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Der Israelit · 1887-03-24 · Heft 24 (24.3.1887) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 24 (24.3.1887)
Date
1887-03-24
Page
– (sequence 5)
Language
German
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429 dir geringste Scharte haben dürfe, dürfe ein zum 2Lächle» geeigneter Mann auch nicht mit den fänden zittern, er muffe nüchtern sein, die Wirthsisäiifcr nicht besuchen und muffe religiös denken. Schächter würden auch nicht für alle Zeiten autoliürt, und ohne Erlaubnis des Nabbinats dürfe ein Schächter in einer neuen Gcnicindc kein Schächtcrüllit annchinen. — Rechtsanwalt Bouk beruft sich auf Zeugen dafür, das; die Frage, was „koscher" Ul, unter den Juden sehr streitig sei uud das; viele F.r-cu auf das rituelle Schächten keinen Werth legen, sondern die Siegelung nur mit Rücksicht auf rrgend welche fromme Anverwandte verlangen. Aach seiner Kenntnis; erisiire sogar eine strengere Dichtung des Tr. Hildesheimer, welche auf die unter Aufsicht des Tr. Üngcrlcidcr geschlachtete Waarc für „nicht koscher" erachte. Tr. llngerleider öcüritt letzterThatsachc, gab aber zu, das; in Bezug auf ecu Begriff „koscher", namentlich auch bei der jüdischen Acformgcincindc, verschiedene Ansichten herrschen. Rechtsanwalt Steinschneider sührtc ans, das; ein von einem geprüften Schächter gcschächlctcs Fleisch, welches doch objektiv koscher sei, nicht dcßhalb treife werde, weil die betreffenden Schächter nicht von dem hiesigen Rabbinat autorisirt seien. Rabbiner Tr. Ilngcrlcidcr verwies dem gegenüber auf die Vorschriften des Talmud. Rechtsanwalt Bonk beantragte. Herrn Tr. Ilngcrlcidcr die Frage vorznlcgcn, ob sich die Borschrinen des Talmud nicht ausschließlich auf Bierfüßlcr beziehe. Ter Gerichtshof lehnte die Fragestellung aber ab. Der Schächter Abraham Glasberg gab zu, daß hier in Berlin eine ganze Reihe von Rcbcnschächtcrn besteht, welche aus cigcne Faust schächtcn. Ter Staatsanwalt hielt nur die Angklagte Martha 31 inner des vollendeten und des versuchten Betruges für schuldig und beantragte gegen dieselbe dreißig und zwanzig Mark Geldbuße, gegen sämmtliche übrigen Angeklagten aber die Freisprechung. Rechtsanwalt Bonk hielt auch die Freisprechung der Angeklagten Riemer für nochweudig geboten, da das gekaufte Geflügel durch das „Schachten" keineswegs objektiv wcrthvollcr werde, eine Bcrmögcnsbeschädigung also nicht vorliege. und die Zeugen Goldschmidt und Schinkcr oanz genau wußten, daß die von ihnen gekaufte ^.'aarc nicht „koscher" war. also eine Täuschung euch nicht vorliege. Rechtsanwalt Steinschneider beanspruchte nicht nur die Freisprechung der Angcklagt»», sondern anch die llebernahme der denselben erwachsenen -tosten und Auslagen auf die Staatskasse. TcrGerichtshof erkannte auf Fre i s p r e ch u n g 'ämmtlicher Angeklagten. Soweit der Bericht über die Gerichtsverhandlung, welche die Thatsache ergab, daß ein bedeutender Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung Berlins wider Willen und Wissen absolut trefe ißt. Ter „frcidcnkendc" Mann wünscht eine Sicgellackquittung, um seine Frau oder Großmama betrügen zu können. Ter jüdische Schächter läßt aus Vergeßlichkeit den Siegel bei den Schlächtern liegen, die eine Derkäufcrin will unter „koscheres" Fleisch nur gesundes Fleisch verstanden haben, eine andere verkauft streng trcfcnes Fleisch für „streng koscher" uud Tausende genießen cs bona üde. Wir erwarten fest, daß die Anklagcbchörde gegen das frcisprcchcudc Erkenntnis; die Berufung einlegcn wird; hoffentlich wird der Prozeß aber das Gute zeitigen, daß weite jüdische kreise darauf verzichten werden, in Zukunft das „unter Aussicht als koscher" in den Markthallen oder sonstwo angcbotcne Fleisch zu kaufen. Bl. Frankfurt a. M. Dem 22. Rechenschaftsbericht der „Achawa", Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger israelitischer Lehrer, Lehrer - Wittwcn und Waisen in Deutschland, für das Jahr 1886 cntnchmcun wir: Tie Zunahme des Vcrcinsvcrmögens setzte uns in Stand, die einzelne Quote auf M. 132 zu erhöhen, so das; wir am Schlüße des Jahres an 53 Unterstützungsbedürftige mit 64 Thcilcn die Summe von M. 8514 verabreichen konnten. Dazu kommen aus dem Rescrvefond M. 1675. die in dringenden außerordentlichen Fällen zur Linderung augenblicklicher Roth, bei schweren Erkrankungen oder als Beiträge zu Badekuren unter 24 hilfsbedürftige Mitglieder vertheilt wurden. Unter den 53 mit Jahresunterstützung Bedachten befinden sich zwciundzwanzig durch Krankheit oder Erblindung, Gebrechlichkeit oder Alter dienstunfähig gewordene Lehrer, theils mit, thcils ohne Familie, von welchen die meisten nur auf die Hilfe der Achawa angewiesen sind, da ihnen weder seitens des Staates noch seitens ihrer Gemeinden eine Pension gewährt wird. Dazu gehören ferner zwanzig allcinftchcndc Wittwcn von Lehrern und Rabbincrn und neun Wittwcn mit Kindern, überdies zwei hilflose verwaiste Gcschwistcrpaare. Im Ganzen gewährte demnach die Achawa im verflossenen Jahre die nicht unbeträchtliche Summe von M. 10189 als wirksame Unterstützungen. Das Vereins-Vermögen beläuft sich nach Abzug der zur Vcrthcilung gelangten M. 8514 auf 3W. 144,755.54 Pf. — Ter Rescrvefond beträgt M. 2000. — Durch den Zutritt von 14 neuen Mitgliedern

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