Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 25 (28.3.1887)
- Date
- 1887-03-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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447 Häuser — hätte der ysn dort du Haus gehabt, eS wäre nicht gerettet geworden. Wieso die dem bösen Lohne in der Hagadah mdeiltc Antwort für den, der nicht zu fragen verficht. durchaus nichts Abweisendes hat. werden wir frätcr erörtern. lFortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. Mainz, 25. März. In allen israelitischen «Ucmcindeu Preußens und in vielen des übrigen Tcutschlands wurde das hohe Gebnrtsscst Leincr Ä'aicslät, des deutschen Kaisers und Königs von Preußen am 22. d. M. in Synagoge und Schule sicreiert. Zahlreiche Berichte darüber liegen uns vor, die wir jedoch nicht veröffentlichen, da die vcranfialictcn Festlichkeiten fast alle denselben Bcrlauf nahmen. In den schulen wurden von den Kindern patriotische Gedichte vorgelragen und entsprechende «Gesäuge gesungen; die Tirectoreu und Hehrer hielten Fettreden. In den Synagogen wurden Psalmen recitirt, hebräische Gesänge gesungen, und die Rabbinen oder Lehrer hielten die Fcstprebigt. Tic Begeisterung war so allgemein, daß es keiner besonderen Hervorhebung bedarf. Mainz, 27. März. Herr Rabbiner Solomon Kulna zu Eisen stad t in Ungarn versendet ein Rundschreiben, welches zunächst für Galizien und die Bukowina bestimmt ist. Es wird in demselben darauf aufmerksam gemacht, daß der Wein, welcher au« Ungarn bezogen wird, ohne daß man dabei ans ein irr: zrz von einem als n7N xt anerkannten und bekannten Rabbiner ref- Uctirt, meistens nicht allein rr er cro, sondern auch mit Spiritus (bis zu fünf Proccnt) vermischt, also psn ist. — Bon ähnlichen Mißständen wird auch am Rhein mehrfach erzählt, und muffen wir under Warnung des Herrn Kutna auch in Bezug auf den Rheinwein anschließen. Gewiffenlosc Menschen gibt cs überall, die Flaschen oder Fässer um einem res by -cz r besiegeln, wiewohl der Wciu weder irr noch res by zum Genüsse gestattet ist. Es ist Pflicht des Publieums, in dieser Beziehung sich durch vertrauenswürdige Zeugnisse Gewißheit zu verschaffen. Lcsterr. - Ungar. Monarchie. Budapest, 7. März. Tic seit nahe 6 Jahren erledigteLbcrrabbincrstclleinAlt-Ofen dürste schon in nächster Zeit besetzt werden. ES gab heiße .Kämpfe bis die an ehrwürdige Tradittonen hängende Alt-Ofner Gemeinde zu einer Einigung bezüglich der Wahl eines Rabbiners, welcher der Nachfolger des derzeitigen Prager LbcrrabbincrS Hirsch sein soll, gelangen konnte. Herr Dr. Julius Klein, der z.ObcrrabbioerinSzigetvar, ein Schüler Tr. Hildesheimers, ist nunmehr von der Repräsentanz der A.-Lfner isr. EultuS-Gemeinde einstimmig als alleiniger Kandidat aufgestellt worden. Herr Tr. I. Klein gehört zu den wenigen jüngern Rabbinern in Ungarn, welche der modernen Zcitrichtung wohl Rechnung tragen, jedoch die alten historischen Traditionen unseres heiligen Glaubens stets Hochhalten. Rach der in Altofen herrschenden Stimmung zu urthcilcn, erleidet cs keinen Zweifel, daß die demnächst stattfindende Generalversammlung Herrn Tr. I. Klein einstimmig zu ihrem Obcrrabbiner wählen wird. Iehnda. Prioigyc, im März. Eine für die humanitäre Entwickelung unserer jungen Gemeinde erfreuliche Mitlheilung ist es, daß auf Anregung der hiesigen hochgeachteten Frau Julie Singer ein Frauenvcrcin, durch welchen dem Armen und Dürftigen, dem Erwerbslosen und Kranken, sein drückend hartes Loos gemildert werden soll, ins Leben gerufen wurde. Angetriebcn von dem edlen Gefühle dieses wohlrhätkgen Zweckes, haben sich nebst den hiesigen auch ans unserer Umgebung eine Anzahl Frauen als Mitglieder demselben angeschloffen. Die .Konstitnirung des BorstaildeS erfolgt am zwölften April l. I. und cs dürste dann obenbenannte Frau als Präsideurin gewählt werden, wodurch gewiß eitle ersprießliche, segensreiche Wirksanunkeit erreicht wird. I. L. AbeleS, Lez.-Rabbiner. Schweiz. Bern, 21. März. TerGcmcinde Delsberg hat der Regiernngsrath ihre Schlachthausstatuten, in welchen die nrnr untersagt und verboten ist, genehmigt, gestützt auf ein obergerichtlichcS Urthtil in Sachen der Langenthalcr ^chächtangclegcnhcit. bei welcher der Metzger und der cmr als „Thierquäler" bestraft wurden. Ta diejenigen Herren, welche sich damals in der Angelegenheit beschäftigrcn, gegen das Urthcl nicht appellirten, ist dasselbe rechtskräftig geworden und könnte die ncro im ganzen Eanton untersagt werden.