Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 32 (25.4.1887)
- Date
- 1887-04-25
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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570 soll sie wieder in ihre alten Ghettos zurückdrängen und ihnen verbieten, auf Promenaden, in Theatern und andern össcntllichcn Lokalen zu erscheinen, damit sie das für die fromme und tugendhafte Gemeinde der Äntiscmitc» schon mit ihrem Anblicke verbundene önentliche Acrgerniß vermeiden. Man soll ihnen endlich das passive Wahlrecht nehmen, damit sie sich nicht selb?!, und das aktive Wahlrecht, damit sie sich nicht durch ihre Freunde über die ihnen zugcfügte Vergewaltigung öffentlich beklagen können. Das wäre so ungefähr der mehr oder weniger verschämt oder unverschämt ausgehändigte antisemitische Wunschzettel. Es ist noch gar nicht so lange her. daß ähnliche Verhälrniffe wirklich bestanden. Man erschwerte den Juden die Seßhastmachung mit List und Gewalt. Städte und Länder rühmten sich besonderer Privilegien, durch welche die Ansiedlung der Juden ans bestimmten Territorien überhaupt ausgeschlossen wurde. Wo man sie duldete, dort verhielt^ man sie zu besonderen, hänsig ganz willkürlich bcmenenen, oft kaum erschwinglichen Abgaben. Eine Behörde rescribirte schlankweg „an den tolerirtcn Jud Hirsch! Mendt". Ein Hofdccrct (von» 23. September 1769) gab dem königlichen Anne zu Tropvan bekannt, cs gereiche „zur guten 'Aachricht", daß bisher nur vier jüdische Familien in die Herzogthümer Tcschen und Biclitz cingctretcn seien. Noch das Judenpatcnt für Böhmen vom 3. August 1797, welches erlassen wurde, „um die Iudcnschast in Böhmen nach den angenommenen Grnndsäken der Duldung zum Besten des Staates und ihrem selbst eigenen, der bürgerlichen Bestimmung immer näher zu bringen', damit die Gesetzgebung den Unterschied, den sie bisher zwischen den christlichen und jüdischen Unterthancn zu beobachten gcnölhigt war. endlich ganz aufznhcben in» Stande gesetzt werde", stellt in Artikel 26 die nnübcrschreitbarc Zahl der jüdischen Familien, die sich im Lande anfhaltcn durften, auf r>600 fest und bedrohte, falls die bestimmte Anzahl der Familien irgendwo vermehrt werden sollte, die Obrigkeit, welche diese Familien - Vermehrung wissentlich zugclaffcn hätte, mit einer Geldstrafe von hundert Gulden, den mitschuldigen Beamten mit einer Strafe von fünfzig Dncaten und die im Orte wohnende Judcnschast mit einer Straf von hundert Tucaten. Die wenig freundliche Gesinnung, welche die Juden von Oben bcr erfuhren, ermuthkgte den rohen Pöbel zu den brutalsten Ausschreitungen gegen dieselben, und der geprügelte Jude war der stets willkommene Gegenstand der öncnrlichcn Belustigung. Warum läßt man, klagen die Antisemiten, nicht mindestens diese Zustände wicderlehren? Aber zu derselben Zeit ermangelte der Bauer der Freizügigkeit, war er dem Gutsherrn leibeigen, mußte er mit seinen mageren Gäulen unentgeltlich des Grundherrn Felder pflügen, hatte er von dem geringen Ertrag seines eigenen Feldes ein gut Theil an den Gutsherrn abzulicfern, stand ihm in feinem Bedränger auch sein Richter gegenüber, und wenn er es wagte, Höherenorts sich über den Grundherrn zu beschweren, so belehrte ihn nur zu bald der Gerichrsherr durch Arrest in der „schwarzen Stube," durch Pranger „in Eisen," durch die gewisse Bank und andere schlagende Erinnerung, daß es respectwidrig sei, über die „gnädige Herrschaft" übel zu denken. Würde es der antisemitische Vertreter eines Landbezirkes unternehmen, seinen Wählern die Rückkehr auch dieser Zustände als wünschenswertst zu bezeichnen? Ob dann wohl die guten Landleute» welche seine Brandreden gegen die Juden so lebhaft beklatschen, viel glimpflicher mir ihm verfahren würden, als mit ihren Vorvätern der beleidigte Gutsherr? Ter Judendruck und der Bauerndruck waren aber doch nur verschiedene äußere Erscheinungsformen jener engherzigen Zcitrichtung, welcher es statthaft erschien, die durch Herkommen und besondere Privilegien bevorzugten Elaffen der Gesellschaft in der Znrückdrängung und Riederhaltung solcher Gesellschaftskreise frei gewähren zu lassen, auf welche man, als auf minderwerthige Arten des xenns Homo, vornehm hcrabblickte oder aber welche bezüglich der Eoncurrcnz der angeborenen Begabung mit der ererbten Rechtsstellung Besorgnisse erweckten. Und da die Macht in ihren Mitteln, sich zu behaupten, selten wählerisch ist, so darf cs bei der geringeren Feinfühligkeit jener Zeit für die Leiden der Mitmenschen und bei der roheren Art der Sitten nicht Wunder nehmen, wenn man sich die Bauern leiblich dienstbar und zinspflkchtig machte und die Juden nur insoweit zur Geltung kommen ließ, als man ihrer zu kleineren und größeren Darlehens- und Handelsgeschäften im eigenen Interesse benötbigte. Was will nun der Antisemitismus? Er bezweckt, indem er die Juden der staatsbürgerlichen Rechte entkleiden, ihnen den Schutz und die Wohlthat der zu Recht bestehenden Gesetzgebung entziehen möchte, eine partielle Wiederherstellung jener der Vergangenheit angehörigen Barbarei. Aber er Hörer sich wohl, die Rechtsanschauung zu acceptireu» aus welcher die letztere sich entwickeln mußte, und will sohin eine Wirkung, ohne die Ursache derselbe« za wollen, und er will von mehreren mit einander zusammenhängenden Wirkungen einer und derselben