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Der Israelit · 1887-09-22 · Heft 73-74 (22.9.1887) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 73-74 (22.9.1887)
Date
1887-09-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1341 ZeitavgSvachrichte» nnb Eorrefpovdeaze«. D e « t f ch l a n d. Mainz, 15. September. Es wurde mir mit-?.tthci!t, daß hinter Zahldach, einem Torfe in nächster Nähe von Main,, als ttcbcrgang über den Back ein Stein diene, welcher, eine hebräische Inschrift trage. Sofort begab ich mich dahin, ließ den Stein säubern uitb konnte nunmehr folgende Inschrist lesen: zi'bz ms 131 -P*% flb'ba '3 tob; msc^cpn pys; n „Gedächlniß der Iran Bclct, Tochter des Trabbi Jakob; sie verschied am 2. Elnl des Jahres :>G0: ihre Seele sei im Paradiese." Ter Stein läßt auf den erfreu Klick erkennen, daß er fcbr alt ist; er ist schleckt behauen und aus der Oberfläche nur nothdürstig geglättet: die Schrift in cingegraben. Tic Form der Buchstaben, die Ädfaffung der Inschrift und namernlkch der seit rielc» Jahrhunderten nicht mehr gebräuchliche Name Bclct — alles das weist auf ein sehr hohe» Alter bi». Tic auf dem Stein angegebene Jahreszahl kann also nur dem fünften Jahrtausend der jüdischen Zeitrechnung angchören und entspricht daher dem Jahre 806 der gewöhnlichen Zeitrechnung. Mahartl, der berühmte Rabbiner von Mainz, welcher im Jahre 1420 mit seiner ganzen Gemeinde aus Mainz vertrieben wurde — er starb 1427 zu WormS und wurde auch dort begraben — erzählt, dast er auf dem alten Friedhöfe zu Mainz einen ^eichenstem vorgcfnuden, welcher damals clfhundcrt Jahre alt gewesen sei. Nach der erwähnten Dcrrrcidung der Juden aus Mainz wurden die Lcichenf:cinc de« Friedhofs vielfach als Baumaterial benützt. Auch der seit ungefähr seit einem Jahre als Ucbergang über den Bach dienende Stein ist wahrscheinlich bis vor Kurzem in einem alten Gemäuer eingcmauert gewesen. Sollte eine nähere Prüfung die obenmilgcthciltc Inschrift bestätigen, h in dieser Stein der älteste jüdische Grabstein, der überhaupt eristirt. Bisher galt dafür ein Grabstein am dem israelitischen Friedhöfe zu Worms. welcher dir Jahreszahl 660, (das ist 4666 nach Erschaffung der Welt, gleich S00 der gewöhn! : :a Zcitrcchnung) trägt. *) Nach dem Mirgethcilten ist demnach der hier snfgeftrndcne Gedenkstein um 94 Jahre Ater. — Bereits sind Schritte geschehen, um dies ehrwürdige Tenkmal einer längst vergangenen Zeit seiner jetzigen profanen Bestimmung zu entreißen nnd cS der Nachwelt zu erhalte». Heusenstamm bei Lffcubach, 16. September, (yittc ähnliche Mitthcilung, wie sie neulich Ihr Herr Eorrespondent von Schnaittach brachte, kan« auch ich Ihnen betr. unscrs Friedhofs machen. Auch wir besitzen eiucn über 500 Jahre alten circa 4 Morgen umfassenden Friedhof, welcher Platz s. Z. als Geschenk des Grafen von S ch önb orn der iör. Gemeinde überwiesen wurde. Biele Jahre bildete derselbe ein EhaoZ ohne Mauer, ohne Thor rc. Die Todte« erhielten keine Leichcnstcine, nur ein einfaches Brett mit Namen, obgleich mancher berühmte Todte dort zur letzten Nutze gebettet wurde. Im Jahre!857 gelang cS dem unerurüdlichen Eifer der Herren Fürth und Schwarzschild durch woblkhätige Sammlungen in Frankfurt, eine Mauer auszusührcn, welche dem Friedhöfe ein besseres Aussehen gab. Wind und Werter jedoch haben der Mauer arg mitgcspiclt, und nun ist dieselbe an vielen, vielen Stellen cingcstürzt. Tie Gcnrcindc ist jetzt gezwungen, dicseldc wieder aufbauen zu lassen, jedoch ist ihre ssnanzielle Lage derart, daß sie diese bedeutenden Kosten auS eignen Mitteln nicht erschwingen kann. Wohlthätige Glaubensgenossen, welche gerne bereit sind eine rrora zu thun, würde» hier eine 12N rtb'd im wahren Sinne des Wortes ausüben. Gaben würde Herr. Al. Eck m a n n allda gerne entgegennehmcn, und die Geber wurden sich hierdurch ein großes Verdienst um die Gemeinde erwerben. Berlin. Betreffs der Militärpsiicht der Volksfchullehrer und Kandidaten des BolkSschulamtes sind noch neucrdingS einige Aenderungcn eingctrcten. In der deutschen Wchrorduuug ist die Festsetzung deS Zeitraums für Einübung der Lolksfchullehrer mit den Waffen dem fteien Ermessen der zuständige» Militärobcrcn überlassen. Während nun bisher eine sechswöchige Hebung als kürzere Einübungszeit galt,'werden neuerdings, um den Bolksfchullehrern eine gründlichere und mehr abgeschlossene militärische Ausbildung zu Thcil werden zu lassen, die Betreffenden mit den Ersakrcservistcn zu einer zehnwöchigen Hebung heranaezogen. Hierbei ist zu beachten, daß die wegen hoher Loosuummern oder wegen geringer •) Sirbe i’twniobn, zyz FCZ2 Z.W; dasrlbst ist. in« rhÜLrlich für DT. 905 drr gra. Zrilnchauug angrgrbrö; :cf mu$ sclbstonfräadrich 900 herxr».

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