Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 45 (13.6.1887)
- Date
- 1887-06-13
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449697-2449742--26594-2516423- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
802 Himmel walten, das heißt: Laffe die Thora im Himmel, verbleiben, damit die Menschen auf Erden sie nicht verletzen." Und Gott forderte Moscheh auf, den (Orgeln zu antworten. Und Moscheh bewies ihnen, daß die Thora sich nur für die Menschen, und nicht für die Engel eigne, und selbst die Engel stimmten ihm zu, und Gott verlieh die fünf Bücher der Lehre Seinem Volke. — Achnliches finden wir auch indem in Rede stehenden Verse ausgesprochen: :mo’ j-n by im:» (rrc v^v-) ’.rrryc z'ccz ro*2n »Ter da baut im Himmel Seine Herrlichkeit (die Thora), und auf Erden hat Er Seinen Bund gegründet," gerade so, wie es in dem dritten Verse des achten Psalms heißt: : mvi ry"fw ,ny r~D* C'pv*. c^y *E2 »Auf den Mund der Menschenkinder (die da Thora lernen werden), hast du die Macht (die Thora) gegründet." Demnach können wir diesen Theil unserer Mischnah folgendermaßen crllärcn: Woher ist bewiesen, daß, wenn sich eine Anzahl Männer, entsprechend der Zahl der fünf Bücher der Lehre, zusammenfinden, um gemeinsam in der Thora zu forschen und das Erforschte im Leben zu bewähren, der Abglanz der göttlichen Majestät auf ihnen ruht, das heißt, daß Gott zu ihrer Hilfe ist, ihren Geist zu erleuchtend denn so heißt cs: »Und Seinen Bund (die fünf Bücher der Lehre) hat auf Erden Er gegründet." Es erübrigt uns noch zu erörtern, warum dieser Passus unsrer Mischna von Rabin bar Ada im Rainen des Rabbi Iizchak (Berachoth 6) nicht angeführt wird. Wir haben oben bereits auseinander gesetzt, daß es sich hier nicht um-Thoralernen im engeren Sinne handelt, sondern, daß jede heilige Beschäftigung wie Gebet und Rechtsprechung mitinbegrissen; wir haben ferner dargclcgt, daß es sich bei zehn Personen zunächst um das öffentliche, gemeinsame Gebet bandelt, und daß ans der angeführten Stelle Berachoth L hervorgcht, daß bei drei Personen von der Rechtsprechung die Rede ist. während bei zwei und einer Person cs sich speziell um das Thoralerncn handelt. — Im Traktat Sanhcdnn (31>) heißt cs: nrcro ir» *r>, rzzz pr> ”r »Unsere Weisen haben gelehrt: die Rechtsprechung erfolgt bei Geldsachen durch ein Eollcgium von drei Richtern; Rabbi sagt, daß ein Eollcgium von fünf Richtern uorhwendig sei. Tic Halachah wird nicht wie Rabbi entschieden. Tahcr ist cs natürlich, daß 3labin bar Ada im 3kamcn des Rabbi Iizchak von einem Fünsrichtcrkollcginm nicht spricht, während anzunchrneu ist, daß Zlabbi Ehalaphta derselben Ansicht wie Rabbi war und eS daher angemessen fand, in unserer Mischnah auch von einem Fünfrichtercollegium zu sprechen. Wenn dem nun so ist, so findet hier^ eine ähnliche Frage ihre Stätte, wie sie die Gemara in Berachoth fragt» nämlich die: Wenn schon auf drei Richtern der Abglanz der göttlichen Majestät ruht, um wie viel mehr auf fnnfcn '< Wir können diese Frage nach der Analogie der Gemara in Berachoth beantworten: Ich hätte gemeint, daß die göttliche Erleuchtung nur dann zu Theil werde, wenn es sich um Dinge von großer Wichtigkeit handele, nicht aber bei Entscheidung in Streitigkeiten, bei denen nur schnödes Geld in Frage kommt; dcßhald erweistRabbi Ehalaphta, daß auch bei solchen Dingen die Rechtsprcchung eine heilige, der Wahrheit durchaus entsprechend und auf ihr begründete sein muß, und baß es auch dabei der göttlichen Erleuchtung bedarf, damit der Richter.Riemandem Unrecht thue, wie ja Rabbon Schimeou ben Gamlie! lehrt, daß die Rechtsprechung eine Säule der menschlichen Gesellschaft ist, und wie Gott es selbst ausgesprochen (.'». B. M., C. 1, V. 17) wn csrcn o, daß die Rechtsprechung in allen ihren Zweigen nach den von dem Heiligen, gelobt sei Er, geoffenbarten Grundsätzen geschehen muß. (Fortsetzung folgt.) Zcituirgsuachrichten nud Corrcspondeuzen. Deutschland. (Hattingen, 5. Juni. Am ersten Tag nsrs? wurde hier ein schönes Fest gefeiert. 25 Jahre sind jetzt verflossen, seitdem die Herren Henry Weil und Maier Moos das Amt eines Vorstandes der ecr-p .-.-er. bekleiden, aus welchem Grunde genannte rren diesen beiden Herren zu Ehren eine Feier veranstaltete, die folgenden Verlauf nahm: Rachdcm beide Iubilare schon am Morgen in der Synagoge mit den mra beehrt wurden, versammelten sich Mittags */*l U&r die Mitglieder der heiligen Bruderschaft, sowie die cingeladenen Gäste (Svnagogcnamt und Lehrer) im isr. Schulhanse, von wo aus sich der Fcstzug durch die Hauptstraße nach dem Eafs Biedermann bewegte. Rach Beginn des Festmahles kamen bald, wie üblich die Toaste an die Reihe. Zuerst sprach Herr Bezirksvorfteher Samuel H. Gnggcnhcim, welcher den Iubilaren für ihr 27»jährigcs segensreiches Wirken dankte und ihnen als Zeichen der Anerkennung im Rauicn des Vereins je einen silbernen Pokal