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Der Israelit · 1886-12-16 · Heft 98 (16.12.1886) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 98 (16.12.1886)
Date
1886-12-16
Page
– (sequence 10)
Language
German
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170(1 jetzt noch fort bestehen. Wiewohl laut hoher Mlnrsterial-Entschließnng vom 2i>. Inni isin. nnabtniurtlrt von bcui Widerspruche der Mehrheit der Genieindunitglieder, jede israelitische.seullii^acmcuibc zur (hljoltuurt einer Religiotlsschule verpflichtet ist. welche ausschließlich der Mompctcu^ des Distrikts- . rubb'uierö imteiftcUt ist, so soll es dennoch in letzter Zeit vorgekommen sein, daß einzelne (Gemeinden, ohne hierzu die Zustimmung des Tlstriktsrabbiners cingeholt zu haben, oder vielmehr trotz der ausdrücklichen Verweigerung derselben, aus bloßem Ersparungstrieb die bestehenden 'Religionsschnleu haben eingehen lassen, beziehungsweise den Unterricht dem Lehrer einer benachbarten (Gemeinde überwiesen haben, so daß beispielsweise ein Lehrer, entgegen dem Willen des Rabbiners, den Unterricht und die Schächterfunktkouen in drei Gemeinden, die bisher eigene Lehrer und Schächter hatten, versieht. Es steht sicher zu erwarten, daß Herr Dr. 'Deutsch, der in seiner früheren Stelle in Frankfurt a. M. so viel Energie und Thatkrast entfaltet hat, cs hier an derselben nicht fehlen lassen und auf Abstellung dieser llnznträglichkeitcn im Amtswegc dringen werde. Die Unterstützung der k. Distriktsbehörde ist ihm hierbei sicher. Berlin, 12. Dezember. Eine Briefkaftenno- U,; in r. 26 deS „Reichsfrennd", welche sich mit dem Rcalfchnllrhrer Hofmaun am Realgymnasium zu Rcichenbach in Schlesien beschäftigte, führte gestern den Redakteur des genannten'Blattes, Emil Barth, vor die II. Strafkammer hiesigen Landrichts I. In jener Briefkastenuotiz war einem Abon- . nentcn in Neichenbach der Rath erthcilt worden, über angebliches antisemitisches Gebühren undllugehörigkeiten des Lehrers Hofmann Beschwerde zu führen. Letzterer hat sich dadurch beleidigt gefühlt und de» Strafantrag gestellt. TheilS durch daS Zugeständnis; des Beleidigten, thcils durch kommissarische Vernehmung mehrerer Schüler deS Gymnasiums in Neichenbach ist Folgendes festgestellt worden: Herr Hofmann, unterrichtete u. A. in der Quarta im Latein, und als ein Schüler bei der Uebcrsetzuug einmal eine Präposition falsch gebrauchte, indem er sagte: „ich gehe in der Schule", antwortete ihm der Lehrer: Das ist Karlsplatz-Deutsch!" Er ließ cS aber dabei nicht bewenden, sondern gab zn dieser Bemerkung noch folgende Erläuterung: Auf dem Karlsplatz in Breslau wohnen die Schacherjuden, welche zu den Vorübergehenden immer sagen: „Rischt zu handeln? Alte Kleider? Alte Hosen?" Einige der Schüler haben sich durch diese Bemerkung und das daran sich knüpfende sichern einzelner Mitschüler verletzt gefühlt, und der 'Vater eines solchen Schülers hat den Thatbestand der Redaktion des Reichssrenudes mitgetheilt, um so mehr, als bekannt war, daß der Lehrer Hofmaim einzelne der Schüler auch mit ihnen nicht znkommenden Vornamen, wie ..Isaak", „Jakob" und dergleichen belegte. Lehrer Hofmann hat bei seiner Vernehmung bestritten, daß «r anlisemilische Tendenzen befolge, und behauptet, daß er lediglich „llnterrichtszwecke" mit seinen Bemerkungen im Auge gehabt habe. — Der Staatsanwalt Großpietsch glaubte dem Lehrer Hofmann darin, und meinte, das; man sich doch hüten sollte, den Antisemitismus bei den Haaren hcrbeizuziehen. Thatsächlich sei doch der Ausdruck „Schacheri'ndc" ganz in den Sprachgebrauch übergegangen, als typische Bezeichnung für solche Leute, die ohne festes Geschäft mit alten Kleidern Hanseln. Daß die Briefkostemiotiz eine Beleidigung für den Lehrer Hofmann enthalte, fei zweifellos, und er beantrage 100 M. Geldbuße cvent. 20 Tage Gefängniß. — Rechtsanwalt .Kaufmann macht den Schutz deS § 193 geltend unb hielt es durch die Beweisaufnahme für erwiesen, daß sich der Lehrer Hofmann eines uugehörigen, antisemitischen Gebahrens schuldig gemacht habe. Der Gerichtshof billigte dem Angeklagten den Schutz des § 193 nicht zn unb_ glaubte, zn einer Verurtheilnng komme» zu müssen, da die qu. Notiz nicht eine Thatsache, sondern ein Urtheil in beleidigender Form darstelle. Im Nebligen habe aber der Gerichtshof aus der Beweisaufnahme die Ueberzengung gewonnen, daß das Auftreten des re. Hofmann nicht ein solches war, wie eS sich für einen Lehrer schickt, daß vielmehr fein ganzes Auftreten gezeigt habe, daß es ihm darauf angekommen sei, die jüdischen Schüler zu diskreditiren. Aus diesem Grunde hat der Gerichtshof eine Geldstrafe von nur 15 Mark cvent. drei Tagen Gefängniß erkannt. Berlin, 13. Dezember. Am Freitag verschied hkerselbst nach längerem Leiden im Alter von 83 Jahren der Geh. Sanitätsrath Dr. Q est reich. Der Verstorbene gehörte zu den offiziellen Persönlichkeiten der Berliner Judenheit. Ein unbegrenzter Wohlthätigkeirsnnn war der hervorragendste Eharakierzug des Lerblkchenen. TheilSauS eigenen Mitteln, thcils als Vorstandsmitglied verschiedener Wohlthätigkekrsvereiue hat er die Thränen von Taufenden getrocknet, Leid und Weh in reichem Maße gestillt. In religiöser Beziehung zwar weit davon entfernt, strenggläubig zu fein, war er gleichwohl ein erbittencr Gegner jener ulträradikaken Reform, die Gesetz und Herkommen schonungslos nmzustürzen trachtete. Roch ist es m aller Erinne-

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