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Der Israelit · 1887-04-25 · Heft 32 (25.4.1887) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 32 (25.4.1887)
Date
1887-04-25
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXV1IL Jahrgang. Beilage zu Nr. 32 -es Israelit. Leitend e^r Artikel. Antisemitismus. Kleine Studien »on Tr. Theodor Haafe. u. Antisemitismus und Anachronismus. Antisemitische Logik. (Schluß.) Man hat den Antisemitismus eine Verirrung genannt. Wenn man ihn als ernste Krankheit bezeichnen wollte, würde nran der Wahrheit näher kommen. Tenn von Verirrung zu sprechen, wo das ganze Denkvermögen außer Rand und Band gegangen ist, hätte nicht mehr und nicht weniger Sinn, als wenn man von einem im Delirium »in sich schlagenden Typhuskrankcn sagen wollte, er sei unwohl. Doch greifen wir der kranken antisemitischen iTogif etwas fester an den Puls. Die Antisemiten lassen sich die Gegenwart mit ihren Guliurfortschrittcn, mit ihren politischen und bürgerlichen Freiheiten gerne gefallen. Sie fordern die ausgedehnteste Bekcnntnißfrciheit, sie protestiren gegen jede Schmälerung des Vereins- und Vcriarnmlungsrechtes, sie nehmen das Recht der freien Meinungsäußerung durch die Presse zur Provagirung ihrer Ideen ganz und voll in Anspruch, üe bezeichnen jede persönliche Bevorzugung oder Zurücksetzung bei Gewährung von Stipendien und Unterstützungen, Verleihung öffentlicher Aemter, Vergebung von Lieferungen u. s. w. als Korruption, über welche sie mit einem Rigorismus zu Gerichte sitzen, daß Minos, Acakos und AihadamanthoS noch bei ihnen Höne lernen können; aber sie vermögen sich gleichzeirig darüber nicht zu beruhigen, daß die für eile Staatsbürger erlassenen Geseke auch auf die Juden Anwendung finden und daß die allen Staatsbürgern gewährten Rechte auch den Jude» Zum Vonheile gereichen sollen. Tic Juden gehören »a dach nach Palästina, und cs werde nicht unsere, wndcrn ihre Schuld sein, wenn sie bleiben und eine gebundene Stellung im Abendlande der Freiheit l'orzicben, die sic im Morgculande sich erobern könnrcn. Verbrennen will mau sie zwar gerade nicht, obgleich an Holz und gutem Willen oder dach mindmens an heimlicher Neigung noch immer genug t'Gju vorhanden wäre. Ader man müsse sich ihres tödlichen Ginflusses aus andere Weise entledigen. Lonl!0. bis zum 12. Mai 1267 tagte in der Wiener Pfarrkirche zu St. Stephan eine Kirchenversammlung, welche sich mit der Feststellung von Tisciplinar-Vorschrifrcn für den GleruS, mit der Reform des Benediktiner-Ordens und auch mit — den Juden beschäftigte. Bezüglich der Letzteren wurden die Forderungen der Kirche dahin formulirt, daß dieselben wie früher sich durch ihre Kleidung auszcichnen und einen gehörnten Hut tragen, daß sie den Pfarrer, in dessen Bezirk sic sich aufhalten, dafür, daß sie Orte, in denen Christen wohnen sollten, innehaben, entschädigen, daß sie die Bäder und Gasthäuser der Christen nicht besuchen, keine christlichen Dienstboten halten, zu keinem öffentlichen Amte zugclassen werden, und daß sich die Christen von dem Handelsverkehre mit ihnen fernhalten sollen. Wenn man die in mancherlei Reden, Broschüren, Journal-Artikeln bruchstückweise kundgcgebcnen Wünsche der antisemitischen Wortführer des neunzehnten Jahrhunderts zufanimenfaßt, so komnit nicht viel Anderes heraus. Man könnte glauben, es mit einer nur in Bezug auf die Orthographie zeitgemäß adjustirte» Abschrift der Protokolle jener Kirchcnversammlung von Anno 1267 zu thun zu haben. Auch nach den Forderungen der modernen Antisemiten sollte den Juden eigentlich nichts weiter gelassen werden, als Lust, Wasser und die Hoffnung, mit Abraham, Isaak und Jakob im Himmelreiche zu sitzen. Alles llebrigc soll ihnen ja genommen werden. Man soll ihnen das Recht auf die Erwerbung immobilen Besitzes nehmen, man soll ihnen nur solche Grwcrbszwcige gestatten, in welche sie den Christen keine Goncurrenz machen können; man soll sic, weil cs Armeelieferanten und >tornwuchcrer unter ihnen gibt, vom Großhandel, und man soll sie, weil cS jüdische Hausirer gibt, welche „Povel* verkaufen, vom Kleinhandel ausschließen: man.soll überhaupt dafür Vorsorgen, daß christliches Geld nicht in jüdische Taschen fließe. Man soll ferner die nöthigen Vorsichtsmaßregeln treffen, bannt sie nicht durch Intelligenz zu Ansehen und Ginfluß gelängen. Tcßhalb soll man ihnen den Gintritt in öffentliche Aemter unmöglich machen, sie auch aus den ihnen bisher noch zugänglichen untergeordneten Stellen bei den Gerichten entfernen und ihnen die Ausübung der Advokarcn-Praxis, damit der Advokatenstand nicht völlig „verjudel* werde, untersagen. Man

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