Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 102 (30.12.1886)
- Date
- 1886-12-30
- Page
- – (sequence 22)
- Language
- German
- Belongs to
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- Safed 2× ep/1046078
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46 Samnil. 76, S, lad» uslciu, Gr. Reken, Saimnl. rath Makower, Berlin 5000, Emma Loewe, Broad- 11.75, Ploiii Almoni, Bechhofen 11.HO, Israel, j stairs 20.10, David üutzler, Xiirulierg 20, Syu.- Gemeinde. Eisenneh 76.H0, Pro exulibus, Kr« uzj Gemeinde Krieg 25 )l. nach 3, vom deutseheii i.Vntml-Coiuite, Justiz- | —-—---<*►- Der Verein ln Safed (HD2). Die ungünstige Lage unserer Brüder im heil. Laude, welche besonders für die Bewohner Galiläas in empfindlichster Weise sich äussert, da ihnen jeder Lebensunterhalt und Verdienst abgeht, hat auch auf die Entwickelung der Kolonisationsidee einen möglichst ungünstigen Einfluss ausgeübt und eine Gefahr heraufbeschworen, welcher kein Israelite Auge und Ohr verschliessen darf. Die Mission ist es, die ihre Fangarme ausstreckt und dasjenige Mittel ergreift, j welches nach ihrer Meinung und auch erfahrungs - j gemäss ihre seelenfängerischen Zwecke zumeist fördert, indem sie armen Kranken kostenfreie ärztliche Behandlung und Medizin, sowie sonstige menschenfreundliche Behandlung in Aussicht stellt, wodurch es ihr sehr leicht gelingt, die unschuldigen, kranken, elternlosen und jugendlichen Opfer in ihre Netze zu locken. So schwebt die Landschaft Galiläa und ganz besonders die heil. Stadt Safed in grösster Gefahr, ohne dass die Edlen Isiaels ihrer gedenken und zur Errichtung von humanitären Anstalten ihr behilflich sind. Wenn schon in Jerusalem, das so vielfacher Unterstützung und Beihilfe sich erfreut, es immer noch nicht gelingen will, diesem Seelenschacher das Handwerk zu legen, um wie viel leichter gelingt es den Missionären in Safed, ihr Ziel zu erreichen.— Um diesem Uebel zu steuern und die Lage der galiläischen Brüder zu verbessern, ist in dem Herzen einzelner Edelgesinnter unserer Brüder der Gedanke aufgetancht. einen Verein zu gründen, dessen Zweck darin bestehen soll, armen Kranken beiznstehen. unbemittelten Personen Lebensunterhalt und Arbeit zu verschaffen, die Jugend im Handwerk zu unterrichten und ihr so lange Unterstützung zu gewähj ren, bis sie auf eigenen Füssen zu stehen gelernt ■ hat. Das Vorhaben ist mit G. H. geglückt und I so wurde unter gemeinsamer Bemühung aller i Kolelim der hiesigen Gemeinde und durch die; Mithilfe der Rabbinen^ und Gelehrten der Verein unter dem Namen gegründet I und die Statuten von allen Mitgliedern unterj zeichnet. Am 20. v. M. fand eine Generalverj Sammlung statt zur Wahl eines Comites, dem ) alle Vereins-Angelegenheiten zur Besorgung übertragen wurden. Die Wahl fiel einstimmig : auf zwölf Männer, welche durch Stellung und | Charakter die beste Bürgschaft für selbstlose und energische Durchführung der Vereinszwecke bilden. Folgendes sind die von den Comiteniitgliedern in ihrer ersten Sitzung vom 10. Siwan entworfenen Statuten. A. Zweck des Vereins. §. 1. Der Verein bezweckt, armen Kranken durch Arzt und Medizin jede mögliche Hilfeleistung zu gewähren und mit der Zeit ein Krankenhaus zu errichten. §. 2. Ferner sollen mittellose Waisenkinder und andere arme Kinder znr Erlernung von Handwerken die Mittel erhalten und entsprechende Unterstützung finden. §. 3. Hiesige israelitische Handwerker and Geschäftsleute sollen durch den Verein veranlasst werden, für ihre Geschäftszwecke und zur Mithilfe nur Glaubensgenossen anzustellen, damit auf diese Weise auch solche Armen Beschäftigung finden, die vermöge ihres Altera nicht mehr in der Lage sind , noch ein Handwerk zu erlernen. Auch sollen zurückgekommene Geschäftsleute Darlehen znr allmählichen Rückzahlung vom Verein erhalten. §. 4. Endlich bezweckt der Verein, ein Alterversorgungshaus zu gründen, sowie einheimischen israelitischen Annen und vom Auslande kommenden Glaubensgenossen, denen es an Annehmern fehlt, zeitweise Unterstützung zu gewähren. B. Grundsätze. §. 5. Der Verein beruht auf dem Prinzip der Zusammengehörigkeit und der Einigkeit unter allen Israeliten, es seien Deutsche, Portugiesen, Araber u. s. w. ohne jeden Unterschied. §. 6. Alle Beschlüsse, sowie Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind unabhängig von den verschiedenen Kolelim. welche je nach dem Geburtslands die einzelnen Gemeinden unter sich vereinigen. §. 7. Die Armennnteratutzung. sowie sonstige Liebeswerke, die vom Verein ansgehen, kommen auf Grund von Comitebeschlüssen allen hiesigen Glaubensgenossen gewissenhaft zu Gute und ohne jede persönliche Gunst oder Ungunst.