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Der Israelit · 1887-01-17 · Heft 5 (17.1.1887) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
28 (1887)
Issue
Heft 5 (17.1.1887)
Date
1887-01-17
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXYIH. Jahrgang. Anlage zu Nr. 5 des ^sraelrl. 3eitnnQönad)tid)ten uitb Correfpondcnzeu. Deutschland. Mainz, den 13. Januar. In Nr. 38 des vorigen Jahrganges war ein Artikel aus dem „Luxemburger Wort" zum Abdrucke gekommen, durch welchen sich Herr Rabbiner Dr. B l u m c usiein in Luxemburg beleidigt fühlte. Derselbe verklagte jedoch nicht das genannte Luxemburger Blatt, sondern den Redakteur des „Israelit". Ter .Hergang war kurz folgender: Gelegentlich eines LogcnfesicS hatte ein Logenbruder in der Großloge zu Luxemburg eine Festrede gehalten, in welcher er ausfüdrtc, daß ein Jude nicht Freimaurer fein könne. Dr. Klumcnstcin in Luxemburg. Rabbiner und Freimaurer, erwiderte in einer wälcrcn Logcnsitzung hierauf und kam zu dem Schluß, das; Freimaurerei und Iudcnthum sehr wohl mit einander verträglich seien. Das Iudcnthum habe keine Dogmen (Glaubenslehren), sondern kenne nur eine Grundwahrheit, die Lehre von der Einheit Gottes: aber auch in Bezug auf diese sei die freieste Forschung gestattet, so daß sogar der Pantheismus nicht ansgcschloffcu fei. (Der Pantheismus ist eine Lehre, nach welcher die Gottheit nichts ist als die Geiamnillreit des Weltalls, die also eine» persönlichen Gott, der sich am Lina! unseren Voreltern offenbaret har, der den Laus der Natur ändern kann, der die Geschicke der Menschen und Völker lenkt, vollständig leugnet und daher zu den Lehren des Iudcnthums, wie sic aus Bibel und Talmud hcrvorgehcn, in den schärfflcn Gegensatz tritt). Aus dieser Rede haue das genannte Luxemburger Blau die Consequenz gezogen, daß bei solchen Anschauungen Herr Dr. Blumenstem nicht als Rabbiner fnugiren dürfe. Dr. Blumenstein klagte jetzt gegen Dr. Lehmann, weil er durch den Artikel beleidigt worden sei. Tie Bcrhaudlung fand am hiesigen Schöffengericht statt. Herr Dr. Horch als Vertreter des Klägers, führte aus, daß in dem Artikel nicht nur formelle, sondern auch verleumderische Beleidigungen enthalten seien, da seinem Clienten mit anderen Worten vorgeworfen werde, er trage seiner Gemeinde Lehren vor, an die er selbst nicht glaube; er mache sich damit der Heuchelei um des Geldes willen schuldig. Herr I)r. Brenner, als Vertreter der Beklagten, erwiderte, daß Dr. Lehman» nur einen Artikel auS einem anderen Blatte abgcdruckt habe. Aus den Worten,- die Dr. Blumenstein gesprochen, habe der fragliche Artikel nur die logischen Folgerungen gezogen. Zudem sei Beklagter selbst Jude und Rabbiner, er habe als solcher nur seine eigenen Interessen vcrthcidigt, wenn er gegen Dr. Blümenstcin vorgche. Das Gericht erkannte dahin, daß Herr Dr. Lehmann der Beleidigung schuldig sei; die Strafe wird aus 25 M. Geldbuße und Deröffcnttichung dcS UrtheilS im „Israelit" bemessen. — Sobald uns das llrtheil, dessen Motive wir noch nicht keunen, zuzcstcllt werden wird, wollen wir f. G. io. auf diese Angelegenheit zurückkommen. Vorn Nicdcrrhei». Es ist eirrc traurige Wahrnehmung, daß in den klcinercü Städten die jüdischer! Gemeinden immer mehr abnchmen, so da^ cs leider keine Seltenheit ist, leerstehende Synagogen «. dgl. zu sehen. Eine solche Gemeinde, die leider in den letzten Jahren immer mehr abgcnommen hat, so daß cs jetzt kaum mehr-y» zälsitt ist Rheinbcrg, welches früher einer der schönsten Gemeinden bildete. - - vn ‘sb rer z'.y hauchte daselbst nun einer der wenigen Alten, die das Iudcnthum nicht sehr zahlreich har, nach langem und schweren Leiden seinen edlen Geist aus — nämlich Herr Moritz Spiro -irr. Ein unendlich langer Zug Leidtragender, die theilweise aus sehr weiter Ferne herbcigceilt waren, bewegte sich am Montag von der Stadt zum crw. ne lim dem Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Alle blassen der Bevölkerung waren vertreten,'insbesondere waren alle scincrcn Bürger der Stadt zugegen. Leider glauben Viele beim Nichtjudcn sich dadurch beliebt zu machen, wenn sic jedes Zeichen ihres Glaubens möglichst abstrcifen. — Hier aber hatten wir den Beweis, daß die richtige Verbindung von nrn mit ps -pn bei Jedem Gebildeten geachtet wird. Ter Verstorbene war uämlich ebenso bewandert im Gebier der nun, wie in der prosancn Bildung ausgezeichnet. Alle edlen Werke und Institurimieu des Indcnrhums fanden in ihm einen eifrigen Förderer und Vertreter. So war er auch Vertraucnsmauu für das israelitische Waisenhaus zu Dinslaken, dein er ein treuer und edler Förderer stets gewesen. Au fast alle. wohlrhätigen Anstalten unserer Provinzen vermachte er Legate.

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