Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 39 (19.5.1887)
- Date
- 1887-05-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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689 | Lrrcnge gehandhabte Patrouillendienst jeden Exccß?! | Hinrangehalten. Zur Aufklärung der Bevölkerung i I wurden heute Placate mit dem ärztlichen Ob- 1 j -ucrions-Befund über den Zustand der Leiche dcS j 1 ertrunkenen Mädchens und über den Mangel jeder i äußeren Verletzung an derselben in allen Gastj ■ Käufern affichirt. Leider wurde diese Maßregel L,L «was verspätet ausgcführt.! \ Kojctem. Wir haben bereits mitgctheilt, daß > das Bezirksgericht in Kojctein dein dortigen Gej mcindc-Vorstand den Obductionsbesund über die Leiche der Marie Krybus mirgetheilr har, damit durch die Veröffentlichung desselben die Bevölkerung über die Art des TodcS der genannten FraucnSvcrson und über den Zustand, in welchem die Leiche | derselben ausgesundcn wurde, aufgeklärt werde. Der r\ ChiüB des Kojctcincr Bezirksgerichtes lautet: -- An den löbl. Gemcindcvvrstand in Kojctcin. Zu etwaigem Amrs.'cbrauchc wegen Beruhigung der öffentlichen Meinung bezüglich des Todesfalles der Marie Krybus ans Kojetcin beehre ich mich, Nachstehendes mitznthcilrn: Tic am 24. April 1887 verschwundene Marie KrnbuS wurde am 3. Mai 1887 im Marchstmic todt aufgcfunden. Die Leiche der Marie Krvbns?! wurde am 5. Mai 1887 von der.Kommission dieses Berichtes in Gegenwart des Vaters und beider Großväter der Genannten und im Beisein von fünf dem Kojctcincr Bürgerstande angchörigen Personen, welche als Gerichtszcugcn bcigezogcn worden sind, von den beeideten Gcrichtsärzten aus das genaueste und gründlichste obducirt; es wurden an der Leiche; keine wie immer gearteten äußeren Verletzungen t; und keine Spuren geleisteter Gegenwehr wahrgck - nommcn und befand sich dieselbe im unverletzten rjungfräulichen Zustände; an ihrem Gehirne wurden i? bedeutende krankhafte Veränderungen wahrgcnommcn I : und liegt offenbar ein Selbstmord (Tod durch Er- . trinken) im unzurechnnngssähigen Zustande vor. I : Die Leiche ist, nach Angabe der Gcrichtsärzre mit - Rücksicht auf den vorgeschrittenen Zustand der Vcri wcsung zu schließen, zehn Tage im Waffer gelegen. f i ft. k. Bezirksgericht in Kojelcin, am 10. Mai 1887. ll (L. S) Ter k. f. Bezirksrichter: Tusik m. p. |} , Kojete!«. Wie bereits genreldct wurde, ist!? m Folge der fortdauernden Exceffe in Kojctein am i 8. d. Militär aus Prcrau rcquirirl worden und H um 5 Uhr Abends ein Zug Dragoner in ftojclcin [; eingerückl. Ferner wird uns ans ftojctcin vom S.?; d. berichtet: Gestern wurden fcchszchn Verhaftete!;• unter Begleitung einer ungeheueren Menge zum li Bahnhofe und von da nach Olmütz abgeführt. Der Bczirkskommiffär Graf Marschall trifft umfassende Maßregeln, um die Ordnung wiederhcrzustellen. Wo sich in der Gegend einzelne Juden befinden, werden sie verhöhnt und bedroht. Heute Nachmittags hätten wieder einige Berhaftungeu vorgenommen werden sollen, und zwar in dem nahen Doric Bcsrnirau. Ter Pöbel widcrsctzte sich aber, und der dicnstthucnde Gendarm mit den ihm Assistenz leistenden drei Dragonern mußte von der Waffe Gebrauch machen. Einer der Excendcnten, Namens Lndruschka, wurde am Zopfe verwundet, ein zweiter angcschoffcn. Nur mit Hilfe des hcrbcigchollcn Succurscs von neun Dragonern unter persönlicher Führung des Lberlicutenants war cS möglich, die Verhaftungen durchzuführcn. — Nach einer in Prcrau cingelangtcn Depesche des Gendarmerie-Postens in ftojctcin haben sich üort gestern Nachts die irxceffe gegen die Inden wiederholt. Der Postencommandanl mußte von der Schußwaffe Gebrauch machen, und cs wurde weitere Gendarmerie-Verstärkung verlangt. R u ß l a n d. Aus Warschau wird dem „Hamb. Korr.- unterm 7. d. gemeldet: Nach einer Verfügung des Finanzminksters müssen alle Kausteute. die nicht russische Untcrthanen sind, falls sie auf russischem Staatsgebiet Geschäfte betreiben wollen, eine jährliche Gildenabgabe bis zu 1200 Rubel entrichten. Die jüdischen ftauflcute bedürfen überdies noch der ministeriellen Genehmigung, diese Abgabe zahlen zu dürfen. Jüdische ftaustcute, die deutsche Ilntcrlhancn sind und über die Grenze kommen, uin hier ihre Geschäfte zu betreiben, haben einen Revers unterschreiben müssen, daß sie für den Fall der Weiterführung ihrer Geschäfte eine einmalige Steuer von 700 Rubel bezahlen wollen. Türkei. Salonichi, 28. April. In Verfolg meines jüngsten Schreibens muß ich Ihnen melden, daß unser Oberrabbiner -j, sich Micßlich doch gezwungen gesehen hat, da am achten Tage des Pcssachfcstcs fast alle Wiener ftlcidcrhändler hier ihre Geschäfte offen hielten,. wodurch iste picht nur zu großem Acrgerniß Anlaß gäbest,'sondern.-auch die Befürchtung anskomstieff ließen, daß -baldigst auch einige leichtsinnige und gewinnsüchtige Mitglieder unserer Gemeinde — Salonichi ist zwar noch eine rfrrp nmp, aber räudige Schafe befindest fich bekanntlich in jeder Heerde — deren verderbliches und sündiges Beispiel nachahmcn und nun gleichfalls ihre. Geschäftsläden am Sqbbat und Feiertagen offen halten werden, über alte diese Sabbatschänder ....■, -;•••