Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 27 (1886)
- Issue
- Heft 97 (13.12.1886)
- Date
- 1886-12-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2446951-2449600-2449691--25500-2515338- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
die Worte „ober*) auf bcu Inhaber" eingeschaltet werden sollen. „(5 s sei ebenso verfehlt", meinten sie (ich exzerplre genau ans einigen Neben im Amtsblatt und bitte denselben, die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken), es sei ebenso verfehlt, die Aktien blos an „Rumänen" verkaufen zn wollen, wie blos an Ackerbauer. Das Kapitalhabe keine Nationalität (refp: keine Religion!) und cs sei für das Land gar keine Gefahr vorhanden, wenn auch die „Fremden" subskribircn würden. Sie (die „Fremden") sollen durch das Amendement „auf den Inhaber" doch blos ihr Geld hergcben, obne auf die Administration (ihrer Gelder!) ein Recht zu erlangen. Ihnen (den Abgeordnete») sei das Geld der „Fremden" noch lieber...... selbst wenn cs vom Auslände käme (wörtlich). Ter „rumänische" Subskribent könne durch den Art. 5, wie ihn die Regierung haben will, in die Zwangslage kommen, seine rc.-Aktien nicht verkaufen, ja nicht einmal verpfänden zu können, da deren Annahme sich den „Fremden" schon von selbst darum verbiete, weil man sie in keiner Weiseaiss. ihren. Namen übertragen könne. Mit Recht dürften sie sagen: wenn Ihr Rumänen nicht wollt, das; wir „Fremden" (diesmal auch Ausländer) dieses Pfand sollen kaufen können, was für Garantie wurden wir denn haben, um uns die Forderung bezahlt zu machend (Sehr wahr, das Ausland'möge sich dies merken!) Dadurch seien die Aktkeu von vornherein in Mißkredit und könnten nicht gehandelt werden. Kein Gesevgeber (sogar kein Rumänischer!) könne der Natur der Tinge Zwang anlege» und gegen ökonomische Naturgesetze feinen Willen (Ü) dnrchseven. Bon „Nationalismus", „nationalem" (V) Geld, „nationalen" Kredit u. s. w. flunkernde Reden in die Gesetze zu thun, genüge nicht. „Weil wir (Abgeordneten) 1881 gegen den Laus der Tinge gehen wollten, hat kein Mensch sein Geld in Landw. Krediraktieu angelegt und die dreißig Bankinstitute des Landes sind ausschließlich mit Staatsgeldern gegründet worden, das Publikum aber hält sich aus dem Grunde des 8- 5 fern." Tie Bestimmung dieses S. nur „rumänische" Ackerbauer u. s. w. dürfen die Aktien kaufen", sei ein Nonsens (wörtlich!), weil Landw. Bankaktien naturgemäß den Zweck hätten, dem Ackerbau Geld zu geben, nicht zu nehmen. (5 s wäre richtiger, besorgt zu sein für-diejenigen, die ihr Geld in Ldw. Aktien anlcgen und nicht für diejeuige», die es von den rc.-Banken uebmen <!). Turch die (rein herausgesagt!- jüdische Mapitateanlage fömi= *) »ob«" ist dekauuNich nur «nHriuerrhürchen. teu nicht die Bauern geschädigt werden, sondern eher noch die Kapitalisten (wörtlich! Abgeordneter Gm. Gostimeseu: „ich sehe nur kn welcher Weife die angelegten Gelder verloren gehen können (durch Spekulationen und Tefral.dalionen der Beamten % aber ich sehe nicht, daß die Bauern dadurch spekulirt werden könnten"). Um den Staat von der Nothwendigkeit zu entbinden, das Geld für die Ldw. Banken herzugeben (auch aus jüdischen Steuergeldern!) müsse er den Aktien unbedingt Grleichternngen zum Gehandeltwerden, sie zu Anlagewetthen und darum au porteur machen. Tie Garantien (gegen die „Fremden") seien im Gesetz enthalte», so das; der Darlehensnehmer (die Bauern) nicht „exploitirt" werden, sondern, daß nur der Darleiher (nach dem Amendement der Herren Garp, Stnrdza, Gantilli, Gostimescu nicht mehr der Staat und die Landwirthschaftlichen Banken, sondern die Kapitalisten!) in Gefahr sein sollen.(wörtlich I) Ich gedachte über dm 8- 5 und seine von der Regierung vorgcfchlagene angebliche Modisication selbst ein Wörtchen zu sagen, aber die vorhin genannten Abgeordneten, die ich zitirt, haben mich dessen völlig überhoben. Alle die von ihnen gegebenen Gründe sind so sachgemäß, daß man an ihnen keinen Buchstaben auszusetzen hat, sie sind von so wuchtiger Logik, daß sie selbst den simpelsten Menschen cinleuchten würden. Tie vier Abgeordneten hielten sich überdies in ihrer Kammer für ent re noiis“ und haben ihren Kollegen die schönsten Wahrheiten gesagt, die sie doch noch beper wissen mütjen, als ich. Ich empfehle den nichtrumänischen „Fremden", d. h. dem Auslande die mitgetheilten Auszüge in ihrem eigenen Interesse ganz angelegentlich. Sie werden darin nicht nur Klarheit über die Lage der rumänischen Glaubcnsgenonc» finden, sondern auch eine Gharakteristik der „Rumänen". Sie können ferner daraus entnehmen, was in Rumänien mit den Budgeteinnahmen gerhan wird, wozu die „Fremden" und das Anstand für die Rumänen überhaupt gut sind und wie das Vermögen dieser gesetzlich Jn Gefahr fein soll." Tie Gcständmne der Herren Abgeordneten sind kostbar und lehrreich für etwaige 'Anleihen, die Rumänien noch zu machen gedenkt und gewiß gern so viel und oft, als nur möglich, machen würde. Ganz besonders mögen sich die „Fremden" und das Ausland merken, daß die „Anleihen, ohne Pfand gefährlich und Pfänder ohne Kaufrecht wenhlos" sind! Ties gilt nicht nur von Papieren, sondern noch mehr von Ländereien und Gutsbcsitz. welche Juden und Ausländer (selbst