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Der Israelit · 1887-06-30 · Heft 50 (30.6.1887) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 50 (30.6.1887)
Date
1887-06-30
Page
– (sequence 10)
Language
German
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nicht wohl ansttht, an den uralten jüdischen Ge. brauchen zu rütteln. Herr Tr. Stell vcrtheidigt gegenüber Herrn Taube den Standpunkt der Thrcrschuyvereine und hat damit die Mehrzahl der Anwesenden auf seiner Seite. Es wird denn auch festgehalten, die Langenthal» Petition für Verbot des Schächtcns zu unterstützen. Lesterr.-Ungar. Monarchie. Wien. Herr Friedrich Freiherr von Leitenberg. der sich anläßlich der Verfolgung der Juden in Rußland durch seine Humanität öuszeichncte, har für die Abgebrantttcu in Durra-Szerdahcly 200 fl. gespendet. Ein Richtjudc in Wien ist demnach der erste, den die antisemitische Schaudrhar in Duna-Szerdahely zu einem Acte der Mildthätigkcit veranloßte. (9!zt.) Budapest, 22. Ju ri. Von unseren Glaubensgenossen wurden in den ungarischen Reichstag für die Periode 1887 bis 1892 gewählt: Tr. Ehorin Franz. Tr. Jellinek Arthur, Tr. Renwnyi Ambr-, Tr. Sieumann Armin zun., Tr. Alex. Ullmanu u. Wahrmann Äoritz. — In Nagy-Körös wurde mit großer Srimmcumchrhcir Herr Earl Eölvös, der Äkärtyrer seiner Ucbcrzeugung, der als Verthcidigcr des fluchwürdigen Tisza-Eszlaer Prozesses die ungarische Judikatur von der Schmach rettete und zufolge dieser Thar vervehmt wurde, zum Mirglicde des künftigen Reichstages gewählt. Rußland. Petersburg, 25. Juni. Wie verlautet, soll den Juden PctcrburgS fortan der Eintritt in die Handwerkerzunft verboten werden. Ferner soll reisenden jüdischen Mauflcutcn in Zukunft nur eine Woche lang das Verweilen in Petersburg gestattet sein, worüber ein PoUzcivcrmerk in den Paß zu setzen ist. M a r 0 k k 0. Tanger, im Mai. Einer der glaubenscifrigsten der jetzt lebenden mohamcdanischcn Fürsten ist zweifelsohne unser Herr und Gebieter. Sultan Sidi Mulcy Hassan, und feine mohamedanisckcn und jüdischen Umcrthanen — die in den Hafenstädten Marokkos lebenden wenigen^ Ebriftcn sieben alle unter dem Schutze ihrer betreffenden Staaten, so daß sie sich um den Sultan und seine Regierung' nicht das Mindeste zu bekümmern brauchen — vffren davon manche Leidensgeschichte zu erzählen. «L0har berfeUtr bekanntlich erst vor wenigen Wochen allen seinen mohamcdurüschcn llnterchanea das Ta- * bakrauchen strengstens verboten und zwar anS rrk» religiösen Motiven, obgleich im Koran selbstverständlich weder der Tabakpfeife noch der Cigarette irgend welche Erwähnung geschieht und obgleich es doch allgemein bekannt ist, daß die. Türken, deren Glaub-mscifer doch nicht bezweifelt werden darf, zu den fleißigsten und stärksten Rauchern der weiten Erdenrundc gehören. Vor wenigen Tagen wurde nun neuerdings eine kaiserliche Verordnung in allen Moscheen des Landes verlesen, mit welcher allen Staatsbeamten der Genuß alkoholischer Getränke, die übrigens schon der Koran verbietet, und das Wuchern mit dem Gelbe strengstens untersagt wird. Furchtbare und horte Strafen werden Tcnjcmgen in Aussicht gestellt, die sich gegen diese neuesten Verbote vergehen und dieselben übertreten sollten. Von barreu Strafen werden aber auch jene Ungläubigen ereilt werden, die den Moslims alkoholische Getränke verkaufen oder ihnen anrathen oder helfen sollten, mit ihrem Gelbe zu wuchern.' Letztere Trohuug ist natürlich auf die Juden gemünzt, da die Ehristeu in deu Hafenstädten, die sich auf die zwischen ihren betreffenden Staaten und Marokko abgeschlossenen Handelsverträge berufen können, noch ferner fortfahrcn werden, Spirituosen und Weine cinzuführcn und sie öffentlich zu verkaufen. Jndcß werden sich auch die marokkanischen Juden nicht allzusehr über das Verbot des Alkoholverkaufes adhärmen, denn der Brauntweinvcrschlciß gehört in Marokko. wo die Bevölkerung ungemein fanatisch ist und wo das Klima den Genuß geistiger Getränke nickt nolhwcndig macht, keinesfalls zu den lucrativcn Geschäften und seit Äenschengcdcnkcn ist in diesem Lande kein jüdischer Bramttwcirwcrschkeißer als Millionär gestorben. Wenn nun die Juden Marokkos den Vrauntweiuverschleiß dennoch bettcibcn, so thun sie dies keinesfalls in der Erwartung, dadurch Reichthümer zu sammeln, sondern weil sie sehr, sehr arm sind und sich daher auch mit solchen Geschäften abgeben müssen, die täglich nur ein paar Kreuzer Gewinnst abwcrfen. Ta nun in Marokko, wie in fast jedem urr'cultivikten Staate die Gesetze nicht lange in Kraft bleibe^ da die Behörden und die Bevölkerung dieselben nur zn bald vergessen, — ein geschriebenes Gesetzbuch gibt cs keines in Marokko und ist hier der Koran die Urquelle alles Rechtes und aller Gesetze — so werden auch die aufgezählteu jüngsten Verordnungen Muley Hassan's baldigst aus dem Gedächlnine seiner Nntcrthanea entschwunden sein und diese werden auch itt Zukunft Tabak rauchen. Wem und Schnaps trinke» und Wucherzinsen nehmen. Aus der zweiten Residenzstadt Marakefch (Ma-

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