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Der Israelit · 1887-06-23 · Heft 48 (23.6.1887) · page 22

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 48 (23.6.1887)
Date
1887-06-23
Page
– (sequence 22)
Language
German
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WZLEMSLW 880 iX: Hört das Verhältnis zwischen Eltern und Bindern denn nicht einmal auf? ^rch.« XX: Wenn nun die Kinder erwachsen und selbständig sind, in Vcrhältnisien leben, in welche sich die Eltern nicht cinlcbcn können, hat dann das Gebot noch Gültigkeit? Sch.: — L.: Kannst Tn mir ein Beispiel sagen, wo die fernen Eltern ihr Kind vor der Sünde bewahrten. Denke an Joseph; er sündigte in Potiphars Hause nicht, weil er an wen dachte? Sch.: — XX: Sikldic Frage sollen auch wir uns bei zweideutigen und bedenklichen Vorhaben vorlcgcn? Sch.: — XX: Wann sind wir den Eltern denn ganz besonders Aufmerksamkeit und Fürsorge schuldig? Sch.: — XX: Tie hl.Schrin schreibt uns hierüber rip rsi t-n rc~' verachte sic nicht. Deine Mutter, wenn sie alt in. -pjrr crs rs: ”p rrn*. Er rvcrde Dir ein Erguicker der Seele und ein Pfleger Deines grauen Alters; was will die Schrift damit sagen? ._ XX: Soll die Ehrfurcht vor den Eltern blos bei deren Leben beobachtet wc»;»en? Sch.: — X.: Möiniii Tu mir Beispiele von .Kindern nennen, die den lcvtcn Willen ihrer Eltern als heilige Pflicht betrachteten und denselben tror? der sich der Erfüllung entgegensiellenden Schwierigkeiten erfüllt haben? 0- M. Kap. öü. Jerem. it. 35.) Sch.: — XX: Wann sündigen Kinder gegen dieses Gebot? Sch.: — XX: Wodurch verursachen Kinder ihren Eltern Kränkung und Herzeleid? — Beispiele (Söhne Jacobs.) 24.:- XX: Welche' Pflicht entspringt also für Geschwister ans diesem Gebote? (Eintracht.) Sch.: — XX: Welche Pflichten für die Eltern enthält dieses Worr? (Erziehung zur Tugend und Gottesfurcht, Bcrforgrrng mir dem Äöllsigcn, Gewöhnung au Gehorsam der Kinder; gutes Beispiel.) Sch.: — XX: Ist dieses Gebot also ein wichtiges Gebot? >^ch.. * - L.: Warum? ^ch.: — XX: Tas sagen auch unsere Weisen; sie nennen dieses Gebot rnrrcr rmcn, waS heißt das? Sch.: — L.: Auf wen erstreckt sich dieses Gebot noch mehr? -sch.. L.: Wer vertritt denn Elternstelle an Kindern, dercn^EHcrn früh gestorben sind? Sw.: — XX: Erstreckt sich das Gebot auch auf die Großeltern, Vormünder? Sch.: — L.: Außer der Liebe und Ehrfurcht zu de» Lehrern, Ettern und Geschwisieru, Pflegccltern und Vormündern, empsicbll uns dieses Gebot auch die Ehrfurcht vor der Obrigkeit, vor Tienstherren, vor Lehrlncisiern und vor dem Alter. Tiefes Gebot befiehlt uns überhaupt die Tankdarkekt für empfangene Wohlthatcn. Warum sind wir der Obrigkeit Ehrfurcht, d. h. Liebe und Gehorsam schuldig? Sch.: — XX: Warnm müsicn .Kinder ihren Psicgceltcrn und Vormündern kindliche Liebe und Ehrfurcht bezeugen? EÄ.: — XX: Sind unsere Lehrer auch cknbcgrmcn in diesem Gottcsgcbote? XX: Warum schuldet der Ticnstbote seinem Ticnsihcrrn Liebe und Gehorsam? Sch.: — L.: Warum muß der Lehrling seinen Meister lieben und ehren? Sch.: — L.: Warum gebietet das fünfte Wort die Ehrfurcht vor dem Alter? Sch.: — XX: Gibt cS keinen Fall, wo Kinder ihren Eltern, Schüler ihren Lehrern, Lehrlingen ihren Meistern, Tienstbotcn ihrer Herrschaft ungehorsam sein dürfen? Sch.: — L.: Darf dieser Fall, wenn er cinma! cintrctcn sollte, Ursache sei», daß ein Kind unehrcrbietig gegen seine Eltern ist? Sch.: — L.: Welchen Lohn verheißt Gott dem, der dieses Gebot beobachtet? >sch.: — XX: Ist ein langes Leben denn ein so hoher Lohn? een.: — XX: Gestartet uns denn ein kurzes Leben nicht auch, unsere Bestimmung zu erreichen? Sch.: —

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