Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 9 (31.1.1887)
- Date
- 1887-01-31
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXViiL Jahrgang. Beilage zu Ar.9 ües Israelit. Zeitungsuachrichterr und Correspoudenzen. Ocsterr.-Ungar. Monarchie. Aus der Bukowina. Anknüpfcnd an meinen vorigen Bericht in Nr. 100 des vorigen Jahrganges dieser gcsch. Blätter kann ich über das Ncsuliat der dort angezcigrcn großen Bcrsaunnlung der mn “P'XiC, Die in der Thal ftatigcfundcn. nichts Besonderes mittheilcn. Wohl hat eine Neu- resp. Wiederwahl der Funktionäre diese« Vereines stattgcfundcu, nnd läßt auch die Begeisterung für die h. Sache, von der die Gewählten durchdrungen, mit voller Berechtigung erwarten, daß dieselben mit allem Aufgebote ihrer Kräfte der h. Aufgabe Nachkommen werden; doch ist bisher kein greif- und sichtbarer Erfolg zu rcgistrircn, der im Stande wäre, dem „Landstürme", den der „Fortschritt" aufgcboten, ein donnerndes „Halt" zn gebieten. Es ist aber zu wünschen, daß die „Modlisiinugsordrc" die (um in dem kriegerischen Geist zu sprechen, von dem die jetzige Tagcsströmung erfüllt) vom erwähnten Vereine in destcn Organe an alle Gesctzcstreuen ergangen, daß die Anforderung zrrw ernte allerorts wohl beherziget werbe. Um nun zur Schilderung der allgemeinen Lage des hierländischcn JudcnthumcS znrückzukehren, mit der ich in meiner frühern, erwähnten Eorrcspondenz begonnen, muß ich nun zu einem der wichtigsten Faktoren des jüdischen Gemeinwesens, nämlich zu dem der ncnr gelangen. Nun, was diese anbelangt, so ist dieselbe allenthalben in die verläßlichsten und zuverlässigsten Hände gelegt, und sind überall nur solche Männer mit diesem h. Amte betraut, die den rigorosesten Anforderungen, die das Ncligionsgcsetz an die Ausübung dieses für da« religiöse Leben so schwer ins Gewicht fallenden Berufes stellt, in Allem und Jeden vollkommen entsprechen, Ucberdics ist zur Entfernung jede« Schaltens eines Verdachtes und zur besonderen Vorsicht rrrrr in allen jenen Orten (und das ist mir Ausnahme der ^Dörfer fast überall der Fall), wozwei cwr functioniren. Die mnrichtung getroffen, daß der Eine nur unter Mitwirkung de« Andern' feines Amtes wallen darf. Welchen Unzukömnllichkcilcu und crcre hierdurch vorgebeugl wird, bedarf uicht erst ausdrücklich erwähnt zu werden, und wäre cs eiu pium desiderium, daß auch - anderwärts, wo es mir irgend angchl, diese Präservativciurichtung zur bindenden Norm gemacht werde, was all jene bedauerlichen n^pn, von denen man so oft zu hören bckomnit, wenn auch nicht gänzlich beseitigen, jedoch sicherlich auf das minutiöseste Maß rcducircn würde. Wenn daher die „Schächterfrage" weder im Sinn der deutschländischen Antisemiten, noch im Geiste der „Reform" hier Staub aufwiv bclt, da dieselbe nach beiden Richtungen hin ihre befriedigende Lösung in unantastbarer Weise gefunden, so läßt sich doch nicht leugnen, daß diese Frage, wenn auch uicht direkt, jedoch indirekt oft Anlaß bietet, in den Gemeinden Eouflikte heraufzubeschwörcn, die, wenn sie auch das religiöse Leben nicht geradezu gefährden, dcuuoch den so nöthigeu und unentbehrlichen Gcmcindcfrieden oft sehr arg bedrohen. Es ist hier nämlich in vielen Gemeinden noch von AlterSher der Abusus, daß Rabbiner, ReligionSwciscr und sonstige Gemeindeangestellte ihren Gehalt nicht direkt aus der Eultuskassa beziehen, sondern denselben von den Schächtern erhalten, und zwar derart, daß die Schächter vcrpstichtct sind, von dem Schächtcrlohn, den sie unmittelbar von den betreffenden Parteien erheben, den erwähnten Genicindcbcamtcn den ihnen stipulirten Gehalt zu entrichten, welcher unpraktischer Vorgang die unliebsamsten Eouflikte hcraufzudcschwörcn (wie leicht ersichtlich) nur ollzugeeignet ist. In Erkenntniß dieses Ucbelstandes haben daher auch schon die meisten geregelten Gemeinden sich von diesem ererbten Nebel losgcsagt, und die nrmtr von dem mit ihrem h. Amte unvereinbaren Amte eines Zahlmeisters suspcndirt, was nicht wenig zur Erhaltung, resp. Wiederherstellung des GcmcindefnedcnS beigctragen. Nach dem Grundsätze rer bnzz, ^nn ppr komme ich nun auf die bedeutendsten Träger und Erhalter des jüdischen Gemeinwesen zu sprechen, als welche doch unbestritten allenthalben die „Rabbiner- und Rcligiouswciscr" angesehen werden muffen. Was nun.deren Stellung bettifft, so befindet sich der größte Theil derselben der hohen Aufgabe gewachseu, die ihr h. Berns von ihnen zu erfüllen beansprucht, de«» da doch das Wichtigste und Bedeutendste, was man vom Religionslehrer zu fordern berechtig», die gründlichste, universellste Ltenntuiß des weiteu, uucruicßliche Gebiet des cpusm Tcrrtn er, da doch das Alpha und Omega eines Rabbiners „wie er sein soll", die uuisaffcndste Durchdringung der Religionsgesetze in ihrer Breite und Tiefe, so kann