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Der Israelit · 1887-05-16 · Heft 38 (16.5.1887) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 38 (16.5.1887)
Date
1887-05-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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leider in dieser so überaus wichtigen und für die religiöse Zukunft des Bezirks geradezu entscheidendcu Frage viel zu vic! kleinliche Eifersüchtelei. Jede der beiden Gemeinden, Sulzburg wie Aöllheim, will nämlich den Rabbiner ganz oder doch vorwiegend für sich haben. Run ist dies Streben ja ein rühmliches Zeugnis für den religiösen Sinn in der Gemeinde und zugleich ein Beweis dafür, ein wie dringendes Bcdürfniß ein Rabbiner in dieser Gcnrcindc ist. Es wäre aber noch viel schöner und feciicr, wenn Müllheim und Sulzburg sich vereinigte», ihre Beträge und besonders die Zinsen aus dcu beiderseitigen bedeutenden Stiftungs-Geldern zusammenlcgcn würden; dann könnten sie eine tüchtige Mraft für das Rabbinar gewinnen, einen Rabbiner, der abwechselnd in Müll- Leim und in Salzburg seinen Sitz haben und in beiden Gemeinden segensreich wirken könnte. Auch die wahrhaft Frommen in Lörrach würden sich gewiß einer solchen Bereinigung auschlicsten. Wenn nur die religiöse» Männer in Mimhcim sich jetzt, da Sulzburg mit dem guten Beispiel vorangegangcn, sich zusammcnthun und für die Anstellung eines Rabbiners thätig sein wollten, in der Ueberzcugung daß cs sich jetzt, um die Zukunft unserer Binder und um die religiöse Führung unserer Gemeinde handelt! Berlin. Don dem Direktor des hiesigen Statistischen Amts, Herrn Löckh. ist ein „Statistisches Jahrbuch der Stadt Berlin" erschienen, welches die Statistik des Jahres 1884 zum Inhalte hat. Tie jüdische Bevölkerung erscheint in derselben als sehr bildungssreundlich und wißbegierig. Sic weist 6475 rvangclische, 4842 jüdische, 295 katholische und 10 dissidcntischc Gymnasiasten auf. Zn Ostern 1884 zählte man 161 evangelische, und 68 jüdische Unterprimaner, 189 evangelische und 56 jüdische Oberprimaner. Tas französische Gynasium wurde vou 257 Evangelischen und 176 Juden besucht, das Sophicngymnasium von 303 Evangelischen und 206 Juden. In dcu höheren Mädchenschulen ist ein ähnliches Berhältniß nachgcwicsen. So hat die Sophienschule 477 evangelische und 358 jüdische Schülerinnen. In dcu Gemcindcschulcn zählte man 859 jüdische Schüler und 1156 jüdische Schülerinnen. Saarrvcllingcn, 29. April. Tic diesjährige Eomerenz des Vereins isr. Lehrer Südwcst-Deutschlands, welche am 17. und 43. d. Mts. zu Saarbrücken stonfand, war von zwanzig Lehrern besucht. An die einstimmige Wiederwahl des bisherigen Vorstandes und die Verlesung des Rechenschaftsberichtes schloß sich die Besprechung einer vom Schrift» führcr Scktcner-Saarwcllingcn entworfenen, an die König!. Regierung zu Trier gerichteten Petition um Regelung nuferer Anstellungsverhältniffe. Die Petition fußt: l) ans einer Verfügung genannter Regierung vom 30. Juli 1827, welche wörtlich lautet: „Tie jüdischen Lehrer werden künftighin nach der ersten vor unfern Eommissaricn wohlbestandenen Prüfung nur auf 3 Jahre und erst nach einer abermaligen Prüfung, von welcher wir nur bei einer ausgezeichneten Amtsführung disprnsircn werden» definitiv angcstcllt; Keine jüdische Schulgemeinde darf aber einen provisorisch angcsrellten Lehrer Doillkürlich entlassen, sondern der für die Schule ernannte ConimissariuS hat 3 Monate vor dem Ende der fcstgcsctzlen Zeit, wenn der Angestellte bis dahin die abermalige Prüfung noch nicht bestanden hat. über die Entlassung oder Lcibchaltuug desselben durch die Vorgesetzte landrärhlichc Behörde an uns zu berichte»; Diese Bestimmungen erstrecken sich auch auf die ausschließlich für den jüdischen Religions-Unterricht angcstellten Lehrer:" 2» arrs einem Ministcrial-Erlaß vom 6. Febr. l864, in welchen! bezüglich der Privatpatronatsschnlcn der Grundsatz ausgesprochen ist, daß das Kündigungsrecht ein Ausstuß der Disciplinargcwalt sei und nur von der König!. Regierung au-gcübt werden könne; 3) auf dem Umstand, daß unsere Schulen keine Prkvatschulcn im Sinne der für die letzteren geltenden Bestimmungen sind — und 4) daß eine Unterscheidung zwischen jüdischen und Privatschulcn schon darin gemacht ist, daß crstere speziell als solche auf Grund eines Ministcrial-Erlasscs vom 10. März 1874 der Aussicht der Lokalnnd Krcisschulinsvcktorcn unterstellt wurden, während das für die Privatschulcn bereits in der Instruktion zur Ausführung der Allerhöchsten Kabincts- Ordre vom 10. Juni 1834 bestimmt ist. Bei der satzweise» Besprechung der Petition bemerkt Rustbaum-Trier, er wünsche eine möglichst milde Darstellung unserer leidigen Verhältnisse, um ja dem Annscmilisnius keinen Vorschub zu leisten. Slein-Ofienbach erinnert an die nculiche Verfügung des Unterrichtsministers, der zu Folge Kollektiveingaben unstatthaft seien, und empfiehlt, daß jeder einzelne Lehrer die in der Konferenz vereinbarte Petition bei der Regierung cinreichcn und möglichenfalls die Beihilfe der Schulinspektoren in Anspruch nehmen solle. Lippers - Saarumou und Ticfenbromier-St.

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