Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 34 (2.5.1887)
- Date
- 1887-05-02
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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602 Wahl durch Drohung oder (.Einschüchterung erwiesen ist, bei der solgcnden Nachwahl ihr Wahlrecht nicht ausüben dürfen. Zn schwereren Fällen kann diese (Entziehung des Wahlrechts selbst auf die nächsten allgenieincn Wahlen wie auf die inzwischen sich ergebenden Nachwahlen ausgedehnt werden. Wenn diese Thathandlungcn vom Abgeordneten selbst oder durch einen Andern» aber mit feiner Zustimmung und seinem Wissen oder in seinem Aufträge begangen wurden, so kann im Falle der Annulliruug der Wahl ausgesprochen werden. da» ein solcher Kandidat bei der folgenden Nachwahl nicht wählbar sei. Zn schwereren Fällen wird diese Tisqualisicirung gleichfalls bis auf die nächsten allgemeinen Wahlen erstreckt und zwar mit der Wirksamkeit nur aus diesen einen oder auf sämmtliche Wahlbezirke des Landes: diese Verfügung kann auch ans die nicht gewählten Kandidaten ausgedehnt werden. Wenn in einem Wahlbezirke Lcstcchlichkcit hinsichtlich weiter kreise erwiesen wird, insbesondere wenn dieselbe sich daselbst wiederholt gcoffcnbart hat, kann im Falle der Annullirnng der Wahl ausgesprochen werden, daß das Wahlrecht dieses Wahlbezirkes für die Tauer dieses 'Reichstags snspcndirt wird. Hierüber entscheidet die Verisications-Commission des Abgeordnetenhauses gleichzeitig mit der Annullirnng der Wahl endgiltig. Ihr Beschluß ist dem Abgeordncrcnhause anznrnelden. Tie Suspendirung des Wahlrechts eines Wahlbezirks kann nur vom Plenum, und zwar mir Zweidrincl-Majorität der anwesenden Abgeordneten ausgesprochen werden. Tic strafgerichtlichc Ahndung der erwähnten Handlungen wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Ter Motivenbcricht bezeichnet als Zweck der Vorlage, sowohl die Kandidaten wie die Wähler von Mißbräuchen abzuhaltcn, und der Minister glaubt, daß die vorgeschlagcncn Mittel, zumal die strafgerichllichc Ahndung parallel wirksam bleibt, ausreichen werden, um die Wahlmißbräuche abzustellen oder einzudämmeu. Hinsichtlich des Verfahrens niüßte die (Entscheidung dem Abgeordnetenhanse Vorbehalten bleiben; es wäre nicht rathsam, in Ungarn die Gerichte in solche Angelegenheiten einzubezichen. Andererseits sei die Strafe viel rascher und wirksamer, wenn sie gewissermaßen als Wahrspruch einer nach reinster Ueberzeugung utthcilendcn Jury erfolgt. Görbö-Piuczehcly, im April. Zn Bezugnahme auf die (Korrespondenz aus Persien, in Nr. ly. Ihres gesch. „Israelit" gestatten Sie mir zu bemerken, daß laut deren Bericht, die Angabe de» Orientreiscnden Benjamin 11. in seinem vielgepriesenen von vielen Gelehrten begutachteten Werke, wonach die Juden in Persien die Stadt Hamadan, wo angeblich die Gräber des Mordechak und Esther befindlich, für irv halten, nicht auf Wahrheit beruhen kann: denn es ist unglaublich, daß jene im „Gel" den Ort Schuster mir Flamen Schuschan bezcichueren, wäre nicht bei ihnen dessen Idendilät mit demselben erwiesene Thatsache; es ist von ihnen nicht denkbar, daß sie sich in ein prv eingelassen haben, wo bei *rjr er ^:-r nach den der Gel ist. Tics wäre demnach der unwidcrleglichste Beweis für die Identität des Schuster mit dem alten Schuschan, welche überdieß auch der daselbst fließende Fluß Eulöus — ähnlich dem biblischen Olah — unanfechtbar bezeugt. Indeß ist cs noch immerhin auffällig, daß die Sckireibart des v. H. (Korrespondenten wiedergegebcnen Sarcs aus dem Ger, nicht den Sagungen des x"r und der e7D*£ entspricht. Ta der Ort nicht mehr Schuschan, sondern Schuster heißt, müßte die alte Benennung Schuschan als Tprrx er wegblcibcn, so wie alle Poßkim in Bezug auf die Ortschaften rv-ce und rrsi übercinstinnnen, daß die alten biblischen Namen im Gct nicht geschrieben werden dürfen; und irr der Thar wurde dieser Norm der der Benennung des Flunes, der im Gct nur mir dem gegenwärtigen Namen ftaruut benannt wird. Ncchmttkg getragen. So ist ferner die AusdruckZweise -r>r-r nicht richtig nach den maßgebenden Tezisorc». (5s ist aber auch anzunehnren, daß der g. H. (5orrewondcnt diesbezüglich nicht geuan eruirt oder bei der Abschrift sich geirrt hat. Salomon Katz. Türkei. tzonstautiuopel. Das Stadtviertel (5uscundjnk ist besonders von epidemischen Krankheiten verheert worden. Anr meisten Opfer forderten die Blattern und das Scharlachsieber. Am 26. Februar endeten mit Tode bei den Israeliten 123 von 2>‘* eingeschriebenen Fällen. Tie israelitische Gemeinde bar die größten Opfer gebracht, um die Folge» der Epidemie zu mildern tmd genügende Hilfe z» ver- .'tbeilcn. Unter denfenigen, welche sich unter diesen traurigen Hmftänbeii am meisten ausgezeichnet, ms§ Frau Juda Levi Kiesapzi erwähnt werden» die öftere Sammlungen für die Armen veranstaltete, die die Kranken besuchte und ihnen Muth und Hoffnung cinsiößte. Herr Behor. Direktor der Allianceschute, begleitete oft Frau Lev» der diesen Besuchen.