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Der Israelit · 1886-11-04 · Heft 86 (4.11.1886) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
27 (1886)
Issue
Heft 86 (4.11.1886)
Date
1886-11-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
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fanden sie ans ihren Feldern. iVergleichc Hiob (S. 2*.) Blühelos fanden sie ihre» Unterhalt nnd Alles, was das Lebeii verschönt nnd angenehip macht Aber böse ■ mtb fehl echt ivaren sie .gegen ihre Miiinenschen. Blord, stianb, Ehebruch und an-- dcrc schlimme Lasier waren an der Tagesordnung. <3iUil)l hatten sie eine GerichEbarkeil; aber die ßiichter s>>rachen Aecht nach Gntbünken nnd nahmen Bestechung; sie vernrtheillen .die Unschuldigen nnd liehen die. Verbrecher unbestraft. Am schlirninsten verfuhren die Bewohner, von Sodoni nnd delZn Schivesierslädten gegen die Fremden, die ihr Litnd d'nrchzogen, nnd namentlich gegen die atmen Fremdlinge. Fremde Bettler sonnten .Hungers sterben, ehe die im Ileberflnß schwelgenden Bewohner von Sodom ihnen auch mir eiir. Bissen Brod reichten. 11 ui des irdischen Bortheils willen mahlte Lot dieses Land zu seinem Aufenthalte. Abraham aber hatte sich nicht durch die Frnchtbarleil der Gegend verfuhren lassen, dort seinen Ansenhalt zn nehmen, nnd daher heißt es von ihm „.Heil den! Manne, der nicht stand ans dem Wege .der Sünde." . ES ist tvvhl angemessen, unser Heilaller ans das Beispiel unseres Vaters Abraham aufmerksam zu machen. Seitdem die Freizügigkeit ist gestattet ivorden, ziehen viele unserer Glaubensgenossen vom Lande in die großen Städte, ohne auch nur zu bedenken, ob sie an ihrem neuen'Wohnorte ihren religiösen Pflichten nachkominen können. Namentlich in. solchen Städten, i» welchen früher Inden' nicht haben wohnen dürfen, ist die dorthin übergesiedelte jüdische Bevölkerung der Aeligion der Väter vielfach entfremdet; die Sabbate nnd jüdischen Feiertage sind vergessen nnd alle übrigen Gottesgebote werden vernachlässigt; in den Svnagogen ertönt Orgelklang nnd Weibersang nnd die Lander'erfahren nichts von den heiligen Pflichte» deö Indenlhnms. Dil ziehen »nn die Leute des irdischen Vortheils, des Vergnügens oder der Bequemlichkeit halber in solche Städte und schließen sich den vom GvlteSgesetze abgesaltenen Gemeinden an. Anfangs klagen sie tvvhl über die traurigen religiösen Verhältnisse; aber-sie besuchen die Orgelspnagoge, lassen ihre Kinder vom Ncformrabbiner unterrichten sie haben ja, wie sic sagen, keine Wahl. M schmeichelt chrem Ehrgeize, ihrer .Eitelkeit, mit den gebildeten S-tädtern in den intimsten Verkehr zu treten nnd in ihre Gesellschaften sich answchmen zn lassen. Bei deit »»jüdisch bereiteten Festessen genießen sic tvvhl anfangs nur Fische, .Obst, Eonfitürcn nnd derartige Dinge; das geschieht aber nur im Anfänge; nicht lange währt cS, und sie werden „fortgeschrittener" als die Leute,, die ihren llingang bilden. . - ' llni seine» irdischen Besitz zn verinchrcn, hatte Lot. seinen Wohnsitz nach Södom verlegt. Aber c'ss kam die Feit, da er alt seine Habe verlassen müßte. Möchten doch auch irisiere Zeitgenossen bedenken, daß sie die erhabene Pflicht haben/ die heiligsten Güterdes Lebens sich nnd ihren Kindern zn erhalten! Möchte» sie bei der Wahl der Stadt, ivohin sie ihren Wohnsitz verlegen tvollen, vor.allen Dingen ins Ange lassen, ob sie dort auch Gelegenheit finden, die religiösen Pflichten zn erfüllen, die den eigentlichen Kern unseres Wesens bilden! WgS hilft es ihnen, tvcnn sic ihre,: irdischen Besitz vermehren, wenn sie tausend Annchnilichkeitcn genießen -■ aber ihr Indenthnin geht ihnen verloren, ihre Kind'cr Vierden der heiligen Lehre Israels entfremdet nnd ihre Häuser werden von Gott verlassen! Einst kommt der Tag, da der.Mensch alle seine irdischen Schätze verlassen muß. Affe Lot wirst er einen letzten Blick ans den-großen Besitz, der einst ihm gehörte - ach, der bleibt zurück, nnd. nnb das Gute, was der Mensch ans Erden vollbracht,' die Thorakenntniß, die er sich erworben die Wohlthaten, die er geübt sie begleite.» ihn bis über das Grab hinaus. Darum "ct, doppeltes Heil dem Manne, der ans dein Wege der Sünder nicht stand, Heil ihm in dieser, Heil ihm in der zukünftigen Welt! tFortsetznng folgt.) M .das Schächten ans dem Wege der Mttttdesgesetzgevmig zn untersagen?*) Bon A l f r c d G n i l l e b e a n »nd E r n st H c ß in Bern. Im April dieses Jahres wurde vom Eentralvorstande der schtveizerischen Thlerschntzvercinc dem eidgenössischen Departement des Inneren eine Petition eingereicht mit. der Bitte, cs möchte ans . dem ganzen Gebiete der Eidgenossenschaft das Tödten der Schlachlthicrc in den öffentlichen Schlachthänffrn nnd denPrivatschlächtereien ohne vorgängliche Betänbnng der Schlachtthiere durch Schlag oder Schuß verboten werden. Da. die Petition selbstverständlich das Schächten bekämpft, so. gibt dieselbe zn folgende» Bemerkungen über diesen Punkt Anlaß. Die'Angabe der Bittsteller, cs bestehe zwischen den Vertretern der Wissenschaft keine Einigkeit über die Frage, ob das Schächten qualvoller als die andern Schlachtniethoden sei, ist eine Behauptung, *) 0 e p a v.a l-Md ruck nutz dem „ S dj\v e i z c v-- A v ch iv jur '1 h inhei!" kuude XXVttl. Bnlld. 5. Heft 1886.

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