Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 57 (25.7.1887)
- Date
- 1887-07-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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und Lberendingen erthellt ist, auch ihnen gewährt werde. Sie bezogen sich dabei auf ihr altes Recht der unbeschränkten Niederlassung. Obwohl sich im Groben Rath hervorragende Stimmen für das Schächten ausiprachen und seitens der Sanitätskommission das Schächten Nicht als Thicrquälerei aufgefaßt wurde, war das Resultat der Debatte doch die Ablehnung der Petition. Frankreich. Paris. Frau Wltwc Karl Heine wurde vom Präsidenten der Rcpublick durch Verleihung des Ritterordens der Ehrenlegion ausgezeichnet. Diese hohe Lrdcnsauszeichnung wird Damen nur in höchst seltenen Ausnahmesällcn verliehen. Madame Heine ist überaus wohlthälig und menschenfreundlich; sic hat erst vor kurzem vier Millionen Frank zu dem Zwecke gespendet, daß eine ärztliche Anstalt in Paris gegründet werde, in. welcher die Armen uncnrgcltlich behandelt und ihnen Arznei verabreicht werde. Im Kriege 1870/71 errichtete sie auf eigene Kosten eine Ambulanz für die verwundeten Soldaten. Rußland. Petersburg, 20. Juli. Der Rektor der hiesigen Universität hat nun die neuen Verordnungen f betreffend die Ausnahme junger Leute in die Zahl |f der Petersburger Studenten veröffentlicht. Außer dem Maturitälszcugniß wird von Denjenigen, welche die Universität der Residenz besuchen wollen, ein 1 Sittenrcsp. Leumundszeugnis verlangt, welches f dasjenige. Gymnasium zu crrheileu hat, in welchem 1 der Petent erzogen wurde. Die sogenannten Ertcr- \ ncn, welche Maturitätszeugnisse erhalten haben, I werden nur in den» Falle in die Universität aufgc- I nominell, wenn sic in einer, zum Petersburger Lehr- | bezirk gehörigen Anstalt unterrichtet wurden. Ucbcr- I Haupt erhalten Personen, welche in diesem Lchrbezirl i unterrichtet sind, daS fast ausschließliche Vorzugs- \ recht vor den Zöglingen der Anstalten anderer | Lehrbezirke. In Bezug auf die letzteren gelten :| zweierlei Ausnahmen: Erstens können nur diejenigen | in die Petersburger Universität ausgenommen wcr- | den, deren Eltern, resp. Stellvertreter der Eltern 3 beständig in Petersburg leben. In diesem Falle | verpflichtet sich der Student, unter der beständigen | Aufsicht und Verantwortung derselben zu lebe::. | Zweitens können aus anderen Lehrbczirken Studcn- - . tcn in die Fakultät der orientalischen Sprachen cin- \ treten, jedoch ebenfalls unter der Bedingung, daß sie beständig entweder bei ihnen nahestehenden Per« sonen, oder im Kollegium des Kaisers Alexander IL leben. Was den Ucbergang der Studenten anderer Universitäten zur Petersburger Universität anbctrifft, so ist derselbe ein sehr beschränkter, resp. erschwerter. Als triftiger Grund gelten in diesem Falle nur besondere Familicnumstände und wird eS dem Studenten zur unbedingten Pflicht gemacht, in Petersburg unter der Aufsicht durchaus rnverläsfi« gcr Leute zu leben. Personen mofaische» Glaubens werden inZukunft nur in der Art in die Universität ausgenommen werden, daß ihre Zahl nicht mehr als 3 Prozent der Gesammtzahl der in die Univ erst tat Eintreten den anSmacht. Warschau. 21. Juli. Wie man der „Post* meldet, hat ein geisteskranker ISraclit die Stadt Hodaciszli (Gouvernement Wilna) in Brand gesetzt. Die Stadt ist fast gänzlich niedcrgcbrannt. Mehrere Personen sind verbrannt. Nichts ist versichert. Großes Elend meist unter den Juden. Syrien. Saida, im Juni. Ucbcr die vom „Israelit* schon gemeldete Entdeckung eines phönicischen Begräbnißplatzes oder vielmehr einer Sammclgruft mit zahlreichen mit den feinsten Sculpturarbeitcn verzierten Sarkophagen wird nun dem arabische» Blaue „Baschir (der Botschafter)- in Beirut deS Ferneren berichtet: „Gegen Ende Februar d. I. ließ der reiche muselmännische Gutsbesitzer in Saida, Mohamcd Schcrif, auf feinen Feldern Nachsuchungen nach Ueberreßen alter Bauwerke anstcllen, um so die Ziegel und Steine derselben bei Neubauten verwenden zu können. Tie Arbeiter stießen nun ans einen Brunnen, der 4 Meter breit und 5 Meter lang war und der sich in einen Felsen hincinzog. Mohamcd Schcrif ließ nun die Ocffnung dieses Brunnens frcilcgen. In einer Tiefe von 11 Metern stieß man nun 'auf vier Ocffnungen, die an den vier Wänden des Brunnens angebracht waren. Jede dieser vier Ocffnuugcn war mit einer Marmorplatte bedeckt und als man dieselbe entfernte, da sah man vor sich eine große lange Nische, die mit den herrlichsten Marmorsarkovhagen angcsnllt war. Nach türkischen Gesetzen muß der Eigcnthümcr deS Bodens, in dem man Antiquitäten entdeckt hat, binnen acht Tagen der Behörde dovon die Anzeige machen, die ihm dann die Hälfte der gefundenen Kostbarkeiten überläßt. Mohamcd Schcrif machte sogleich der Behörde die Anzeige von seiner