Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 73-74 (22.9.1887)
- Date
- 1887-09-22
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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1349 ij I |H die Dortheile sich verschaffen konnte, die cS glaubte daraus ziehen zu können. Gleichgiltigkeit, ja daS ist'S, was den modernen Inden charakterisier. Wohl bchauptel der moderne Israelit, daß er auch an Gott glaube, aber daß er im Leben ohne Gott fertig werde, daS glaubt er nebenbei. Beides muß aber auch bemiesen fein. Tenn der Glaube an Gott, der auf Ueberzeugung sich stützt, er will bethätigt sein. Aus dem Glauben entspringen Pflichten diesem Gotte, den Menschen und sich gegenüber. Aber gerade diese persönlichen Pflichten, die den religiösen, moralischen Menschen betreffen, werden ganz und gar ignorirt. Und was das Fcrligwcrdcn im Leben ohne Gott anbclangt, so ist das leicht gesagt; er weiß ja aber nicht, wie das Ende sei» wird. Eine stunde, eine Sccunde noch am Abend des Lebens -arm die Ueberzeugung bringen, daß das ganze Leben schal und leer war, daß es ein verfehltes Leben tvar, kann Vergeltung üben für diesen menschlichen Ucbcrmuth. Daß diese ertödtcnde Gleichgiltigkeit dem Iudcnrhume geschadet und noch schadet, ist leicht cinznsehcn; abcr äuflösen, absch'affcn. außer Kraft und Wirksamkeit setzen konnte sie unser Gesetz dcßhald doch nicht. rrvsz '•srs&j nmt? nann man •rar. Gott bewahrt und hütet den Bund und die Huld seinen Lieblingen und denen, die Seme Gebote beobachteten. Es gab imuicr Freunde, Lieblinge Gottes unter unserem Volke, die ans reinster, innigster Liebe zu ihrem Gotte und Beschützer treu und fest ausharrrcu. Und waren cs nicht Viele, so waren cs doch immer Eruzelue, wie ja auch unsere Stammväter vereinzelt in der großen Welt unter den Millionen daftanden und der reinen Wahrheit ihr Leben weihten. Es naht der Vcrsöhnungstag heran, und da strömen Tausende in's Gotteshaus, die Beten und Syuagogcnbesuch das ganze Jahr hindurch für überflüssig halten. Und an diesem Feiertage halten sie cS nicht für überflüssig- Handeln sie aus Ueberzeugung oder nicht- Geradeso wie hierbei von Ucdetzcugung nicht die Rede sein kann, ebensowenig handelt cS-sich bei ihrer Gottcserkcnntuiß, handelt cs sich bei ihrem religiösen Leben um Ueberzeugung. Das wollten wir blos klarlcgen. A'ir sind ein Freund aller wahren, ehrlichen und offenen Ansicht. Im Angesichte des ctsan er, möchten wir cs allen Jenen, die das Judcnthum im Mund aber nicht im Herzen führen, an's Herz legen, sich selbst Rechenschaft. abzulcgcn, sich selbst zu überzeugen, ob sie eS ehrlich und aufrichtig mit sich meinen. Zeitungsnachrichten und Correspoudenzeu. Deutschland. Aus Hessen. Wenn ein der Erziehung und wissenschaftlichen Ausbildung der Jugend geweihtes Institut auf mehrere Jahrzehnte erfolgreiche Thä. tigkeit zurückblickcn kann, so ist dicS das beste Zcugniß für die Leistungsfähigkeit desselben. DaS im Jahre 1857 gegründete Institut zu Pfungstadt bat besonders in der letzten Zeit unter Leitung deS Herrn Tr. Barnaß seinen alten Ruf bewährt, indem cs seinen Zöglingen neben einer gewiffenhaf» ten religiösen Erziehung eine gründliche Ausbildung für den kaufmännischen Beruf gcwähtt und auch schon eine größere Anzahl von Schülern für obere .Klaffen höherer Lehranstalten vorbereitet hat. Die Anerkennung der Behörden, wie auch das Vertrauen der Eltern werden der Anstalt deshalb in vollem Maße zu Theil und können wir dieselbe jedem Vater empfehlen, dem cs um gediegene, streng religiöse Erziehung seines Kindes zu thun ist. Berlin, 15. Scpt. Uebcr die Heranziehung jüdischer Einwohner zu den Lasten eines christlichen Schulverbandcs hat der erste Senat des Lbervcrwaltungsgerichts am 7. dS. ein bemcrkenswerthes Unheil gefällt, über welches die preußische Lehrerzcitung Folgendes berichtet: Der lutherische Schulverband der Stadt Ecllc (ein jüdischer besteht dort nicht) hatte bcschloffcn, auch die jüdischen Mitbürger zur Schulftcucr heranzuzichcn und die Regierung in Lüneburg diesen Beschluß als besonderer Genehmigung nicht bedürftig erklärt, weil er in den bestehenden Gesetzen begründet sei. Gegen die hiernach angcordncte Veranlagung erhoben die jüdischen Einwohner, uachdcni ihr Antrag znrückgcwicsen, Klage im Vcrwaltungsstrcltvcrfahrcn, wobei sie geltend machten, daß sic von den Schulcinrichtungcu des Verbandes keinen Gebrauch machten, sondern eine eigene Schule unterhielten. Ter Bezirksausschuß in" Lüneburg hob, dem Klageantrag gemäß, die Veranlagung als ungerechtfertigt auf, weil Andersgläubige nur dann zu den Schullastcn bcizutragen verpflichtet wären, wenn sie von den Einrichtungen Nutzen zögen, was hier nicht zurräfe. Das Odcrvcrwaltungsgcricht hat diese Entscheidung ohne Mitthcüung später noch zu gebender Gründe bestätigt. Bcmerkcnswenh waren die Auslaffungen des Be-