Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 6 (20.1.1887)
- Date
- 1887-01-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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g! . |:j Ml ä Prag, 5. Januar. Tic folgende Geschickte wird, wie'die „Oesterr. Wochenschrift" berichtet. hier viel belacht. Deutsche Blätter brachten die Nachricht, der hiesige Schauspieler Heinrich Prechtlcr sei vom Direktor Angela in Prag eines vom Zaune gebrochenen Anlasses wegen mit einer empfindlichen strafe belegt worden. Tic Nachricht erwies sich als eine (Erfindung und wurde auch von einem Berliner Blatte in aller Form dementirt. Bevor jedoch da» Dementi zur Bcröffentlichnng gelangt war, batte sich ein in Frankfurt a. M. erscheinendes antisemitisches Blatt des Gegenstandes bemächtigt, um sich an dem angeblichen Fnden Direktor Reumann zu reiben nnd den Schauspieler Prechtlcr als das arglose christliche Opfer semitischer Persekulionslust lnnzustcllcn. Also einerseits Herr Neumann als die leibhaftige Verkörperung der semitischen Geißel Europas, anderseits Herr Prechtlcr als das Marwrium der gefammtcn Christenheit. Welch eine Fundgrube publizistischen Stoffes für ein Blatt, das sich die Erlösung der arischen Bölkcrsamilie vor dem nmsichgrciscirdciiFudiNthumc zur speziellen Aufgabe gestellt hat! Natürlich vergas; die Administration des antisemitischen BkaiteS nicht das ethische Moment mir dem geschäftliche» zu verknüpfen und schickte Herrn Prechtlcr ein Exemplar der seinen Fall enthaltenden Nummer mit gleichzeitiger Abonnements - Einladung. Herr Prechtlcr war höchst erfreut darüber, ohne sein Zntlrun der sacke der Christenheit einen wichtigen Dienst erwiesen zu habe», rcfusirte jedoch das Abonnement dankend mit dem Bedeuten, für einen antisemitischen Prosclytcn keine rechte Eignung zu besitzen, weil er fPrcchrler) selbst Jude ist nnd man hierbei allenfalls bei Tirckror Ncumann besser fahren könnte, welcher, wie bekannt, der christlichen Religion angchorr. Wie nach dieser Eröffnung dem Rcdaktionspersonalc zu Mmhc war, dem eine beispiellose schicksalsuickc den Hokuspokus spielte, aus antisemitischem Ncbcrcifcr einen Anden gegen einen Christen in schütz zu nehmen. kann man sich denken. Ans Siebenbürgen, 10. Januar. Gestern wurde in Kalsburg Abraham Wolf, der älteste Mann Siebenbürgens, zu Grabe getragen. Er erreichte das seltene Alter von 112 Fahren und war dabei stets rüstig und bei gutem Appetit, nur das Augenlicht war etwas geschwächt. Fm Fahre 1816 war er Fuhrmann, und da halte er das Glück, im Winter desselben Fahrcs Steiler Franz von Starte* bürg nach Herrmannstadt zu fahren. Tics war die größte That seines Lebens, der er sich auch stets rühmte. Auch erinnerte er sich recht lebhaft der 8» ftanzösifchen Gefangenen, die im Jahre 1812 bis 1815 in der Karlsburgcr Festung internirt wurden. Pefth. Tic Dorstehung der Pesther israelitischen Gemeinde hat urrrcr dem 17. Dezember v. Z. an das üultus-nnd Unterrichtsministerium eine Petition gerichtet, welche sich auf die Minitzerialverordnung vom 12. Dezember 1885 über die Befrcinng israelitischer Mirtelschnl-Zöglinge vom Schreiben nnd Zeichnen au Samstagen bezieht. Fn dieser Verordnung, welche — wie die Petition bemerkt — nur indirekt und verspätet zur .>ten»!ulß der Gemeindevorstehung gelaugte, wird im Prinzip die Befreiung israelitischer Schüler vom schreiben und Z'ichncn an Samstagen. gestattet, doch machen, wie sie Petition hcrvorhcbt, die Modalitäten, unter denen diese Bewilligung crtheilt werden kann, jenes Prinzip illusorisch, indem diese Erlaubnis; „nur ausnahmsweise in einzelnen bcrücksichtigcnswcrthcn Füllen, z. B. den söhnen von Rabbinen oder Studirenden, die sich für die Rabbinerlaufbahn vorbcrcitcn» crtheilt werden kann." Die Petition bemerkt nun, die Organe der Regierung seien nicht in der Lage solche Fälle bcurtheilcn zu können, und nur die Eltern selbst oder irgend ein jüdisches Forum fei dazu berufen, zu bestimmen, welchem Schüler die religiöse Pflicht, sich des Schreibens und Zeichnens am Samstag zu enthalten, in größerem oder geringerem Maße znkommc. Tas Fndcnthnm kenne aber auch weder in dieser noch in anderer religiöser Hinsicht „ausnahmsweise oder besonders zu berücksichtigende Fälle". Ein altes, bis znm heurigen T ige cifcrsnchrig gchülelcs Princip des FudcnlhumS laute: „Ihr sollet eine Lehre und ein Gesetz haben!" Das Fudenthum macht keinen Unterschied zwischen Geistlichen und Laien und existirt in seinem religiösen Leben kein einziges Gesetz, welches nur für Rabbiner oder für diese in höherem Maße obligatorisch wäre. Tie Gründe, welche für die Gcwährnng der in Rede stehenden Bewilligung sprechen, sind aUo für alle jüdischen Studenten identisch. Tie Petition hebt auch hervor, daß die betreffenden Schüler sich ans dem Wege des Schuldirektors und des Oberdirckrors an das Ministeriuni wenden müssen, was die praktische Durchführbarkeit des Befreiungs-Prinzips sehr erschwert, da. bis die Entschcidr.'ng lrcrablangt, die bctresscndcn Zöglinge dem Zwange oder unaufhörlichen Bcxationen aurgcseyt sind. Tic Petition gipfelt in der Bitte, daß die israelitischen MiUelschul-Zöglinge auf Verlangen ihrer Eltern oder Bormündcr ohne Ausnahme auf dcni Wege der betreffenden Direktionen, beziehungsweise Oberdircktorcn die gewünschte Befreiung er-