Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 102 (30.12.1886)
- Date
- 1886-12-30
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
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47 C, EiiiiMliiiieii. §. H. Wer tltiit Verein« beitreteu will, zahlt als Änfnahmstaxe. einen freiwilligen Beitrag und ausserdem eine regelmässige. monatliche Taxe, die jedoch nicht unter 50 Pfennige betragen darf. §. 9. Ausser den regelmässigen Zahlungen der Mitglieder wird der Verein sich bestreben, mit Hilfe des Auslandes die Einnahmen zu erhüben. §. 10. Wer eine freiwillige Gabe von zweihundert Francs als einmalige Gabe oder zum Grundstock dem Vereine überweist, zählt \ auf ewige Zeiten zu den Gründern des Vereins; wer fünfzig Francs spendet, bleibt immerwährendes Mitglied, auch ohne weitere Monatsbeiträge. Wer sich überhaupt zu Gunsten des Vereins im heil. Lande oder im Auslände verwendet, zählt für alle Zeiten zu den Vereinsgründern. §. 11. Bei jeder freudigen Veranlassung, die sich einem Mitglieue bietet, wird der Verein darnach streben, dass die Freude durch eine entsprechende Gabe ihren Ausdruck finde. §. 12. Der Verein wird einen eisernen Fond als pp„ gründen, dessen Zinsen zum Seelenheil Derjenigen verwendet werden, die zu diesem Zwecke zu Gunsten des Vereins eine Stiftung errichten. §. 13. Von allen Einnahmen werden 20°/0 abgerechnet, wovon ein Theil auf die erforderlichen Ausgaben verwendet werden, das fiebrige den Grundstock eines bleibenden Fonds bilden soll, von dem nur die Zinsen zu wobithätigen Zwecken gebraucht werden dürfen. §. 14. Uebersteigen die Ausgaben die Einnahmen, so kann das Fehlende aus dem eisernen Fond ergänzt werden. Ebenso kann, was nach den nothigen Ausgaben noch haar übrig bleibt, zu dem gleichen Fond geschlagen werden. D. Verwaltung:. §. 15. Der Verein wird durch eine Kommissionverwaltet, welche aus zwölf vom Verein hierzu erwählten Mitgliedern besteht, die aus Ihrer Mitte fünf Männer als Exekutivküinmission auswählen. §. 16. Die Verwaltungskommission versammelt sich einmal monatlich, um über die Wirksamkeit des Vereins Dcrathung zu pflegen und den Kassebestand zu untersuchen. §. 17. Die Exekutivkommission versammelt sich zweimal wöchentlich, um die Wünsche der Armen entgegen zu nehmen und dringende Bedürfnisse sofort zu erledigen. §. 18. Wenn zwei oder drei Mitglieder aus einer der beiden Kommissionen bei den Versammlungen fehlen, so beschlossen die Anwesenden ohne dieselben, sobald wenigstens sieben anwesend sind; die Beschlüsse erfolgen nach Majorität. §. 19, Als Kassier des Vereins ist ein zuverlässiger Vertrauensmann zu bestellen, der alle Veiviuseiniiahmen besorgt, ebenso alle Ausgaben nach Beschluss der Verwaltungskommission auf Grund von Anweisungen, die, von drei Mitgliedern der Exekutivkommission ausgestellt und mit dem Vereinssiegel versehen sind. §. 20. Der Sekretär hat alle Vereinsbeschlüsse in die betreuenden Bücher einzutragen. §.21. Die Kommission bestellt Aufseher, Coutroleiire und Einzieher. §. 22. Jährlich findet an den Halbfeiertagen von nC2 und fl'CC eine Generalversammlung statt, bei Welcher die Kommission sämmtliclten Mitgliedern über ihre Thätigkeit, sowie über den Stand der Kasse Rechenschaftsbericht erstattet, der durch Druck zu publiziren ist. §. 23. Ein besonderer Kassenbericht muss vierteljährlich durch die Kommission in separater Ausgabe oder durch hebräische Zeitschriften ver-. offentlicbt werden. §. 24. Im Kassebuch hat jeder Geldempfänger eigenhändig den' Empfang zu bescheinigen; alle Einnahmen bestätigt der Kassier durch eigenhä ndige Unterselirift. §. 25. Die Exekutivkommission ist berechtigt, wöchentlich über 50—70 Grüsch zu Gunsten jedes einzelnen "Vereinszweckes zu verfügen. Für regelmässige Ausgaben kann dieselbe bis zu 30 Gr. verfügen. §. 26. Schriftstücke, Dokumente und Quittungen über eingegangene Gelder werden von der Exekutivkommission ausgestellt und sind von säimutlichen ~Ä.rwaltung$-Mitgliedern oder deren Mehrheit zu unterzeichnen. Die Kommission theilt der Post mit, dass alle eingehenden Geldsendungen dem Kassier zuzustellen sind, der dieselben im Beisein der Exekutivkommission öffnet. (Folgen die Unterschriften.) Edle Glaubenshrüder! Prüfet den Inhalt vorstehender Statuten und Ihr werdet Euch überzeugen, welchen wobithätigen Einfluss dieser Verein auf die Verhältnisse unserer armen Glaubeusbriuler im heil. Lande ausüben kann, wenn ihm Eure Gunst zu Theil wird. Helfet Euren notlidiirftigen Brüdern, damit sie nach und nach sich selbst helfen können. Dieses wird daun eine wahrhafte rHilie für Israel^ sein. Greifet diesem Verein unter die Arme, welcher in der Ausführung seiner Zwecke ein hervorragendes Hilfswerk zu Gunsten unserer Glaubensgenossen erblickt. Möge der Lohn für Unterstützung dieses edlen Vorhabens Euch in reichlichem Masse zu Theil werden! Nachschrift des Herrn Jechiei Michel Fines in Jerusalem. Hiermit bezeuge ich, dass ich während meines oltägigen Aufenthaltes In Safed die Ueber-