Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 16 (24.2.1887)
- Date
- 1887-02-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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271 ^rcisausschrciöimg. Bei dem unverkennbaren Bedürfnisse nach eincin geeigneten Lcbrbnche der Rcligionslchrc für Volks- «nd Bürgerschulen sowie für Gymnasien nndRcalsä,::!c» und eines entsprechenden IZompcndiirrns der jüdischen Geschichte für das Qbcrgnmnasimn har der Unterzeichnete Vorstand beschlossen, zur Abfassung dieser wichtigen Schulbücher ein allgemeines Preisausschreiben zu erlassen. Demzufolge werden l,j für ein aus zwei Thcilen bestehendes Lehrbuch der Rcligionslchrc für Volks- und Bürgerschulen, sowie für Gymnasien und Realschulen ein Preis von ."000 Mark; >') für ein ans zwei mäßigen Bänden bestehendes Lehrbuch der Geschichte der Juden für das Qbcrgnmnasinm ein Preis von -1000 Mark und als Ehrengaben für je drei der nächst besten Arbeiten und zwar a) für das Lehrbuch der Geschichte der Juden für das Lbergymnannm je uoo Mark; ty für das Lehrbuch der Rcligionslchrc je 400 Mark festgesetzt. a<l I. Der erste Thcil dieses Lehrbuches soll »ür Volks- und Bürgerschulen, der zweite für Gymnasien und Realschulen bcstimmr sein. Bei der Ausarbeitung des ersten TheilcS darf der Vcnaiicr uiu»! außer Acht laycn, daß derselbe zumeist für solche Schüler bestimmt ist, welche nach dem Vertanen der Volks- oder Bürgerschule dem praktischen Leben sich zuwcndcu und keine höhere Schule mehr besuchen. Das Lehrbuch muß daher dcu Lehrgehalt des Audcnrhnms summarisch zusammenfassen, dem -Lchüler biblische und nachbi'blische Kcrnsprüche für das Leben mitgcbcn und die ethische Seite der israelitischen Religion mir besonderem Nachdrucke bervorheben. Bei der Abfassung einer Rcligionslehrc für dic^ Mittelschulen ist insbesondere eine Zusammcn- 'auung der Glaubens- und Pssichtcnlchrcn zu licteru, welche auf analytischem Wege bei der Bibcllekrüre gewonnen wurden. Hiebei sollen Kürze und Klarheit in allen Thcilcn obwalten, bei mög- Uch't vollständiger Darstellung der Rahmen eines Lchulbnches in einem Bande nicht überschritten von jedem gelehrten Beiwerk sollen vf Definitionen präcis, wiffcnschasllich strenge sein. Erne gefällige Form, sowie ein warmer, überzcugcrcher Ton möge die ganze Darstellung dnrchdtwgcn. Häufige (Zitate sind zu vermeiden, nur allgemeine giltige Erklärungsweisen dürfen in Aowcudung kommen. Quellenangaben sind unter dem Strich zu verzeichnen. Ilm das Buch allmählich zu einem Gemeingute aller Gemeinden zu machen, sollen die Lehrsätze sich überall auf allgemein anerkannte unbcstritteue Aütoritäten berufen und die ethischen Parthien mit besoudcrcln Nachdrucke behandelt werden. ad II. Das Eompcndium der jüdischen Geschichte für das Qbcrgymnasium. ans zwei mäßigen Bänden bestehend, soll in einer Einleitung die israelitische Geschichte bis zur Zerstörung des ersten Tempels blos übersichtlich behandeln, die mosaische Gesrvgel'ung in ihren Hanptmomcnten darstcllen, die hohe Bedeutung der Propheten stark nrarkircn und dann neben dem die politischen und Rechts-, sowie die wirthschaftlichcn und gesellschaftlichen Verhältnisse behandelnden Thcil insbesondere sich mit der Enlturgcschichte n. z. der Literatur und RcligionSgeschichte beschäftigen. Auch hier dürfen nur die unbestrittenen Resultate der modernen Forschung ihren Platz finden. - Jede hypothetische Annahme und subjcctivc Auffassung bleibe ausgeschlossen. Tie Geschichte soll synchronistisch behandelt werden. Hiebei wird verlangt, daß die Verhältnisse der Anden im Zusammenhang mit der ullgemcinen Geschichte dargcstcllt werden. Dieser Zusammenhang darf nicht gesucht erscheinen, sondern muß sich von selbst ergeben. Bei der Rcligionsgcschichtc soll der Anhalt und Gcdankengang der Hauptwerke der rcligions-philosovhischcn Literatur kurz und lichtvoll angegeben werden. Bei der Literaturgeschichte werden Proben aus Dichtern und Prosaikern verlangt, welche ein Bild des jüdischen Geisteslebens gewähren. Diese Proben müssen charakteristisch für das Werk sein und Geschmack für die schöne Form bekunden. Eine knappe Fassung und eine gedrängte Darstellung ist unbedingt erforderlich; die Angaben der Quellen hat unter dem Striche zu erfolgen. Diejenigen Autoren, welche um die ansgcschriebencn Preise zu concurrircn beabsichtigen, werden ersucht, das Rcligionsbuch bis längstens 1. März 1888, Mittags 12 Uhr, und das Gcschichtswcrk bis längstens 31. Dezember 1888, Mittags 12 Uhr, in's Sccrctariat der isracl. Eultusgcnieinde in Wien (I. Scitcnstcttcngaffe 4) cinzusenden. Die Prcisarbcitcn dürfen den Namen des Autors nicht enthalten und müssen mit einem Motto versehen sein, welches sich auf dem versiegelten Eouvcrt befindet, das auf einem besonderen Zettel Namen, Eharakrer und Adresse deS Autors ent- 1