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Der Israelit · 1887-08-16 · Heft 63 (16.8.1887) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 63 (16.8.1887)
Date
1887-08-16
Page
– (sequence 3)
Language
German
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1143 Aas israelitische Kemeindekeöen in Rumänien. Urfach« und Dirsungrn (1.) Boa Dr. Elywe X. Cörman. Ich habe bis jetzt dafür gehalten. da» vor den vielfältigen und rastininen Lualcreien, welche die rumänischen Israeliten im Aeußern, von den Machthabern, zu erdulden haben, die klägliche Lage im Innern, ihre Angelegenheiten als Rcligionsgemeinden zurückzutretcn haben. Nachgerade ifr es jedoch auch nörhig über die speziell israelitischen Zustände dieser Verla neuen ein ernstes Wort zu reden. Denn ohne die geringste Bcsorgniß vor einer Präjudizirung, kann ich cs allerdings cingcsrchcn, j daß obwohl die bürgerliche Gleichberechtigung als; etwas für sich Gehendes, auf Vertrag und (besetz j Beruhendes, nach wie vor und getrern.t angcstrcbt \ werden lmifc, meines Dafürhaltens die Zerfahrcn- -? heit der Gcmciudcvcrhältniste, die Ungcbundenhcit i innerhalb der einzelnen Gemeinden und der Gef mcindcn unter einander schuld sind an der politischen 1 Lage der rumänischen Israeliten. ] Obwohl ferner ne von der Landesregierung; ihr gutes Recht, die bürgerliche Gleichstellung, nicht, f oder doch nur in einer sehr späten Zukunft, oder | nur durch Eintritt ganz besonderer Umstände crhal-; tcn werden, scheint cs mir ganz möglich, daß die \ Zukunft vorbereitet und die Leidenszcit abgekürzt \ werde, sowie daß die Emanzipation und N'aturali- \ san'on »och eher von innen heraus zu erfolgen | haben. ■i In dem Folgenden gedenke ich diese zwei i Tbcseu zu erörtern. Durch eine Ervonrion der rui manisch - jsraelrri'schcn Gclirerndez::stä:lde, wie sie \ waren, wie sie sind und später wie sic sein tollen, \ um fln der Hand derselben den Weg zur Lelbni bilsc und zur Erlangung denen zu zeigen, was inan 1 ihnen noch viele Jahrzehnte versagen wird. Ich kann i es mir nicht verhehlen, daß das, was ich von dem rsi raclimchcn Gcmcindclcbcn zu sagen habe, traurig in, I ^<?nn mich aber dadurch nicht abhallcn lasten, auch hierin i die Wahrheit, so wie sie mir bekannt in, zu sagen. I 2Ä werde dabei von den Gesichtspunkten geleitet, | daß nur durch das Bloslcgcn der Mängel und \ Gebrechen die ersehnte Heilung erzielt werden kann ) und daß die rumänischen Israeliten als Gcsar::m:- 1 hür an diesen Zuständen die cigcutliche schuld r Nicki tragen. Tenn von ihrer heterogenen Zusam- J dtknseyung abgesehen und von den Lebcnsgcwohn- J bcstca des Landes, von welchen sie bceiusiußt wcr- ■ - 'i ' ■'■i ■ den, wie olle Israeliten von den Völkern, in deren Mirre sie wohnen, sind sie von der Regierung mit allen Mitteln dahin gebracht worden, wo sie sind, und während ich für diese vergeblich nach einer Entschuldigung ihres Verhaltens suche, kann ich sie den Israeliten aus den angegebenen Gründen nicht vorenthalren. Die unbeschreibliche Armuth und Verkommenheit der letzteren — auch eine Negierung?- sünde — ist übrigens der größte Mildernngsgrund. * * * . Bis zum Jahre 1866 hatten die rumänischen Israeliten von Llaatswegen geregelte Gemeinden, die zwar keine Verbindung untereinander und auch leine spezielle Leitung im Divan (Rath. Ministerium) hatten, aber jede einzelne für sich auf dem Fuße der Selbstverwaltung mit für Israeliten amtliche Befugnisse eingerichtet waren. Ihre innere Administration geschah durch eine staatlich anerkannte Gemcindekanzlei, aus gewählten fünf Personen bestehend, genannt »epirropia comniitatei israelite si a ospitalului Israelit* (Verwaltung der israelitischen Gemeinde» und des israelitischen Krankenhauses). Tiefe versah die Gemerridcangclegenhcitcn nach allen Richtungen, sowohl im Innern, als auch nach Außen, d. h. der .Negierung und außergemeindlicken Privaten gegenüber. Außerdem gab eS bei der dau'.aligcn Zunft- und Gildenrcgiernng auch Iudcnmcistcr („Srarostc") die die Israeliten offiziell vertraten und als anerkanntes geistliches Oberhaupt, wie in der Türkei den Baschi-Ehacham (Obcr-bezw. Landcsrabbincr). der in der Haupstadt residirend, in allen Städten durch feine Wckil's (Stellvertreter) vcrsonisizirt war. Gcburts- Sterbeu. f. w. Register, ftm zur politischen Gemeinde znstäridlg, wurden damals von der israelitischen Epitropic geführt, die in Pansch uud Bogen nach Anzahl der Köpft den Israeliten aufgelegte Steuer (Qtpitatj-Kopfstcrrcr) wurde voll den Gemeinden durch ihre eigenen Fleisch- Salz- und andere Toren, sowie durch Zuweisungen aufgebracht und von der Epitropic an die Wincricu (Regicruugskastcn) abgcsührt. Prozeffe unter Israeliten entschieden in erster Instanz gewählte Schiedsrichter (Borrim), dann die Rabbiner lcviere besonders religiöse, aber durch freie Wahl auch civile Streitigkeiten — ferner die StarosteS, welche einem christlichen „Maimare Staroste' (Gcneralstarostc) unterstanden. An diesen, welcher Bojar damals (Adeliger) uud zugleich Großbeamtcr über die Handwerke rc. war, appcllinc man als zweite Instanz. Es war dies jedoch nur eine freiwillige Gerichtsbarkeit. Für wichtige Prozesse waren außerdem die Gerichte, der Großlogothate der Gerechtig-

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