Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 52 (7.7.1887)
- Date
- 1887-07-07
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XX VUL Jahrgang. Beilage zu Nr. 52 des Israelit. ZeitimgSnachrichte» qnd Correfpondeozeu. Deutschland. Berlin, ZS. Juni. Lsr der 5. Strafkammer wurde gestern in eingehender Verhandlung eine (Entscheidung getroffen, welche von hoher vrincipicller Bedeutung ist, da sie einen Unfug betrifft, der sich nicht nur in Berlin seit Jahren in frivoler Weise breit macht. Unter Anklage des- Betruges hatte sich nämlich die unverehelichte Martha Riemer zu verantworten, und zwar handelte cS sich darum, daß sie Geflügel als koscher bezeichnet und verkauft hat, welches thatsächlich nicht „koscher" war, sondern nicht einmal von einenr jüdischen Schächter geschachter, vielmehr von der Angeklagten selbst mit einem „Koschcr"-Sicge! versehen wurde. Ein entlaffcncr Hausdiener hatte im August v. I. Herrn Oscar Goldschmidt Enthüllungen darüber gemacht, wie in dem Riemcr'schcn Geschäfte die jüdischen .Kunden getäuscht würden. Er behauptete, daß das Geflügel in geschlachtetem Zustande auf dem Markt gekauft würde, und einen Thcil davon hätte er jeden Morgen mit einem Siegel, welches in hebräischen Buchstaben die Bezeichnung „koscher" trug, zu versehen. Diese Waare, die sich von der übrigen durch nichts anderes als durch dieses Siegel unterschied, wurde sodann als koscher verkauft. Herr Goldfchmidt begab sich mit Herrn S. Simmel, der gleichfalls zur Fleischkommission der jüdischen Gemeinde gehört,' in das Riemer'sche Geschäft und kaufte ein Huhn und eine Taube, welche die Angeklagte ihm auf sein ausdrückliches Befragen wiederholt als nach jüdischem Ritus geschlachtet bczeichncte. Ta sich die vom Hausknecht gemachten Angaben bestätigten, so wurde gegen die Inhaberin des Geschäfts, sowie gegen deren Schwester, die Verkäuferin Martha Niemer Anklage erhoben, beide wurden aber, wie wir seinerzeit berichteten, vom Schöffengerichte freigcsprochcn. Hiergegen legte der Staatsanwalt die Berufung ein. Tie Freisprechung war deshalb erfolgt, weil der erste Richter in dem Goldschmidt'schen Falle einen Vermögensnachtheil vermißte, denn der.Käufer erstand die Waare nur, um sich llederführungsmaterial zu verschaffen und hatte einen theurcren Preis als für nichrkofchere Waare nicht bezahlt. Zum gestrigen Termine war Herr Rabbiner Tr. Ungerleider geladen, welcher in eingehendem Gutachten ' eine Erklärung des Begriffes „koscher" geben sollte. Auf Grund der Beweisaufnahme gelangte der Gerichtshof zu der Ueberzeugung, daß die Angeklagte sich durch die begangene Täuschung eines Betruges schuldig gemacht hat und verurtheilte dieselbe zu einer Geldstrafe Von 28 M. rcsp. 4 Tagen Haft und zur Tragung sämmtlicher Kosten. In dem Gerichtserkenntniß wurde ausdrücklich hervorgehoben, daß derjenige, welcher thatsächlich nichtkoschcres Fleisch wider besseres Wissen als koscher verkauft, sich eines strafbaren Betruges schuldig macht, und eben dieses Moment gibt der gestrigen Verhandlung ihre allgemeine principkelle Bedeutung. <J. Pr.) (tzleicherwiescn, im Juni. Am 25. v. M. hat die hiesige israelitische Gemeinde ihre» hochverehrten Lehrer und Führer, die Meininger Lehrerschaft ihren treuesten Kollegen zur letzten Ruhe gebettet. Einen solch feierlichen, imposanten Lcichcnzug hat unser Ott wohl noch nie gesehen. Rur wer den unvergleichlichen Marcus Kramer gekannt, wird die innige Theilnahme an dem Verlust, der die Familie des Heimgegangenen und die hiesige Gemeinde, ja das ganze orthodoxe Jndenthum betroffen, verstehen. Ohne Unterschied der Konfession betheiligten sich nicht nur die Ottseinwohner an dem Leichenbcgängniß, cs waren auch viele Kollegen und Schüler von nah und fern erschienen, um dem allvcrehrten Freunde und Lehrer die letzte Ehre zu erweisen. Am Grabe sprachen der Herzogliche Landrabbiner von Meiningen, der Amtsnachfolger des Entschlafenen und der l. Vorstand der hiesigen Gemeinde, während die erschienenen christl. Kollegen erhebende Trancrgcsänge vortrugcn. Ter Herr Landrabbiner condolitte auch im Aufträge der hohen Lberschulbehörde in Meiningen, die das verdienstvolle Wirken Kramers stets anerkannte. Cramer amtitte als Elementar- und Religionslehrer, sowie als Kantor von 1837 bis Ostern 1885, um welche Zeit er wegen schwerer, körperlichen Leiden von der Lberschulbehörde in den verdienten Ruhestand versetzt wurde. Mergentheim (Wüttkemberg). Am24.Siwau starb dahier Rabbi Tavid Sulzbacher, welcher als C3-.E2 in hiesiger Gegend wohl bekannt war. Er widmete sich schon frühzeitig dem Thorastudium und saß zu den Füßen von bst-vr der da-