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Der Israelit · 1887-11-17 · Heft 89 (17.11.1887) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 89 (17.11.1887)
Date
1887-11-17
Page
– (sequence 13)
Language
German
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1593 «lthalteum Hinweise, sich späterhin wiederum an daS Handwcrkercmt mit einem neuen Gesuch um Aufnahme in die Zahl der Handwerker dieser odcrjcncr Zunft zu wenden. Sobald der Licbmann aus Auordnung des Handwcrkcramt» von Wsschnij-Wolozk von Neuem den Handwerkern der einen oder anderen Zunft zngezählt ist, kann er nur dann ausgesendet werden, wenn er sich nicht mit seinem Gewerbe beschäftigt und in Folge dessen in gesetzmäßiger Qrdnung aus der Handwerkerzunft ausgeschlossen ist. Aus den» Aktcnmarcrial ist ersichtlich, daß die GouverncmentSregierung gar nicht die Frage erörtert har: ob Liebmann fein Gewerbe ausübt oder nicht, sondern einfach entschieden hat, daß in den Städten außerhalb des Ansicdclungsrayons für Hebräer ein hebräischer Handwerker, der einmal aus der Zunft ausgeschlossen ist. nicht mehr in dce betreffenden Stadt die AufenrhallSbercchrigung als Handwerker crbalicn kann. Tie GouverucmcntSregrerung hat dernzufolge die Ausscndung des Liebmann nebst Familie nach dem Orte, wo er angcschricbcn ist, verfügt und ha: gleichzeitig dem Handwcrkcramt vorgeschriebe», den Licbmann aus der Zahl der Handwerker auszufchließen. Tiefe Anordnung der Gsuverncmentsrcgiernng steh: tncht im Einklang mit den oben erwähnten Gescecsbcstimmnngen. Im Punkt 3 dcS Art. 17 sind genau die Bedingungen scstgcstcllt, welche kirrem hebräischen Handwerker die ÄusenthaltSbcrcchugrriig außerhalb des Rayon» für die Ansässigkeit der Hebräer geben, und nirgends im Gesetz ist eine Bestimmung enthalten, nach welcher ein aus der Zunft einmal ausgeschlossener hebräischer Handwerker nicht von Neuem in dieser oder jener Stadt in eine beliebige Zunft wieder ausgenommen werden kann. Jeder Handwerker, der sich von der Unproduclivirät dcS von ihm gewählten Handwerks überzeugt hat, kann, wie sjcde andere Person, seine Beschäftigung rinstcllen, wobei die einzige Eonscguen; seine Streichung aus den Verzeichnissen der Handwerker ist; hierbei ist cs aber dem Ausgeschlossenen nicht verwehrt, nachdem er die Prüfung für ein anderes Gewerbe bestanden und das erforderliche Attestat erhalten hat, sich in die Zunft de» betreffenden Gewerbe» cinfchrciben zu lassen, und zwar auch an solchen Orten, die außerhalb des Ansicdclungsrayons für Hebräer belegen sind. Ucbcrhaupt wird die Nichrausöbung der gewerblichen Thätigkcir nirgend im Gesetz als ein Berbrechen angesehen, das eine Beschränkung von Rechten nach sich zieht, daher kann auch ein Hebräer, der aus einer Zunft ausgeschlossen ist, von Neuem zu einer anderen Zunft sich anschreiben lassen, und erhält derselbe damit das Recht, sich seinen Äusemhaltsort nach Dcliebe» zu wählen. (P. 3 dcS Art. .17 des PaßrcglcrnentS, Ausg. v. 1876.) Ans vorstehenden Darlegungen zieht der Senatsukas zum Schluß dieEonsequcnz, daß die Gonvcrncmcnrsrcgierung in Twcr in ihrem Verfahren dem Lkcbmann gegenüber in Unrecht gewesen ist und hebt die Verfügung derselben auf. Ter Mas ist gegeben am 16. März 1887 »nd Nr. 3981." Feuilleto«. Ale Freßöurger Wartinsgänse. Ernst, mit sinnenden Brauen schreitet es geincffcncn Schrittes durch die Reihen der zungenfertigen Gesiügelhäudlmnncn auf dem Grünen Marktplätze der guten Stadt Preßburg. ES hat alle Urfache.crnst drcinzublickcn, das unscheinbare Männlein, eine überaus schwerewerauLworlungsvolleMissis» ist es. die auf seinen Schultern lastet. Von dem Schloßbcrg, wo die Gassen undGäßchen des uralten Prcßburger JudenvienelS mit seinen kleinen Häusern, wie Bicncnzcllcn aus einander gedrängt, den ganzen Jammer der alten guten Zeiten verkünden, ist e» hcrabgeftiegen, um seiner schwierigen Aufgabe zu genügen. Es ist die Zeit vor dem Martinsfeste, wenn der rollende Erdball sich dem letzten HirumclSzeichen zuwälzt, kurz vor dem historischen II. November, an welchem die Judengemeindc der ehemaligen ungarischen Krönungsstadt dem Kaiser nach altem Brauche die üblichen Martinigänse überreicht. TaS ernst dreinblickende Männlein ist mit der Aufgabe betraut, aus der großen Menge der schnatternden Retter des Eapitols die würdigsten Exemplare zu erkiesen. Glücklicherweise ist dies in Preßburg nicht allzu schwer. Tie nahe Insel Schürt, die Gegend um den Neusiedler-See, Liefert eine Sorte von Gänsen, deren Qualität von altershcr einen sestgesüglen Ruf genießt. Auch in Wien. Schon i» vormärzlichcr Zeit war der große ungarische Gänsemarkt die magyarische Straßcnhcrbcrge aus der Landstraße, daher das seinerzeilige wohlfeile Bonmot Mctternich's: „Asien fängt aus der Landstraße an." Tie Prcßburger Judengemeinde kaust durch ihren Vertrauensmann in der Regel fünsundzwanzig Gänse, die seine zcirlang fürsorglich einer Behandlung unterzogen werden, welche der des Professor Schwcninger diametral gcgenübersteht. Von diesen fünfundzwanzig werden die zehn schönsten Exemplare auscrwählt, nach allen Regeln ritueller Kunst aus diesem irdischen Iammenhale in ein bessere» Jenseits befördert, sorgsam gerupft und

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