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Der Israelit · 1886-11-22 · Heft 91 (22.11.1886) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 91 (22.11.1886)
Date
1886-11-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1575 .OfiTii Benjamin Niedcrhofheim ciihuorfciu'ii, sorgfältig beratbcnen rcvidirten Statuten wurden einem )\\ diesem Zwecke citiberufcncii Ausschüsse zur Prüfiiun um’rtclcßt und von demselben genehnligt. Der Verein soll, dem leiste und der Absicht seiner Gründer gemäß, unabänderlich stets in den Vorschriften und dem Sinne des traditionellen Jndeiithums geleitet werden. Sollte er sich je im Laufe der Zeiten anfXÖfen, so wird unabänderlich festgesetzt, das; alsdann das Vermögen desselben einer andern lvohlthätigeu und im Sinne des traditionellen Judenthums geleiteten und wirkenden hiesigen Stiftung oder Anstalt, welche möglichst ähnlichem Zwecke dient, zugewendet werden soll. _ Der Verein hat den wohlthätigen Zweck, bedürftigen israelitischen Wöchnerinnen nach Maßgabe der in den Statuten getroffenen Bestimmungen Unterstützung zu gewähren. Die mit dieser Unterstützung eintrctenden Falls verbundene Fürsorge für die Vornahme des religiösen Aktes der Beschnciduug sowie die Uebcrnahme von Gevatterschaften bei demselben durch Vcrciusmitglieder erhält dem Verein seinen religiösen Charakter. Er gewährt die Unterstützung nur an solche bedürftige israelitische Wöchnerinnen, welche sich in hiesiger Stadt oder deren Umkreis von ca. 1 Stunde Eisenbahn- Entfernung anfhalten; aber nur dann, wenn die Geburt nach den jüdisch-religionsgesctzlichcn Bestimmungen eine eheliche ist; Lei der Geburt von Knaben, die Eltern oder deren Vertreter die Beschneidung nach religions-gesetzlicher Vorschrift vornehmen lauen; an dem Aufenthaltsorte der Wöchnerin ein Unterstützung gewährender ähnlicher Verein nicht vorhanden ist, mit Ausnahme des Falles, wenn Seitens des dortigen Vereins wegen Unzulänglichkeit^ seiner Mittel oder sonstiger entgegenstehender Gründe keine oder keine ausreichende Unterstützung gewährt werden kann. Die von dem Vereine zu gewährenden Unterstützungen umsailcn: Spenden an Geld, erforderlichen Falles auch an.Kindergeräth; hiermit ist bei Geburt eines .Knaben ferner verbunden: die Uebernahme der Gevatterschaft durch ein Mitglied des Vereins und die kostenfreie Zuweisung einer zur Vornahme des religionsgescnlichcn Actes der Beschneidung qualificirtcn Persönlichkeit tMohel). Tie Höhe der vom Vereine an Geld zu gewährenden regelmäßigen Unterstützungen wird von dem Vereklisvorstande alle drei Jahre mit Rücksicht auf die Mittel des Vereins und sonst in Betracht kommende Unlftände festgcftellt. Für die nächsten drei Jahre ist diese Geldunterst Übung wie nachstehend besliinmt: für in hiesiger Stadt befindliche Wöchnerinnen, bei der Geburt eines Knaben M. «», eines Mädchens M. :it), bei Zwillingsgebnrten gleichenGeschlechlS die entsprechende doppelte Summe; eines Knabens und eines Mädchens M.!"»; für auswärts befindliche Wöchnerinnen, bei der Geburt eines Knaben M. 50, eines Mädchens M. :io, bei Zwillingsgebnrten gleichen Geschlechts die entsprechende doppelte Smnme; eines Knaben und eines Mädchens M. so. Aus Weftprenste». In der „Danzkger Ztg." lesen wir: Wir theilten früher einen merkwürdigen Ausweisungsfall aus Lantcnbnrg mit. Der Handelsmann if. war dort mit seiner Familie ausgewiesen, weil er russischer Unterthan sein sollte. Die russische Negierung wollte ihn aber als solchen nicht anerkennen und schaffte ihn über die Grenze zurück. Da L. keine Mittel zur Neise in ein anderes Land besaß, kehrte er nach Lantcnbnrg zurück. Der Landrath wies ihn abermals aus, ein Gesuch an den Negierungspräsidenten um Gewährung der Neiseuiittel bis an die Grenze eines andern Landes blieb unbeantwortet und da L. somit außer Stande war, der landräthlichen Verfügung zu entsprechen, wurde ihm I4tägige Zwangshaft angcdroht. Diese ist in der That an ihm vollstreckt worden und die Koimme Lantcnbnrg hat während derselben die Familie unterhalten müssen. L's. Lage war dadurch aber um nichts verändert und er hätte aufs Neue in Zwangshaft wandern müssen, wenn sein Schicksal nicht schließlich das Mitleid seiner israelitischen Glaubensgenossen erweckt hätte. Letztere beriefen ihn nach Danzig, statteten ihn und seine Familie mit den erforderlichen Neisemittcln aus und verschafften ihm eine Reifcgclegenheit über Hamburg nach London. Am 15. November hat L. mit seiner zahlreichen Familie die Neise nach Hamburg angetreten, um von dort per Dampfer nach London zu fahren. — Wir haben wohl nicht nöthig, der nackten Erzählung dieser Schicksalstragödie noch ein Wort hlnzuzufügen — die Thatfachen sprechen deutlich genug. (Was aber soll der Unglückliche in London anfangcn? Wir verweisen auf die Warnung der Londoner Glaubensgenossen in der heutigen Illummer. Ned.) Bonn, 15. November. Es ist seither unzweifelhaft oft der Fall gewesen, daß gemüthskranke Israeliten, wenn ihr Leiden ihre Uebersührung in eine Heilanstalt nolhwcndig machte, zugleich mit der Krankheit noch ein anderes Unglück traf, dasjenige nämlich, daß sie aus ncr angewiesen waren. — Wenn man bedenkt, wie zur Hebung gerade der-

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