Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 67 (29.8.1887)
- Date
- 1887-08-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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lallen wird, sie also billiger verkaufen und mit den »Gtmkindrschen" wirksam konkurriren können. Auf diese Weise wird das ohnebin geringe Einkommen des GemcindevcrcinS noch mehr vermindert und : wo nichts in, können auch die besten Menschen nichts ausrichlen. Zu den Vornahmen für die öst'entlichen Anstalten sind eben die Geldmittel nicht vorhanden. Tiefe Vorgänge wiederholen sich nur yd oft und haben keine anderen Gründe als leere Eitelkeiten, falsche Ehrgeize, eingebildete Verdienste, überschäxtes 5röuneu u. dgl., manchmal aber leider auch krassen Vortheil und »Geschäft" mit den Gemerndebedürfnissen. Ländlich, sittlich. Zu diesen Zettelnngen kommt hinzu, daß die Fleischlare vor etwa viereinhalb Jahren mittelst Erlaß deS Ministeriums des Innern für »ungesetzlich" erklärt wurde, und daß deren Einhebnng eigentlich verboten ist. Ist die Taxe nun schon 15«:2 und. I *66 der ärmlichen Eigenschaft em'leidet worden, so ist sie durch den Erlaß von l$S2 mir eine sehr freiwillige Gabe geworden, wie jeder VereinSbeitrag aber nickt klagbar, bezw. sogar der Strafe unterworfen, wenn es den politischen Machthabern beliebt ihr ans keinem Fundamcntalgesetz beruhendes Verbot anznwenden. Dadurch ist zu guter Letzt dem Mißbrauch Thür' und Thor geöffnet und Wern bei seiner Geburt mm einmal keine edlen Gesinnungen und kein israelitisches Mitfühlen mitgegebc« worden, der macht sich das Verbot und die anderen verwirrten Umstände für seine eigene Bereicherung und zur Schädigung der Gemeinde zu Nutze. Eine andere Eigenthümlrckkcit. die zur weiteren Schmälerung des Gemeinde - Einkommens beiträgt. will ich nunmehr zur Sprache bringen. Es ist dies die Absonderung nach Gewerben und.Handwerken, die schon im Privatleben sckarf ringehalten, im Gemundewcscn, und zwar durch die Sunagoge, noch mehr hervorrritt. Ter Umelhalt von Synagogen seitens der Gemeinde, und daß zu Lolchen auch Rabbiner oder Prediger gehören, dies ist abgesehen von der Iayncr im Prrvatbesitz benndlicken und der Brrkarcster speziellen „Tempel"-Gemeinde — in Rumänien, wenigstens seit W.g unbekannt. Rabbiner, einer oder zwei, werden wohl von der Gemeinde subvcutionirt, aber sie stehen weder mit der Gemeinde noch besonders mit den Synagogen in irgend einem Zusammenhang. Es scheint, daß sie blos darum gehalten werden, weil es von Alters her so Brauch ist, auch mit Rücksicht aus die Scheckira. Jeder Stand und namentlich jedes Handwerk Irak feine eigene größere und noch ein paar kleinere Synagogen in verschiedenen Stadttheilen. In dem sogenannten »Schul- (Synagogen-) Hof", einer Straße m Jassy, desindcn sich z. B. die »große" Synagoge für verschiedene Atlassen (sog. »Prostiko", d. h. Personen ohne bestimmtes Gewerbe, Unternehmer u. dg!.), dann die Schneider-, Tandler-, Kürschner-, Wemschänker-, die Synagoge eines Rabbiners, cincS Privatbesitzers und die der »Ehabatinks" (Ehassidkm). So gibt es in Jassy und in allen anderen Städten bei den Aschkenasim unzählige Klassensynagogen und Berhänscr, während die Scphardkm in großen oder in kleinen Städten immer nur eine Synagoge haben. Deren ungleich geringere Anzahl ist allerdings mir ein Grund, in der Hauptsache aber ist cs die straffere Organisation, die keine Verzettelungen nr:d keine Verbröckelnngen zuläßt. Jede aschkcnafische Synagoge erhält sich selbst vom Ltändevermicthen, von den Spenden beim Tkoraaufruf, von der Versteigerung der Thorachrcn, Iahrzeitcn (eS werden dabei ifidjtcr zum Lynagogengebrauch pfundweise gegeben) u. s. w. Mit der Gesauuntgemeinde aber stehen die Synagogen in gar keinem Konnex. TieKultusbeamten bestehen nur ans einem Ehafan und einem Snnagogendiencr (Schames). Da das Predigen (Tarschin), abgesehen von den beiden Tempeln, in mehreren Jahren einmal und auch dann meist von einem durchreisenden »Baal-Darschon" und nur an einer beliebigen Synagoge (blos am Sabbat T'schuwoh) vorkommt, so ist natürlich ein zu den einzelne» Synagogen gehöriger Prediger nicht nöthig. Im umgekehrten Falle müßten in größeren Städten ein paar hundert Prediger vorhanden sein, denn die Synagogen stehen auch unter sich in keiner Verbindung. Das ebwechfclnugsweife Predigen aber in verschiedenen Synagogen würde an die verschiedenen Schneider-, Schusteru. s. w. Stolze und -Bor'.'.irthcilcn anstoßen. Die Funktionen bei Hochzeiten und allen anderen Anlässen versieht auch der Ehasan, welcher oft gar kein angestcllter ist, sondern Bethausmitglied. Trauungen werden in diesem Falle nur von Ehasanim der »großen" Etznagoge (die Bezeichnung »große" stammt vom alten Gemeindcwesen her, während die anderen Synagogen meist nerrcren Datums sind) vorgcnommen, entweder auf offener Straße, wenn sie keinen Hof hat, oder bei Reicheren im eigenen Haufe. Die Emhebnng der den Synagogen schuldigen Beitrage geschieht anr Erew Jom Kippur vor Mrncha »an der Schüssel" von mehreren an einem langen Tisch sitzenden Personen, die Teller vor sich haben, jeder mit einem bestimmten Zweck, anS einem daritt liegenden beschriebenen Zettel ersichtlich. Von diesen Einnahmen, werden die Ausgaben für die