Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 28 (1887)
- Issue
- Heft 5 (17.1.1887)
- Date
- 1887-01-17
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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ff 71 beten Anspruch darauf, mit der Hebern Ginne diese? Amtes einen Mann zu betrauen, der sich bereits einen Namen im Indenthnmeerworben hat, um ein würdiger Nachfolger des Nabbincrgeschlechrs Tiktin zu sein. Vor Allem ist zu wünschen, daß die Wahl ans einen Mann der Wissenschaft und der praktischen Erfahrung gelenkt werde, der sich durch Lehre und Thal als Führer nnserer religiösen Angelegenheiten bewähre. Nach dem Statut der hiesigen Synagogengemeinde üben die Gemeindebehörden, die sich ans dem Borstande, den Repräsentanten und der Eulrns-Eommission t, zusammenseyen, das Wahlrecht ans und von der Friedensliebe, von welcher diese leitenden Persönlichkeiten durchdrungen sind, in mit Zuversicht voransznsetzen, daß ihr Pest reden darauf gerichtet sein wird, im vorliegenden Falle den berechtigten Wünschen der konservativen Partei zu entsprechen. Laß diese Wünsche zum Ausdrucke gelangen,. liegt sowohl im Interesse der Bethciligtcn, als auch des WahlkörperS selbst. Seit Beginn dickes Jahrhunderts, fast achtzig Jahre hat die (Erwählung eines Rabbiners nach dieser Richtung in hsisiger Gemeinde nicht stattgefunden, als Erbe seines Bakers nnd Großvaters hat der verewigte Rabbi Gedalje Tiktin bu‘ dieses Amt 43 Jahre verwaltet. Ter Wahlmodus für den geeigneten Nachfolger bedarf der Erörterung. Und hierfür dürfte eilt Präcedenzfall aus dem Jahre 1838 maßgebend sein: Eine Bereinigung von 50 Notablen der Gemeinde drückte in einer Petition an den damaligen Obervorstand den Wunsch aus, auf die Bedürfnis e der Zeit Rücksicht nehmen zu wollen und in das Rabbinat als Beisitzer einen Mann zu berufen, der mit rabbinifcher Gelehrsamkeit, deutsche Bildung verbindet. Diese Bereinigung that noch mehr, sie nom'mirrc in Tr. Abraham Geiger ihren Eandidaten. Was vor nunmehr fünfzig Jahren den freisinnigen Bestrebungen zum Siege verhall, das sollte auch jetzt den konservativen Gemeindcmitgliedern nicht versagt fein. Genau nach diesem Dorgange hat sich jeet eine Anzahl gesinnungstüchtiger Männer aus der Milte der konservativen Partei znsammengethan, um unter Darlegung der Erfordernisse ihrer Partei an den Gemeindeöorsrand das Ersuchen zu stellen, ihnen gestatten zu wollen, diejcmgen Gelehrten bezeichnen zu dürfen, aus deren Reihen sie ihren religiösen Führer erwählt zu scheu wünschen. Dieses Gesuch, dem jede Agitation fern lieg:, har um so begründetere Aussicht auf gefällige Aufnahme Seitens des Borstandes, als es in dessen Intentionen liegt, in dem neu zu erwählenden Rabbiner die orthodoxe Gemeinde Breslau voll und ganz zufrieden zu stellen. Möchten diese Zeilen die Anregung dazu sein, daß die bevorstehende Rabbinerwahl als ein Friedenswerk zum Segen der Gefammtgcmeinde ansfalle! Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wie«, i». Januar. Der Reichsraths^ Abgeordnete in Wien, Her Dr. Bloch, hat das folgende Schreiben veröffentlicht, welches der spanische Senator Lopez Lapuya in Madrid an ihn gerichtet hat nnd das die Einwand erun g der Juden nachSPanicn behandelt. Wir thcilen das in vieler Hinsicht hochinteressante Schriftstück als einen lehrreichen Beitrag zur.(rulturgeschichte unserer Tage seinem vollen Wortlaut nach mit. Madrid, 17. Dezember 1886. Mein Herr und lieber Freimd! Tie Bewegung zur Einleitung und Förderung der Rückkehr der Juden nach Spanien hat bereits zahlreiche Anhänger gewonnen und beginnt, wie ich mit Genugthuung konstatire, die intelligenten Theilc unseres Volkes zu interessircn. Ter Gedanke findet überall sympathischen Eingang und man verschließt sich der Erkenntuiß nicht, daß ein so rühriges, intelligentes und bewegliche? Bolkselement, wie das jüdische, imscrem Lande nur vielfachen Nutzen bringen wird. Um die Ansitdlung der Juden bei uns in größerem Maßstabe zu ermöglichen, muß ihnen die Sicherheit werden, vollständiger Freiheit der geistigen Bewegung und der materiellen Thätigkeit, der sic sich widmen wollten. Nun garantiren die spanischen Gesetze dem Eingebornen wie dem Fremden die freie Ausübung aller bürgerlichen Siechte. Die Gesetze garantiren jedem Einzelnen volle Gerverbefreiheit, nncingeschränkteS Berfügungsrecht über fein Vermögen. das Recht zu tcstircn und das Besitzthum in jeder beliebigen Art zu veräußern; sie garantiren Jedem ohne Unterschied der Nationalität die Unverletzlichkeit des Hausrechtes, die Freizügigkeit, die freie Ausübung des Lehrberufes und machen die öffentlichen Aemter unabhängig von dem religiösen Bekenntnis;, sie garantiren die Gewissensfreiheit und die Ausübung aller religiösen Gebräuche, nur darf gegen die Ehrfurcht nicht verstoßen werden, wecher man der Staarsreligion schuldig ist. (8. 11 der zronsritution.) In Auslegung dieses Artikels haben wiederholt Regierungen und Gerichtshöfe die Unverletzlichkeit der Preßfreiheit bestätigt. Tempel und