solgendcn Ausführungen über die Bescheide Raschis auch nur annährcnd zu skizzircn. Rur wenige Punkte aus den letzteren wollen wir hcrvorhcben; das Material der Bescheide liegt in Druckwerken zerstreut oder ist noch handschriftlich vorhanden, so der Pardcs, der Siddur Raschis, ein ■svni tc'n ~cD und Manches im Machsor Bitry, welches der Verein Mckize Rirdamim im nächsten Jahre hcrauszugeben gedenkt. Tie Anfragen, die an Naschi ergehen, verkünden am Eingang das Lob des Meisters, dessen Ruf in weite Fernen gedrungen war. Aber ebenso groß ist seine Bescheidenheit in seinen Antworten. Redner führt eine lange Reihe von Beispielen aus den Bescheiden an. Naschi schäuit sich nie. in de» Bescheiden seine Jrrthümer zu bekennen, ein Hauch der Liebenswürdigkeit durchweht alle Schreiben an seine Schüler. 3taschi wendet zuerst den Satz: «irr hör tcnr i 77 r,x allgemein an, besonders denen gegenüber, welche gezwungen waren (wir stehen in der Zeit der Krcuzzügc), das Judenthum zu vcrlapcn. Rur wer den Sabbat hält, sei noch als Jude zu betrachten, wer den Sabbat öffentlich verletze, sei cs nicht mehr, antwortet er einmal. Aus eine Anfrage entscheidet er sich für die Giltigkeit der Ehe, wenn das Paar gezwungen zum Ehristenthum übcrgctrctcn sei, ein anderes Mal bejaht er die Frage, ob ein Apostat die Leviratsehe vollziehen könne. Auch dürfe man von ihm keine Zinsen nehmen in 3tücksicht auf den oben cilirten Grundsatz. Man fordert ihn aus. eine Localvcrordnung aufzuhcbcn, und der große Raschi lehnt cs mit den Worten ab: „Ta sei Gott vor, daß ich mir anmaßen werde, mich wie ein rm Y2, wie einen ansehnlichen Gerichtshof zu betrachten. Wäre ich unter Euch, dann würde ich mich zu Euch zugescllt haben, um im Bunde derer zu sein, welche die Aufhebung beschließen würden. Aber wer und was bin ich, um mir an fremdem Qrte einen Ranicn anzumaßen, ich, der Geringe, der so wenig mitzählt!" Ein Ehemann wollte feine Frau wegen eines körperlichen Gebrechens, das erst in der Ehe ausgetreten sei, verstoßen. Raschi antwortet in dem Bescheide: „Ter Mann hat kein Recht, den Einwand wegen des Gebrechens zu erheben. Er hat damtt eine Nnthat an den Tag gelegt, die beweist, daher nicht würdig fei, sich einen Sprößliug unseres Stammvaters zu nennen, da doch dessen Nachkommen die Tugend eigen ist, sich über Menschen zu erbarmen, um wie viel mehr über die Gattin. Hätte er bedacht, daß er seine Frau an sich ziehen müsse in dem Maße, wie er sie von sich zu stoßen geneigt ist, so würde er die Frau, selbst wenn sie mißgestaltet wäre, immer in Anmuth erblickt haben nach Talmud Sota 47 a. Die ärgsten Gottesfciude lockern nicht das eheliche Band, und dieser Jehudi handelt grausam gegen die Tochter unseres himmlische» Baters, der selbst zeugt nach des Propheten Wort „zwischen ihm und dem Weibe seiner Jugend." Er hat die Pflicht, seine Gattin nach dem Rechte der jüdischen Töchter zu behandeln, will er sie aber nicht in Liebe und Ehren aufnehmcn, dann soll er ihr den Scheidcbrief geben." Die Bescheide Raschis beziehen sich auf die verschiedensten Fragen aus dem praktisch-religiösen Leben, in allem aber erkennt man die Sorgfalt, die ruhige Besonnenheit, das ernste Streben nach Wahrheit ünv eine fast rührende Sanftumth. Auch Trauergcsänge, Sclichoth, hat Raschi verfaßt über den Untergang der durch die Kreuzzügler vernichteten Lehrstättcu, ein tiefer Schmerz spricht aus jeder Zeile. Raschi beschloß sein bedeutungsvolles Leben, wie sich, allen anderen Zahlen entgegen, Nachweisen läßt, am 29. Tamus 4865, am 13. Juli 1105, so besagt es die Schlußschrist in einigen Handschriften der Nationalbliothek in Paris. Turin und Parma. Herr Tr. Berliner schloß seinen Dortrag mit den Worten: „Nicht Wenige habe» im Laufe der Zeiten ihre Abstammung von 3taschi herlcitcn wollen und als seine 3t ach kommen sich gerühmt. Größer aber ist der Ruhm, als ein Nachfolger Raschis zu gelten, in seinem Geiste zu streben, daß die Kenntniß der Thora im Kreise der Alten bewohn und bei der Jugend gefördert werde. Ihr Dcrcin hat dieses Streben, mögen Sic es immer mehr verwirklichen, und bei uns Allen erfülle sich der Wunsch, mit dem Naschi immer seine Bescheide schloß: VT* Unser Vater erleuchte unsere Augen in und mit dem Lichte seiner Thora. Der Dortrag fand, wie bereits bemerkt, einen nachhaltigen Beifall und schon .heute, da der sehr geschätzte Redner Hamburg wieder verlassen, durchfchwirrt die gesctzcstrcnen, dem Vereine nahestehenden Kreise das geflügelte Wort: „Wer kennt nicht Raschi!"